TH --> DE Schengen Visum

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        #561  

Member

Member hat gesagt:

Angesichts massenhafter Zuströme nach Deutschland von Angehörigen anderer Nationen ist es scheinbar erforderlich, die Ehefrau eines Deutschen Beamten mit guter Altersversorgung, immer wieder genaustens unter die Lupe zu nehmen.
Dafür muss man eben etwas Verständnis aufbringen!



Irgendwo hast Du den Ironie Smily vergessen.

Und ja, leider hast Du Recht.
Was sich diese Halbgötter auf den Botschaften anmaßen geht auf keine Kuhhaut mehr.

Niemals in meinem Leben war und bin ich einer solchen Beamtenwillkür ausgesetzt gewesen.
 
        #562  

Member

vielleicht solltet ihr in einem Boot von Nord Afrika nach Italien paddeln, das ist im Vergleich zu deiner Aufzählung einfacher glaube ich. (Achtung, Ironie....)

Wie ist das denn mit doppelter Staatsbürgerschaft für deine Frau? kann doch nur unwesentlich schwieriger sein!?
 
        #563  

Member

Member hat gesagt:
Total gefrustet verkaufte ich alles und zog nach Thailand.
Hab's nie bereut!
Vor 4 Jahren haben wir geheiratet.

... aha, seit längerem verheiratet, hatte ich nicht vorher mitbekommen, aber das erklärt so manches ... da wird dann logischerweise auch nicht mehr nach VE und Krankenversicherung gefragt.
Dann ist die "normale Form" des 90 Tage Besuchsvisa obsolet.
 
        #564  

Member

Member hat gesagt:
Wie ist das denn mit doppelter Staatsbürgerschaft für deine Frau? kann doch nur unwesentlich schwieriger sein!?

Will sie nicht, da sie nie im Kummerland leben will.
Welche Thai-Mia in ihrer Lage will das schon?
OK - der ganze Visastress würde entfallen.
Aber als Ehefrau eines Beamten (Eheurkunde auf einem deutschen Standesamt legalisiert) hat sie nach meinem Ableben Anrecht auf Beamtenpension und schon jetzt auf 70% Kranken-Beihilfe.
Dies auch mit dem Thai-Pass!
 
        #566  

Member

Member hat gesagt:
... da wird dann logischerweise auch nicht mehr nach VE und Krankenversicherung gefragt.

Die KV ist trotzdem obligatorisch.
Find ich auch wichtig, da nur Asylbewerber von Krankenkosten befreit sind!
Sie musste bei der letzten Antragstellung vorgelegt werden.
Bei erneuter Einreise kann bei der Passkontrolle danach gefragt werden.
Ist meiner Mia schon einmal passiert.
Gut, dass sie den Versicherungsschein griffbereit hatte.
 
        #567  

Member

Member hat gesagt:
Die KV ist trotzdem obligatorisch.
Find ich auch wichtig, da nur Asylbewerber von Krankenkosten befreit sind!
Sie musste bei der letzten Antragstellung vorgelegt werden.
Bei erneuter Einreise kann bei der Passkontrolle danach gefragt werden.
Ist meiner Mia schon einmal passiert.
Gut, dass sie den Versicherungsschein griffbereit hatte.

... interessant, das ist dann aber nur der Fall weil Du privat KV versichert bist und sie nicht bei Dir erscheint/angegeben ist.
Wenn Mann will könnte man das über die eigene KV erledigen, ist eine einfache Kosen-Nutzen-Rechnung.
 
        #568  

Member

Member hat gesagt:
... interessant, das ist dann aber nur der Fall weil Du privat KV versichert bist und sie nicht bei Dir erscheint/angegeben ist.

Ich war privat zu 30% versichert, als ich noch in Deutschland gemeldet war.
Ohne eine Ausdehnung auf Thailand wäre diese KV aber in TH nicht mehr gültig.
Mit Ausdehnung auf TH hätten diese 30% Abdeckung fast 500 € gekostet
Also hab ich sie gekündigt und lege mir hier lieber monatlich was zurück.
70% Beihilfe krieg ich ja als Beamter im Ruhestand immer.

