TH --> DE Schengen Visum

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        #211  

Member

Eigentlich spricht es sehr stark für FHAC, dass er sich auch nach 6 Jahren Gedanken darüber macht. :super:
 
        #212  

Member

Member hat gesagt:
aber sie war halt noch nie in Europa,
Es ist ein Test und dann sehen wie es weitergeht, eine Deutschprüfung muss sie ja dann auch noch machen...
Wie war's bei Deiner, FZF geht ohne A1 ?


- meine hatte vorher noch nie Thailand verlassen
- nach 6 Jahren mit Dir zusammen sollte Sie fließend Deutsch sprechen
- Wichtig ist das Sie bis B2 lernt und dauerhaft lernbereit ist, sonst gibts ein böses erwachen, A1 ist nichts wert.
- Wichtig ist auch dass Du ihr klarmachst:....... habe meiner es deutlich so klargemacht

In Thailand der Mann take care Lady !

In Deutschland nein ! Niemanden auf der ABH interessiert es ob Du arbeitest oder sozial und habenichts bist
für ihre unbefristete AE muss Sie eigenes Einkommen über SGB II/Hartz IV und B2 Sprachkenntnisse nachweisen
was Du als Mann machst, Hartz IV / SGB II Empfänger oder eigenes Haus hast und gutes Einkommen vollkommen uninteressant.

Sie hatte es verstanden und akzeptiert, wir haben keinerlei Probleme
Du glaubst nicht wieviele hässliche deutsche Frauen wir auf der ABH gesehen haben die sich einen Mann aus
Marokko Afrika oder Jamaika geholt haben wie wir Männer unsere Asia Ladys

Ich sagte zu ihr nur sieh mal in Dach bezahlen die Frauen für einen Mann wie wir in Thailand
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #213  

Member

Komisch was hier geschrieben wird :oops::oops::oops:

Manchmal wundere ich mich doch um was sich leute gedanken machen. sie übernehmen eine ve und scheuen dann im vorfeld die 30-60 oder 100 euro fuer eine kv und hv. ist jetzt nicht boese gemeint aber du willst ihr ja in de auch sicher was bieten und da sollte sicher ein gewisser finanzieller spielraum dasein.

Es geht doch nicht um die Kohle, sondern ivh bezahle doch nicht für etwas, was ich dann gar nicht brauche.

Abe ist super, ich bin Versicherungsvertreter, kannst gerne zu mir kommen und ein paar Versicherungen kaufen, ob Du sie brauchst (ist mir doch wurscht).
 
        #214  

Member

Member hat gesagt:
... der Hinweis ist nett, aber das hatten wir schon mehrfach.
Besser für nen gemeinsamen Urlaub ist dann übriges die Türkei oder gerne auch was in Afrika, ich war mit meiner u.a. schon in SA.

Diese Reise soll aber zeigen ob sie sich wirklich vorstellen kann in D zurechtzukommmen
Ob sie in D zurecht kommt, kannst du natürlich und selbsredend nur in D feststellen, trivial :)

Nicht jeder will Sie aber gleich mit nach Europa schleppen.
Die Zahl visumsgetönsfreier Länder auf der Erde für Thais ist nunmal begrenzt.
Türkei und Afrika haben halt den Nachteil: Es ist nicht wirklich Norden, also der (vor allem klimatische) Unterschied zu SOA ist nur begrenzt, und damit natürlich auch der damit erreichbare Lerneffekt.
 
        #215  

Member

Member hat gesagt:
- meine hatte vorher noch nie Thailand verlassen
- nach 6 Jahren mit Dir zusammen sollte Sie fließend Deutsch sprechen
- Wichtig ist das Sie bis B2 lernt und dauerhaft lernbereit ist, sonst gibts ein böses erwachen, A1 ist nichts wert.
- Wichtig ist auch dass Du ihr klarmachst:....... habe meiner es deutlich so klargemacht

In Thailand der Mann take care Lady !

In Deutschland nein ! Niemanden auf der ABH interessiert es ob Du arbeitest oder sozial und habenichts bist
für ihre unbefristete AE muss Sie eigenes Einkommen über SGB II/Hartz IV und B2 Sprachkenntnisse nachweisen
was Du als Mann machst, Hartz IV / SGB II Empfänger oder eigenes Haus hast und gutes Einkommen vollkommen uninteressant.

Sie hatte es verstanden und akzeptiert, wir haben keinerlei Probleme
Du glaubst nicht wieviele hässliche deutsche Frauen wir auf der ABH gesehen haben die sich einen Mann aus
Marokko Afrika oder Jamaika geholt haben wie wir Männer unsere Asia Ladys

Ich sagte zu ihr nur sieh mal in Dach bezahlen die Frauen für einen Mann wie wir in Thailand

Da bin ich in einigen Punkten nicht konform mit dir.

Mit Bestehen des A1 sind schon mal einige Hürden aus dem Weg geräumt. So ist z. Bsp. der bestandene A1 wichtig für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Und die Niederlassungsererlaubnis wird frühestens nach 3 Jahren Aufenthalt in Deutschland erteilt.

