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Ok das ganze artet jetzt aus,...Schweiz, Steuern, Beitreibungsregister
Für DE gilt bei Familiennachzug zu Deutschen zwecks erteilung eines D - Visums
Einkommensnachweis und Einkommen nicht erforderlich, auch bei Arbeitslosigkeit und laufendem Bezug von Sozialleistungen
wie SGBII / Hartz IVbesteht für Deutsche ein Rechtsanspruch das ein D-Visum und anschliessend erstmal 3 Jahre AE für den
ausländischen Ehepartner erteilt wird.
Je nach Stadt und lokaler ABH in DE..... ein Zimmer in einer WG reicht als Wohnraumnachweis aus
Für DE gilt bei Familiennachzug zu Deutschen zwecks erteilung eines D - Visums
Einkommensnachweis und Einkommen nicht erforderlich, auch bei Arbeitslosigkeit und laufendem Bezug von Sozialleistungen
wie SGBII / Hartz IVbesteht für Deutsche ein Rechtsanspruch das ein D-Visum und anschliessend erstmal 3 Jahre AE für den
ausländischen Ehepartner erteilt wird.
Je nach Stadt und lokaler ABH in DE..... ein Zimmer in einer WG reicht als Wohnraumnachweis aus
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