Fakt ist also:
Mia ist in Deutschland nicht versichert und braucht für ihre Aufenthalte eine temporäre Reise-KV
 
        #569  

Member

Ah Glupper – das ihr verheiratet seid, war mir auch entgangen. Denn dann passt sie sehr wohl in den „besonderen“ Personenkreis der diese Visa erhalten soll.

Ich stelle die Vorschrift hier mal rein – dann kann ja jeder schauen, ob es passen könnte:

Artikel 24 Erteilung eines einheitlichen Visums


(1) Die Gültigkeitsdauer des Visums und die zulässige Aufenthaltsdauer bestimmen sich nach der gemäß Artikel 21 vorgenommenen Prüfung.

Das Visum kann für eine, zwei oder mehrere Einreisen erteilt werden. Die Gültigkeitsdauer darf fünf Jahre nicht überschreiten.

Im Falle der Durchreise muss die zulässige Aufenthaltsdauer der Zeit entsprechen, die für den Zweck der Durchreise erforderlich ist.

Unbeschadet des Artikels 12 Buchstabe a umfasst die Gültigkeitsdauer des Visums eine Zusatzfrist von 15 Tagen.

Die Mitgliedstaaten können aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder aufgrund der internationalen Beziehungen eines Mitgliedstaats beschließen, diese Zusatzfrist nicht zu gewähren.

(2) Unbeschadet des Artikels 12 Buchstabe a werden Visa für die mehrfache Einreise mit einer Gültigkeitsdauer zwischen sechs Monaten und fünf Jahren ausgestellt, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:


a) Der Antragsteller weist nach, dass er insbesondere aus beruflichen oder familiären Gründen gezwungen ist, häufig und/ oder regelmäßig zu reisen, bzw. er begründet seine entsprechende Absicht, wie dies beispielsweise bei Geschäftsleuten, Staatsbediensteten, die regelmäßig zu offiziellen Besuchen in die Mitgliedstaaten oder zu den Einrichtungen der Europäischen Union reisen, Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen, die wegen der Teilnahme an Berufsausbildungsmaßnahmen, Seminaren und Konferenzen reisen, Familienmitgliedern von Unionsbürgern, Familienmitgliedern von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in den Mitgliedstaaten aufhalten, und Seeleuten der Fall ist, und



b) der Antragsteller weist seine Integrität und Zuverlässigkeit, insbesondere hinsichtlich der vorschriftsmäßigen Verwendung ihm früher erteilter einheitlicher Visa oder Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit, seine wirtschaftliche Situation im Herkunftsstaat und seine Absicht, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf des beantragten Visums auch wirklich zu verlassen, nach.


(3) Die Daten nach Artikel 10 Absatz 1 der VIS-Verordnung werden in das VIS eingegeben, wenn entschieden worden ist, dass das Visum erteilt wird



LG Jack
 
        #570  

Member

Hallo zusammen

Freue mich für euch alle, wo es mit dem Visum geklappt hat.

Bei mir hat es nicht geklappt, gescheitert weil gemäss Behörden "Keine Absicht für Wiederausreise erkennbar". Von der Botschaft in Bangkok abgelehnt. Dann ein Rekurs beim Staatsekretariat für Migration und dann ging es los. Ich musste eine Bürgschaft für 30'000 CHF unterschreiben, Krankenversicherung nachweisen (hatte ich bereits, sogar inkl Haftpflichtversicherung), dann mit dem Mietvertrag auf die Gemeinde um beurteilen zu lassen, ob die Wohnung gross genug für 2 Personen ist, Bestätigung dass ich keine Sozialhilfe beziehe, etc. Und dies für ein Besuchsvisum über 30 Tage. Der Rekurs wurde abgelehnt. Nun warte ich seit 5 Monaten auf den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes.

Ich verstehe dass es Vorschriften gibt und die Behörden nur ihren Job machen. Irgendwo bleibt aber der gesunde Menschenverstand auf der Strecke. Es geht um 30 Tage Besuchsvisum und man kommt sich vor wie im Film "Schweizermacher". Dies nur, weil die Frau kein Vermögen hat und aus einer armen Gegend kommt.

Viele Grüsse, Bobcat
 
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