Don
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Wer hat Dir denn sowas erzählt? Das ist kompletter Unsinn.Aber nur wenn du das Kind auch überwiegend erzogen hast. Ansonsten gehen die Entgeltpunkte an die Mutter.
Und falls Du es nicht verstanden haben solltest --> es geht i.d.F. nicht um Entgeltpunkte sondern um den Zugang zur KVdR!
Kinderregelung in der KVdR nutzen | Ihre Vorsorge
Freiwillig versicherte Rentner müssen für die Krankenversicherung tief in die Tasche greifen. Dabei muss das in manchen Fällen gar nicht sein.
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