Auf der Ausländerbehörde interessiert es wohl, woher das Geld kommt. Meine Frau hat Einkünfte, die unterhalb der von dir genannten Sätze liegen. Ich vermag allerdings nicht zu sagen, welche Konsequenzen es hat, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind. Ist sie in Deutschland, muss sie Integrations/Deutschkurse belegen. Hat sie bereits A1, wird sie höher eingestuft und belegt Kurse bis zum Bestehen des B2. Zum Abschluss kommt der Orientierungskurs und damit hat sie dann ihre Schuldigkeit gegenüber der Ausländerbehörde erfüllt.
 
        #216  

Member

Member hat gesagt:
Ob sie in D zurecht kommt, kannst du natürlich und selbsredend nur in D feststellen, trivial :)

Nicht jeder will Sie aber gleich mit nach Europa schleppen.
Die Zahl visumsgetönsfreier Länder auf der Erde für Thais ist nunmal begrenzt.
Türkei und Afrika haben halt den Nachteil: Es ist nicht wirklich Norden, also der (vor allem klimatische) Unterschied zu SOA ist nur begrenzt, und damit natürlich auch der damit erreichbare Lerneffekt.

Mit Verlaub, was soll dieses Gerede von anderen Länder außerhalb des Schengenraums. Es geht hier in diesem Thread nun mal um das Schengen-Visum.
 
        #217  

Member

Der raptor wird es nicht verstehen KP es bring nichts, leider.
 
        #218  

Member

Es hat sich einiges geändert : !!!!

1. Sie muss Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B 1 sowie Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen. Das Zertifikat des erfolgreich abgeschlossenen Integrationskurses bescheinigt beides.

2. Bei Antragstellung auf Niederlassungserlaubnis muss deine Frau das Einkommen der letzten 6 Monate nachweisen, es muss ausreichend sein um den Lebensunterhalt alleine (ohne deine Hilfe) aufbringen zu können.
Das Einkommmen deiner Frau muß geringfügig über der SGB II / Hartz IV Regelleistung für eine Einzelperson liegen.

Was Du verdienst ist uninteressant, Du kannst auch arbeitslos sein.

Früher war das anders, der Mann hat gut verdient, die Frau blieb zuhause und bekam nach 3 Jahren automatisch ihre unbefristete AE......das war einmal !!!!!!

Ich war letzte Woche auf der ABH..... ganz deutlich sagte mir der Sachbearbeiter: " WAS SIE MACHEN" interessiert uns für eine NE nicht

Ihre Frau muss eigenes Einkommen der letzten 6 Monate nachweisen geringfügig über der SGB II / Hartz IV Regelleistung incl. Kosten der Unterkunft für eine Einzelperson, das sind ca. 1000 EUR
 
        #219  

Member

Hab ich dass jetzt richtig verstanden? Eine thaiehefrau darf nur bei ihrem ehemann in deutschland bleiben wenn sie ein eigenes einkommen hat? Sie darf nicht als hausfrau zuhause bleiben und der mann sorgt fuer das einkommen? Integratiinskurs und alle sprachkurse setzte ich jetzt mal als selbstberstaendlich vorraus
 
        #220  

Member

Member hat gesagt:
- meine hatte vorher noch nie Thailand verlassen
- nach 6 Jahren mit Dir zusammen sollte Sie fließend Deutsch sprechen
... Sie war noch nier in D ! Mit der gleicehn Logik die Du da einforderst müsst ich dann mittlerweile ja auch perfekt Thai können, dem ist nicht so!
Sie spricht uns schreibt esi sehr gutes englisch und das hat bisher auch gerreicht.


Member hat gesagt:
- Wichtig ist das Sie bis B2 lernt und dauerhaft lernbereit ist, sonst gibts ein böses erwachen, A1 ist nichts wert.
... also meines Wissens ist es die Grunfdlage zur erteilung eines sog. Hochzeitsvisums, das danach weitergelertnt werden muss ist klar.


Member hat gesagt:
Es hat sich einiges geändert : !!!!

2. Bei Antragstellung auf Niederlassungserlaubnis muss deine Frau das Einkommen der letzten 6 Monate nachweisen, es muss ausreichend sein um den Lebensunterhalt alleine (ohne deine Hilfe) aufbringen zu können.
Das Einkommmen deiner Frau muß geringfügig über der SGB II / Hartz IV Regelleistung für eine Einzelperson liegen.

Was Du verdienst ist uninteressant, Du kannst auch arbeitslos sein.

Früher war das anders, der Mann hat gut verdient, die Frau blieb zuhause und bekam nach 3 Jahren automatisch ihre unbefristete AE......das war einmal !!!!!!
.. das gilt auch wenn das Paar verheiratet ist ? Macht für mich keinen Sinn, ohne jetzt arrogant klingen zu wollen, aber meine, dann ja Frau, müsste, zumindest aus finanziellen Gründen nicht arbeiten.
Ich würde es gut finden, ja, zumal dann auch eine gewisse Integration besser vonstatten geht, aber laut Deiner Aussage wäre dies ja dann Pflicht oder habe ich da was falsch verstanden?
 
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