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Die Einreise über die Niederlande dürfte unproblematisch sein. Der Einreiseort ist ja im Visum nicht vermerkt und vom Grenzbeamten nur schwierig nachprüfbar.
Zudem brauchst du ja bei der Visumsbeantragung noch keine Flugbuchung vorzulegen und kannst eine solche Abweichung sehr gut begründen.
Auf der Internetseite der deutschen Botschaft steht, daß bei Visumsbeantragung für ein Touristenvisum bereits eine Reservierungsbestätigung der Airline voriegen muss. Wie verhält sich das denn nun?
Auf der Internetseite der deutschen Botschaft steht, daß bei Visumsbeantragung für ein Touristenvisum bereits eine Reservierungsbestätigung der Airline voriegen muss. Wie verhält sich das denn nun?