TH --> DE Schengen Visum

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        #401  

Member

Danke für Eure Antworten und Hilfe
 
        #402  

Member

Also meine Erfahrung in Manila ist auch, dass man eine Flugbuchung nachweisen muss.

Nach eigenen Erfahrungen (1 Ablehnung, 1 Erfolg) halte ich auch ein formelles Einladungsschreiben und ggfs. sogar einen Begleitbrief mit weiteren Erläuterungen zur Sachlage für vorteilhaft. Der Einladende darf ja (zumindest in Manila) nicht am Visainterview teilnehmen und dem deutschen Botschaftsangestellten (der danach die Entscheidung zu treffen hat) ist bis auf die Dokumentenlage der Fall ja auch nicht offensichtlich, also ist es gewiss nicht falsch, ihm einige Zusatzinformationen zur Beurteilung zur Verfügung zu stellen.
 
        #403  

Member

Ich habe mal eine frage:
Meine Freundin hat eine geburtsurkunde in Thai sprache,
muß ich die auf der Botschaft übersetzten lassen in Deutsch?

oder soll ich alles Papiere in Deutsch übersetzten lassen?
 
        #404  

Member

Wozu benötigst du für ein Schengenvisum eine Geburtsurkunde?
Oder geht es um eine Eheschließung?

LG Jack
 
        #405  

Member

Member hat gesagt:
Ich habe mal eine frage:
Meine Freundin hat eine geburtsurkunde in Thai sprache,
muß ich die auf der Botschaft übersetzten lassen in Deutsch?

oder soll ich alles Papiere in Deutsch übersetzten lassen?
.... wenn es nur um ein normales Besuchervisum geht benötigt Sie nur einen gültigen Pass zu ihrer Identitätsfeststelllung, keine ID Card etc..
Für eventuelle Kinder, wg. Rückkehrwilligkeit etc. reicht eine Urkunde in Thai oder das Familienbuch. Da ist keine Übersetzungen nötig.
 
        #406  

Member

Danke für eure Hilfe.

Es ist nur ein Besuchervisum.

Rückkehrwilligkeit, Urkunde in Thai und das Familienbuch, hat sie auch schon.
Sie hat eine Tochter 22 Jahre, Tochter geht noch zur Uni, und sie hat ein Haus und Land (im Isan)
 
        #407  

Member

Da sollte einer Visaerteilung nichts im Wege stehen,Haus und Land sind schlagende Argumente!

Dennoch ist es wichtig für sie,wie sie sich in der deutsche Botschaft bei sogenannten "Interview" verkauft.
Entscheider ist nicht der Interviewer sondern eine Person,die das Interview vorgelegt bekommt und dann sein Urteil fällt.

Kind(er) in dem Alter ist sicherlich kein Argument,kleine Kinder auch nicht.
Die leben ohnehin oft bei den Großeltern und sind somit versorgt.

Meine Freundin hat mit weitaus weniger guten Argumenten schon dreimal ihr Visum erhalten.

Wichtig ist bescheidenes und trotzdem selbstbewusstes Auftreten!!!
 
        #409  

Member

Member hat gesagt:
Habe dann die Verplflichtungerkärung mit der Krankenversichrung an meine Freundin geschickt. nach 10 tagen ist sie dann zum Honrarkonsul nach Phuket town gefahren und hat das besuchs visum beantrag. Sie musste 14 Tage warten und konnte dann am montag ihr Visum abholen. Und kommt nun am 1.6- 29.8 zu mir nach Deutschland. ich muss sagen hätte nicht gedacht das es so einfach ist ein Visum zu beantragen.

gruß cologne81:D

Hi, muss man also die Kranken/Reiseversicherung für sie aus Deutschland/Österreich schon beantragen ?




Member hat gesagt:
2009 – meine Kleine beantragt 3 Monate und auch die werden gewährt.
2009 – Wartefrist eingehalten! Meine Kleine beantragt zu meinem 60. Geburtstag 1 Monat und wird abgewiesen. Begründung nach Einspruch > Gefahr der Entwurzelung in Thailand.

Hi Glupperer, hast du vielleicht mehr Infos zu den Wartefristen? Weiss nur das die Person die ich gerne einladen möchte noch ein Schengen Visum bis Dezember hat (ihr 2tes) danach muss man wohl warten bis man wieder ein neues benatragt? Habe die Info von 90 Tagen/3 Monate vorliegen?

Vielleicht weisst du ja was dazu, da du ja schon mal eine Wartefrist eingehalten hast, aber keine Ahnung ob sie im gleichen Zusammenhang steht!?

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Hab hier noch was gefunden was mir nicht ganz klar ist:(von www.bmi.gv.at)

Bei Visumanträgen an Schengenbotschaften, die Österreich bei der Visaerteilung vertreten, ist die Abgabe einer EVE nicht möglich. Es wird aber empfohlen, mit der für den Konsularbezirk zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde bezüglich der Möglichkeit der Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung Kontakt aufzunehmen.

Weiss den jemand ob VFS Global, an die man sich ja wenden muss für ein Visum, diese EVE akzeptiert?
 
Zuletzt bearbeitet:
        #410  

Member

Zur ersten Frage:

Die KV kann auch im Ausland abgeschlossen werden. Die Botschaft akzeptiert aber nur bestimmte Versicherungen. Ich empfehle aber die Versicherung in DACH abzuschließen. Ist dann einfacher, wenn tatsächlich der Leistungsfall eintritt.

Zur zweiten Frage:

Der Aufenthalt im Schengenraum soll 90 Tage pro Halbjahr nicht übersteigen. Daraus ergibt sich dann eigentlich die Wartefrist von 3 Monaten bis zu einer erneuten Visumserteilung.

LG Jack
 
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