Member
Wer hat Dir denn sowas erzählt? Das ist kompletter Unsinn.Member hat gesagt:Aber nur wenn du das Kind auch überwiegend erzogen hast. Ansonsten gehen die Entgeltpunkte an die Mutter.
Und falls Du es nicht verstanden haben solltest --> es geht i.d.F. nicht um Entgeltpunkte sondern um den Zugang zur KVdR!

Kinderregelung in der KVdR nutzen | Ihre Vorsorge
Freiwillig versicherte Rentner müssen für die Krankenversicherung tief in die Tasche greifen. Dabei muss das in manchen Fällen gar nicht sein.
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