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Bei Familiennachzug zu Deutschen für Einreise Visum und AE gilt: Nachweis von Einkommen / Lebensunterhalt Sicherung und ausreichend Wohnraum nicht erforderlich,
es muss nur vorhandener Wohnraum gegenüber der ABH nachgewiesen werden damit keine Obdachlosigkeit droht.
Familienangehörige Drittstaatler von Deutschen haben haben ab Tag der Einreise rückwirkend zum Monatsersten Anspruch auf Zahlung SGB II Leistungen wenn das Einkommen nicht ausreicht.
Wenn Du z.B. nur 1400 € im Monat netto hast und eure Wohung schon 800 EUR warm mit Heizung kostet bekommt ihr zusammen zusätzlich SBG II Leistungen als BG.
Für alle die nach 3 Jahren die unbefristete AE wollen:
B1 Sprachkenntnisse und mindestens 6 Monate eigenes Einkommen über SBG II / Hartz IV Regelleistung vor Antragstellung auf unbefristete AE.
Bei Familiennachzug zu Ausländern und Freizügigkeit gilt, das der Mann ausreichend eigenes Einkommen / Lebensunterhalt Sicherung und Wohnraum für die AE des Drittstaatlers nachweisen muss.
es muss nur vorhandener Wohnraum gegenüber der ABH nachgewiesen werden damit keine Obdachlosigkeit droht.
Familienangehörige Drittstaatler von Deutschen haben haben ab Tag der Einreise rückwirkend zum Monatsersten Anspruch auf Zahlung SGB II Leistungen wenn das Einkommen nicht ausreicht.
Wenn Du z.B. nur 1400 € im Monat netto hast und eure Wohung schon 800 EUR warm mit Heizung kostet bekommt ihr zusammen zusätzlich SBG II Leistungen als BG.
Für alle die nach 3 Jahren die unbefristete AE wollen:
B1 Sprachkenntnisse und mindestens 6 Monate eigenes Einkommen über SBG II / Hartz IV Regelleistung vor Antragstellung auf unbefristete AE.
Bei Familiennachzug zu Ausländern und Freizügigkeit gilt, das der Mann ausreichend eigenes Einkommen / Lebensunterhalt Sicherung und Wohnraum für die AE des Drittstaatlers nachweisen muss.
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