Thailändisch lernen

TH --> DE Schengen Visum

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Nicht offen für weitere Antworten.
        #441  

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Es ist möglich in 4 Wochen ein Visum zu erhalten, meine Ex (Indonesische Staatsangehörigkeit mit permanent Resident in Australien) hat dies sogar ganz alleine geschafft als ich im Krankenhaus lag. Dabei war das Prozedere allerdings noch komplizierter, weil alles über das Indonesische Konsulat in Brisbane laufen musste - sie war allerdings vorher auch schon mehrmals hier.

Sie liebte übrigens Spaziergänge im Schnee oder auf einem gefrorenen See - sie lebte in OZ auch in den Tropen und hatte mal eben schnell 40°C Temperaturunterschied zu verkraften - null Problem, gescheite Klamotten vorrausgesetzt.
 
        #442  

Member

Member hat gesagt:
Hi,

ich würde gerne ein Mädel aus BKK einladen. Die Voraussetzungen sollte sie recht gut erfüllen.
.. sicher , wenn wirklich JA , dann los .

Member hat gesagt:
Meine Frage ist ob das zeitlich überhaupt noch machbar ist wenn ich direkt Morgen die Erklärung abhole und per Post verschicke und sie Anfang übernächster Woche einen Botschaftstermin vereinbart?
Pass hat sie schon? wenn ja , dann solltest Du die Papiere mit FedEx oder ‘nem anderen SCHNELLEN Kurierdienst runtersenden ... denn
Member hat gesagt:
Falls meine Dokumente da noch nicht angekommen sind, kann sie sicher auch mit einer Kopie vertrösten und das Original bei Abholung vorzeigen.
... ohne das ORIGINAL , keine Bearbeitung, also auch keine Abholung, kein Visum ....

Member hat gesagt:
Denn ob 1-2 Wochen (und dann noch zu Weihnachten ) noch Flüge verfügbar sind ist natürlich auch fraglich.

... Flüge gibt es noch zur genüge, auch erschwingliche.


Member hat gesagt:
Macht es Sinn es zu versuchen oder doch alles zu knapp?
... Deine Entscheidung, wenn Du Dir sicher bist das alle Voraussetzungen o.k. sind, dann klappt es auch noch.
Visum direkt in BKK beantragen dauert 3-5 Tage, + 1-2 Tage fürs zusenden in TH ...
und bis Heiligabend sind's noch 3.5 Wochen!
 
Zuletzt bearbeitet:
        #443  

Member

Danke für die Antworten.
Also ganz sicher bin ich bzgl. der Voraussetzungen jetzt auch nicht.
Sie hat einen Job, aber kaum bares auf der Bank.
Sie hat ein Haus im auf ihren Namen aber die original Urkunde befindet sich im Issan. Die originale per Post verschicken halte ich für recht gefährlich.
Ausserdem hat sie eine 4 jährige Tochter.
Das visum würden wir für 3 Wochen beantragen.

Wie seht ihr die Chancen? Die Besitzurkunde brauchen die wohl auch im original?
 
        #444  

Member

Member hat gesagt:
Danke für die Antworten.

Wie seht ihr die Chancen? Die Besitzurkunde brauchen die wohl auch im original?

... also bei der Besitzurkunde hat bei meiner Maus auch eine Kopie gereicht, beim 2ten mal sogar nur der Verweis auf die Vorlage beim ersten mal...
Die Chancen es zu bekommen sind viel besser als abgelehnt zu werden (und bei den genannten Vorraussetzungen oben sowieso) , aber wenn du es nicht versuchst bekommst Du bzw. sie das Visum definitiv nicht !
 
        #445  

Member

Und nochmal meinen dank an dich friedel!
Einen hätte ich aber noch, wie wichtig ist d'as Kriterium Job in der Kalkulation der Botschaft. Gerade erfahren dass ihr job auf Januar befristet ist, da vor 3 Monaten aus einem artgleichen Accounting-job gewechselt aber auch ziemlich sicher verlängert wird. Das bringt uns bei der Botschaft jetzt aber nicht wirklich weiter.
 
