Thailändisch lernen

TH --> DE Schengen Visum

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        #411  

Member

Member hat gesagt:
Hi, muss man also die Kranken/Reiseversicherung für sie aus Deutschland/Österreich schon beantragen ?

Wir waren heute im D Konsulat auf Phuket um das nächste Visum zu beantragen. Dort hat sich einiges getan, der Konsul ist jetzt eine Frau, aber wie gehabt, auch sehr nett und pragmatisch.
Um auf obige Frage zurück zu kommen, sie bot auch den Abschluss der geforderten KV (welche allen Erfordernissen entspricht,) direkt bei ihr im Konsulat an.
Diese wäre nochmal ca 15,-€ günstiger (90Tage) gewesen..... ob sich das rechnet muss jeder selbst entscheiden.
 
        #412  

Member

Meine Freundin hat heute ihr Visum von der spanischen Botschaft erhalten. Wir werden demnächst durch Portugal und Spanien tingeln und die gemeinsame Zeit geniessen. Dank ihrem eigenem guten Einkommen war die Erteilung eines Touristenvisum wiederum kein Problem. :)
 
        #413  

Member

Schön zu lesen, dass auch mal etwas klappt!:yes:

Dann viel Spaß euch beiden.:tu:

LG Jack
 
        #414  

Member

Frage zur Kranken/Reiseversicherung.
Was ist gut, welche sind billig?

Ich werde zum ADAC gehen,
ADAC hat einen guten Namen
 
        #415  

Member

Hi Stromer

ich kenne die KV vom ADAC jetzt nicht, aber ich habe meine Maus immer bei der Hanse Merkur versichert. Wenn du willst, kannst du das ja mal vergleichen :wink0:
 
        #416  

Member

Ich habe letztens festgestellt dass ich mit meiner Taucherversicherung auch noch eine Reisekrankenversicherung habe.
 
        #418  

Member

Hallo zusammen, aktuell bin ich an der Planung meine Mia nächstes Jahr drei Monate nach D einzuladen. Dazu ein paar Fragen: Also wir wollen Mitte Dezember zusammen in Phuket ein Schengenvisum für drei Monate beantragen. Nach D soll Sie aber erst im März kommen also ca. drei Monate nach der Visa Erteilung. Kann mir jemand sagen ob die Verpflichtungserklärung den ganzen Besuchszeitraum gültig sein muss? Meine Mia hat auch zwei Töchter von der einen haben wir die Geburtsurkunde von der anderen nicht, da sie in Chiang Mai lebt. Meint ihr es ist besser die Urkunde vorher zu holen? Oder sind diese überhaupt nötig?

Viele Grüße!!
 
        #419  

Member

Die Verpflichtungserklärung sollte bei der Visumsbeantragung nicht älter als 6 Monate sein. Sie ist zeitlich nicht befristet.
Ist die Tochter in CM bereits volljährig? Dann bringt es wahrscheinlich nicht viel die Urkunde noch zu besorgen. Ansonsten würde ich sagen: ja.

LG Jack
 
        #420  

Member

Im Kreis BB musste ich für die Verpflichtungserklärung den genauen Zeitrahmen angeben, das war für die Flugsuche etwas Bescheiden.
Besser du Fragst bei deiner Ausländerbehörde nach wie das in deinem Landkreis geregelt ist.
 
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