TH --> DE Schengen Visum

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Ok das ganze artet jetzt aus,...Schweiz, Steuern, Beitreibungsregister

Für DE gilt bei Familiennachzug zu Deutschen zwecks erteilung eines D - Visums

Einkommensnachweis und Einkommen nicht erforderlich, auch bei Arbeitslosigkeit und laufendem Bezug von Sozialleistungen
wie SGBII / Hartz IVbesteht für Deutsche ein Rechtsanspruch das ein D-Visum und anschliessend erstmal 3 Jahre AE für den
ausländischen Ehepartner erteilt wird.

Je nach Stadt und lokaler ABH in DE..... ein Zimmer in einer WG reicht als Wohnraumnachweis aus
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es geht ja nicht darum ob die Schweiz dazugehört, oder nicht.

Sondern das Heiratsvisum, Aufenthaltsrecht usw. hier diskutiert wird, dass kann man gerne in einem anderen Thread erörtern.

Hier soll es ausschließlich um das Schengen Visum gehen.

Was hilft es Membern die sich nach einem Schengen Visum erkundigen wollen und seitenlang Informationen erhalten die nicht relevant dafür sind.
 
wie ist das nun mit der Visum Gültigkeit ?

muss zwingend der Termin des visa eingehalten werden, oder heisst es 30 Tage ab Einreise ?
 
Das hängt davon ab, was draufsteht. Wenn ein Gültigkeitszeitraum angegeben ist, dann kannst du innerhalb dieser Zeit einreisen. Es zählt dann das Datum des Einreisestempels. Hast du ein Visum für einen definierten Zeitraum, sind die zeitlichen Grenzen selbsterklärend.
 
Hallo Yala
Kann man daraus folgern das es geklappt hat?
 
Noch nicht

Die Botschaft will sich nochmal bei ihrem alten Arbeitgeber (vor einem Jahr) erkundigen. Was soll das ?

Denke die wollen aber nur checken ob wir gemeinsam die Wahrheit gesagt haben.

@KP

Wie kann man denn die Visaart beeinflussen ?
 
@Yala wie lange bist du schon am Visum dran? vom ersten Moment der Kontakt Aufnahme der Behörden?
 
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