        #446  

Member

Lieben Gruss,


erst einmal ist es lobenswert, wenn sich ein Teilnehmer hier die Mühe macht umfassend eine Erklärung zu Sachumständen abzugeben.

Vieles stimmt so auch. Einiges allerdings ist unvollständig und auch sachlich einfach nicht richtig wieder gegeben.


Eine "Remission" (das ist eine Rücksendung...) gibt es meines Wissens nach nicht als Terminus Technicus an dieser Stelle,zw. ist der Begriff irreführend. Der Verfasser meint etwas anderes (nehme ich einmal an:(


Grundsätzlich kommt nach Ablehnung einer Erteilung des Visums eine sog. Remonstration in Betracht oder direkt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Berlin. Gegen die Ablehnung eines Visums zu touristischen und Besuchszwecken sind nach § 83 I 1 AufenthG Rechtsmittel ausgeschlossen. Hiergegen kann allenfalls remonstriert werden.

Die Remonstration ist gegenüber der deutschen Auslandsvertretung, welche den Antrag abgelehnt hat, einzulegen, wobei hier vorwiegend um Überprüfung der ablehnenden Verfügung sowie um Mitteilung der tragenden Gründe (falls nicht vorhanden) gebeten wird. Idealerweise können noch weitere Gründe vorgetragen werden, welche eine Gewährung des gewünschten Visums stützen oder ggf. sind noch fehlenden Unterlagen einzureichen.

Nach Einlegung der Remonstration erhält der Visumantragsteller entweder das begehrte Visum oder es wird ein Remonstrationsbescheid erlassen, der die Gründe für die Ablehnung darlegt.

Hiergegen kann vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit dem Ziel, die Auslandsvertretung zur Erteilung eines Besuchervisums zu verpflichten, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides geklagt werden.

Es gibt durch ein sehr kreatives Auslegen des AufenthG aber noch einen völlig legalen ganz anderen Weg (in einigen wenigen Fällen), der für einen dauerhaften Aufenthaltstitel weder die Ehe, noch ein Vermögen benötigt. Letztlich ist es in dieser Konstellation aber eine Ermessensentscheidung der Behörde und keinesfalls eine gebundene Entscheidung...

Ich habe das bei meiner damaligen Freundin aus einem Nichtschengen und Nicht EU Staat so gehandhabt. Ich werde aber diesen sehr exotischen Weg hier nicht ausführen...das führt doch etwas zu weit. Bei enormen Interesse und freundlicher Anfrage, werde ich per PN darauf eingehen...wenn sich nicht zu viele Leute melden und ich höflich gebeten werde.

Das Rechtsgebiet "Ausländerrecht" ist nicht mein Fachgebiet. Ich empfehle hier zwingend bei echtem Interesse einen Fachanwalt für das Besondere Verwaltugsrecht, hier Ausländerrecht.
 
        #447  

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Member hat gesagt:
Was soll die denn hier....frieren ?

Eine Dame aus Japan kann problemlos kommen aber eine Dame aus Thailand vergiss das mit dem einladen, das wird nichts.

Kauf dir ein Ticket und fliege runter


Diese Aussage würde ich so absolut nicht pauschal unterstreichen wollen. Es kommt sehr auf den Einzelfall an und die Art und Weise der Interpretation dieser Einzelumstände.

Ich würde es also definitiv versuchen.

Voraussetzung ist jedoch ein sozial guter Hintergrund dessen, der die Verpflichtungserklärung verfasst und eine gute Glaubhaftmachung touristischer Motive, denke ich mal.

Es ist natürlich nicht förderlich, wenn die Dame auch nur den Verdacht erweckt hier Geld verdienen zu wollen und das insbesondere durch sexuelle Dienste. Auch die Anreise gegen Geld des Gastgebers aus sexuell motivierten Motiven, ist (wäre) so ein Dienst...

