TH --> DE Schengen Visum

  • Ersteller
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
        #691  

Member

Member hat gesagt:
Bei Beurteilung der Rückkehrbereitschaft kommt es auf nachprüfbare Fakten an.
Ein gut bezahlter seriöser Job kann so ein Fakt sein.

Ich kann wieder nicht folgen ?
Wenn ich in Thailand Urlaub mache und es naht der letzte Tag, dann habe ich NULL Rückkehrbereitschaft. Aber ich mache es trotzdem.
Wenn es danach geht, dürfte mich Thailand nie als Tourist reinlassen.
Ist jetzt bissel ironisch gemeint, aber das ist doch ein Fakt.
Wenn ich jetzt länger bleiben würde, dann hab ich doch gar keine Legitimation, keine Ausweispapiere, keinen Job.
Und umgekehrt ist das doch genau so.

Ich will mich noch entschuldigen für meine Entgleisungen. Hatte an dem Tag wirklich einen Hong Thong zuviel ;)
Aber es ging mir halt darum, dass ich es ungerecht finde, wie hier über ein Einreiserecht geurteilt wird.
Auf der einen Seite nehmen wir hunderttausende auf und füttern die mit unseren Steuergeldern durch, aber auf der anderen Seite wird Menschen die Einreise verwährt wo bereits im Vorfeld sicher gestellt ist, dass sie dem deutschen Staat keinen Pfennig kosten werden.
Das war mein eigentliches Problem.
 
        #692  

Member

Member hat gesagt:
Ich kann wieder nicht folgen ?
Wenn ich in Thailand Urlaub mache und es naht der letzte Tag, dann habe ich NULL Rückkehrbereitschaft. Aber ich mache es trotzdem.
Wenn es danach geht, dürfte mich Thailand nie als Tourist reinlassen.
Ganz so einfach ist das nicht. Wenn du einfach in Thailand bleibst dann verlierst du vermutlich alles was du dir in deinem bisherigen Leben aufgebaut hast. Wenn ein Besucher aus Thailand der Zuhause nichts zu verlieren hat einfach in Deutschland bleibt, der riskiert nicht so viel. Das in Deutschland niemand verhungert wird sich auch bis nach Thailand rumgesprochen haben. Deutschland würde wohl von Besuchern die einfach da bleiben geflutet.
 
        #693  

Member

Member hat gesagt:
Bei uns sind auch nicht der "Bürgerservice" sprich Einwohnermeldeamt sondern das Ordnungsamt zuständig.

Ich kenne das: In Frankfurt war die einwohnermeldestelle zuständig, nicht die Ausländerbehörde, und in Essen ist wiederum die Ausländerbehörde zuständig für VEs.

Das Haus, das Verrückte macht... (Asterix&Obelix).
 
        #694  

Member

Member hat gesagt:
Ich kann wieder nicht folgen ?
Wenn ich in Thailand Urlaub mache und es naht der letzte Tag, dann habe ich NULL Rückkehrbereitschaft. Aber ich mache es trotzdem.
Wenn es danach geht, dürfte mich Thailand nie als Tourist reinlassen.
Ist jetzt bissel ironisch gemeint, aber das ist doch ein Fakt.
Wenn ich jetzt länger bleiben würde, dann hab ich doch gar keine Legitimation, keine Ausweispapiere, keinen Job.
Und umgekehrt ist das doch genau so.
Als Staatsbürger eines ersten Welt Landes gibt es keine so grossen Anreize sich in einem dritte Welt Land illegal niederzulassen.
Würdest du z.B., wenn es wirklich schlecht läuft, deinen Anspruch auf Hartz 4 gegen weniger wie nichts eintauschen?
 
        #695  

Member

Member hat gesagt:
Aber es ging mir halt darum, dass ich es ungerecht finde, wie hier über ein Einreiserecht geurteilt wird.
Auf der einen Seite nehmen wir hunderttausende auf und füttern die mit unseren Steuergeldern durch, aber auf der anderen Seite wird Menschen die Einreise verwährt wo bereits im Vorfeld sicher gestellt ist, dass sie dem deutschen Staat keinen Pfennig kosten werden.
Das war mein eigentliches Problem.

@escape:

Über das Einreiserecht wird doch aber nicht hier geurteilt, sondern eben dort wo das Recht festgelegt wird und über entsprechende Anträge entschieden wird.

Mach es Dir doch einfach und beantrage ein Schengen- oder Tourist-Visum unter den geforderten Bedingungen und Du wirst sehen, es ist wahrscheinlich gar nicht so schwer eines zu bekommen.

Im übrigen finde ich es schlimm, dass hier (und auch auf vielen anderen Internet-Plattformen) ständig die Thematik "Asylanten" abwertend ins Rennen geworfen werden wenn man über Visa-Themen spricht. Was bitte hat das Leid der Asylanten die teilweise unter Lebensgefahr auf der Flucht sind mit dem ordnungsgemässen Beantragen eines Visums zu tun??? Ja, es gibt Ausnahmen und beim Thema Asyl wird sicherlich auch Missbrauch betrieben, aber es hat null Vergleichbarkeit mit einem Visumsantrag für DE von woher auch immer....
 
Zuletzt bearbeitet:
        #696  

Member

@escape
hat das im vernebelten Kopf geschrieben-da war zu viel Alcohol im Spiel-alles gut.
 
        #697  

Member

Touristenvisum (Schengenvisum)

Hat jemand in den letzten 1-2 Jahren Erfahrungen gemacht mit einem Staatsbürger aus Thailand, Cambo, Phillies, etc ..., der ein Touristen-Visum für DE/Schengen beantragt hat (genehmigt oder nicht)?
Z. B. welche Verdiensthöhe des Antragstellers anerkannt/nicht anerkannt wurde?

Es geht mir hier explizit um das Touristen-Visum (ohne Verpflichtungserklärung, ohne einladende Person), nicht um das (Schengen-) Besucher-Visum.
 
        #698  

Member

Member hat gesagt:
Es geht mir hier explizit um das Touristen-Visum (ohne Verpflichtungserklärung, ohne einladende Person), nicht um das (Schengen-) Besucher-Visum.
Das ist doch einerlei. Das ist einfach das einheitliche Schengen-Visum. Für Besucher und Touristen für einen Aufenthalt bis max. 90 Tage.
 
        #699  

Member

@gabbiano das ist nicht. @Figaro hat recht.

Ein Touristen Visa wird ohne Einladung und ohne das jemand die Garantie übernimmt ausgestellt.
Voraussetzung dafür ist genug Geld etc. zu haben.

Natürlich ist es letztendlich auch nur ein Schengen Visum aber die Voraussetzungen sind Grund verschieden.
 
        #700  

Member

Kategorien eines Schengen-Visums

Advertisements


Je nach der Kategorie des Visums, das von einer Botschaft oder einem Konsulat eines Schengen-Landes ausgestellt wurde, gibt es unterschiedliche Beschränkungen, die in Übereinstimmung mit dem Reisezweck und anderen relevanten Umständen für das jeweilige Visum gelten.


1. Das einheitliche Schengen-Visum (USV)
Das einheitliche Schengen-Visum (Uniform Schengen Visa) ist die Erlaubnis eines Schengen-Mitgliedsstaates, das gewünschte Gebiet zu durchqueren oder sich dort bis zur Höchstdauer von 90 Tagen pro Halbjahr für eine bestimmte Zeit aufzuhalten, wobei der Beginn dieses Zeitraums das Datum der Einreise ist.
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten