@Yala: damit läuftst Du womöglich Gefahr, dass Du den Erfolg ihres Antrags bereits bei Beantragung schon in Frage stellst. Spätestens bei Abholung des Visas brauchst Du den Nachweis.
Ich hatte unlängst versucht, die Brauchbarkeit eines ganz konkreten online-Versicherungsangebotes via Ausländerbehörde in Deutschland zu erfragen. Zwar nicht für eine Schengen-Visum sondern ein nationales, also Zuständigkeit in unserem Fall AB D. Telefonische Auskunft: Keine Empfehlung möglich. Die Botschaft in Bangkok entscheide dies und könne mir nach Vorlage meiner Police sagen, ob der Schutz ausreichend ist.
An dieser Stelle wiederspreche ich mal qwertzuio s Äußerungen hinsihtlich Zwangsprostittution und Gültgkeit von Ehe. Du lädst doch in aller Regel eine Frau ein, die Du liebst, näher kennenernen möchtest oder gar heiraten. Da sollten Dir die paar Euro wirklich nicht so wichtig sein. Spätestens wenn Du wie in nahezu jedem Fall die Verpflichungserklärung unerschreibst, wirst Du erkennen müssen, welches große Rad Du drehst.
Hat jemand im Forum eine Ahnung, wo sich qwertzuio hinverzogen hat? Seine Beiträge waren zwar langatmig aber doch höchst interessant. Und einiges was er da schildert habe ich in unserer aktuellen Praxis der Visabeantragung schon erleben müssen. Letztendlicch ist er dann doch übe das Ziel hnausgeschossen. Wir leugnen Ihren niedergelegten "Beruf" nicht und legen auch deutlich klar, dass wir heiraten wollen. Weder von Ausländerbehörde, dt. Standesamt und Botschaft Bangkok gab es hier irgendwelche Einwände.
Aber vielleicht ist das alles nur Taktik im SIS-Verfahren und die Bundespolzei wartet bei unserer gemeinsamen Einreise am Flughafen schon mit Handschellen auf mich und schickt meine Verlobte mit dem nächsten Flieger zurück... Wer weiß.....?