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Rente, Infos, Ideen, Glaskugel, Gedanken

  • Ersteller
        #311  

Member

Member hat gesagt:
Aber nur wenn du das Kind auch überwiegend erzogen hast. Ansonsten gehen die Entgeltpunkte an die Mutter.
Wer hat Dir denn sowas erzählt? Das ist kompletter Unsinn.
Und falls Du es nicht verstanden haben solltest --> es geht i.d.F. nicht um Entgeltpunkte sondern um den Zugang zur KVdR!

 
Zuletzt bearbeitet:
        #312  

Member

Member hat gesagt:
Wer hat Dir denn sowas erzählt? Das ist kompletter Unsinn.
So ein kompletter Unsinn ist das nicht , die Jahre für die Kindererziehung rechnet die Rentenversicherung automatisch der Mutter zu sollte keine gemeinsame Erklärung (Vordruck VO820) bei der Rentenversicherung vorliegen das die Erziehungsjahre geteilt oder dem Vater zugerechnet werden ,für Kinder vor 1992 sind das 2,5 Jahre -Mit Einführung der Mütterrente dann wohl 3 . Trifft mich auch persönlich ,da meine Frau bereits verstorben habe ich nichts von den Kindererziehungsjahren da damals keine Erklärung abgegeben wurde und wegen der Einkommensanrechnung ist auch die Witwenrente 0 .
Das hat natürlich wenig mit der KVDR zu tun .
 
        #313  

Member

So ist es und um die ging es.
Sein Einwurf dazu hatte mit dem Zugang zur KVdR komplett nichts zu tun. Er war nicht nur nicht hilfreich sondern war sogar diesbezüglich kontraproduktiv.

PS: Deine Geschichte mag bedauernswert sein hat aber mit dem Zugang zur KVdR nichts zu tun. Es ist ein komplett anderes Thema.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #314  

Member

Member hat gesagt:
Nein, für die Arbeitslosigkeit gibt es auch Rentenansprüche. (Wie hoch die sind lass ich hier mal offen...)

Eine Einschränkung! Wer die Rente (f. bes. langj. Vers.) mit 45 Arbeitsjahren für sich aktivieren möchte, darf die letzten 2 Jahre davor nicht arbeitslos gewesen sein. Das ist auch nachvollziehbar, da diese Rente dann im Grunde faktisch zur Rente nach 43 Arbeitsjahren mutieren würde.

Ergänzend...
Wenn man die erforderlichen 540 Monate bereits erreicht hat ist ALosigkeit auch in den beiden Jahren vor der Rente für "besonders
langjährige" möglich.
 
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