Ich habe einmal eine nette Russin vor vielen Jahren mehrfach nach Deutschland eingeladen und damit wirklich GAR KEIN PROBLEM (wurde niemals abgelehnt, nie!)

Also.
 
        #449  

Member

Member hat gesagt:
Und nochmal meinen dank an dich friedel!
Einen hätte ich aber noch, wie wichtig ist d'as Kriterium Job in der Kalkulation der Botschaft. Gerade erfahren dass ihr job auf Januar befristet ist, da vor 3 Monaten aus einem artgleichen Accounting-job gewechselt aber auch ziemlich sicher verlängert wird. Das bringt uns bei der Botschaft jetzt aber nicht wirklich weiter.
... das ist "Fischen im Tüben", wie oben bereits geschrieben. die meisten Visa werden erteilt, nur ein geriger Teil wird abgelehnt.
Wenn Deine Holde eine gewisse Historie zu Ihren Jobs aufzeigen kann , dann sollte das KEIN Problem sein.



Member hat gesagt:
Das ist kein Konsulat. Vorliegend handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit einer sogenannten Honorarkonsulin, die nur sehr eingeschränkt hoheitliche Aufgaben wahrnehmen darf.

Ich weiß nicht wie genau alle Unterschiede sind (Konsul-Honorarkonsul) , aber die Honorakonsulin auf Phuet wird offiziell als Deusches Konsulat bei der Boschaft in BKK geführt. Ein Honorarkonsul wird offiziell ernant und erhält für seine Tätigkeit Geld, bzw. ist berechtigt gegenüber Antragstellern Kosten zu erheben. Er bekommt ein also ein "Hororar" und ist nicht (nur) ehrenamtlich tätig. Die hoheitlchen Aufgaben sind natürlich eingeschränkt, man könnte ihn als Zuarbeiter der Boschaft bezeichnen.
@Donnerdony , du hast eine PN!
 
Zuletzt bearbeitet:
        #450  

Member

Ich weiß nicht wie genau alle Unterschiede sind (Konsul-Honorarkonsul) , aber die Honorakonsulin auf Phuet wird offiziell als Deusches Konsulat bei der Boschaft in BKK geführt. Ein Honorarkonsul wird offiziell ernant und erhält für seine Tätigkeit Geld, bzw. ist berechtigt gegenüber Antragstellern Kosten zu erheben. Er bekommt ein also ein "Hororar" und ist nicht (nur) ehrenamtlich tätig. Die hoheitlchen Aufgaben sind natürlich eingeschränkt, man könnte ihn als Zuarbeiter der Boschaft bezeichnen.



Die Arbeit des Honorarkonsuls wird nicht vergütet. Der deutsche Staat spart sich so Geld.

Ein Honorar- oder Wahlkonsul ist ein ehrenamtlicher Konsul (lat. honor ‚Ehre‘).

Im Gegensatz zu einem Berufskonsul, hat er keine Laufbahn im Auswärtigen Dienst genossen und sie geniessen auch keine allumfassende echte Amtsimmunität; Honorarkonsule geniessen eingeschränkte Immunität.

Die hoheitlichen Befugnisse sind hier recht eingeschränkt - ist aber nicht mein Beruf (ist ja eh ein Ehrenamt und kein Beruf - meistens sind die im Handel in solchen Ländern tätig und finanzieren sich so ihre Existenz...muss aber nicht sein) , die Einzelheiten sind mir nicht en Detail geläufig.

Aber es mag Aspekte geben (vielleicht eine Aufwandsentschädigung), die ich schlicht nicht kenne. Ich werde mal so eine Person aufsuchen und dazu befragen, wenn ich in Phuket bin. Ich bin neugierig geworden und schliesslich auch bei Gott nicht allwissend.

Ich lerne gerne dazu.
 
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