Thailändisch lernen

Allgemeine Frage Schengenvisa abgelehnt, trotz Heirat und gemeinsames Kind

        #12  

Member

Die beiden bekommen die Aufenthaltserlaubnis aber erst wenn seine Frau in DACH ist.
Ohne Antrag auf Zusammenführung und ohne gültige Heiratsurkunde wird das aber nicht klappen.
Ich musste für meine thailändische Frau nach der Heirat (mit gültiger Heiratsurkunde)bei der Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel beantragen.Auch ein schwieriges Unterfangen,weil Frankfurt vor lauter Flüchtlingen nicht weiß, wie sie es bewältigen sollen.
Das Problem bei dem TE scheint aber das Fehlen der Heiratsurkunde zu sein.
 
        #13  

Member

Wenn der Visa-Antrag genau so chaotisch war wie der Post hier wundert mich nichts... auf den Philippinen gibts Agenturen und Anwälte die für geringe Gebühren alles regeln. Warum gibst du dir den Stress?!

Korrekt wäre auch meiner Ansicht nach das Visum zur Familienzusammenführung.
 
        #14  

Member

Ich finde auch, Du solltest besser jemand suchen der das für euch erledigt!
 
        #15  

Member

Habe mir das Drama nochmal soeben genau durchgelesen: Da hat im Klartext eine philippinische Staatsbürgerin (da Hochzeitsurkunde nicht vorgelegt wurde) für sich und ihr philippinisches Kind ein Touristenvisum (anderes Visum kann ohne Hochzeitsurkunde nicht erteilt werden) beantragt - DEN Antrag hätte ich auch abgelehnt.

Das deutsche Kind muss die Mutter sponsorn. Heisst, du musst im Namen deiner deutschen Tochter ein Visum für die Mutter beantragen, dass wäre wohl das einfachste. Denn wenn du per Heirat gehst muss deine Frau erst mal Deutschtest bestehen etc.

Einschätzung bleibt trotzdem gleich. Anwalt/Agency soll die Dokumente regeln, dann habt ihr kein Stress und könnt einen sauberen Visa Antrag einreichen.
 
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        #16  

Member

Member hat gesagt:
Es geht doch hier nicht um ein Schengenvisum:eek:
Die beiden sind verheiratet

Eben doch!
Member hat gesagt:
Wir haben nur Schenenvisa zum Besuch der Familie beantragt, da wir einfach nur die Zeit verkürzen wollten

Und da verstehe ich die deutsche Praxis wirklich nicht.
In der Schweiz werden 2-jährige Schengen-Visa für Ehefrauen von Schweizern grundsätzlich durchgewunken.

Also vielleicht zuerst schnell in der Schweiz einbürgern lassen...:iro2:
 
        #17  

Member

Visum für Familienzusammenführung.

Ob die Strategie über die Tochter oder über die erfolgte Heirat und deren Anerkennung besser, kann dir sicher eine Agentur beantworten - die würde ich dir auch empfehlen, nachdem was ich lese.

Hab den Mist mit Ablehnung Schengen auch mitgemacht. Visa auf Familienzusammenführung dauert und wenn dann bei erforderlichen Unterlagen geschlampert wird ist das wieder ärgerlich, such dir Profis. Die sagen euch dann was und wie zu besorgen ist und stellen auch den Antrag richtig. Ich habs selber gemacht, aber kostet halt alles Zeit und Nerven bis es dann alles passt und es erfordert Sorgfältigkeit. Ich mag mich täuschen, aber geschrieben von dir klingt es eher nicht so ganz ordentlich. (Erst fehlt HU und dann doch noch Geburtsurkunde und so... nicht böse gemeint, aber Vollständigkeit der Unterlagen und z.T. Legalisierungen/Überprüfungen und (ggfs. gerichtl. bestellte) Übersetzung etc. ist halt formal schon notwendig bei der Abgabe).
 
        #18  

Member

Member hat gesagt:
Und da verstehe ich die deutsche Praxis wirklich nicht.
In der Schweiz werden 2-jährige Schengen-Visa für Ehefrauen von Schweizern grundsätzlich durchgewunken.

Das Problem scheint ja zu sein dass die Ehe gar nicht nachgewiesen werden konnte...
 
        #19  

Member

Member hat gesagt:
Das Problem scheint ja zu sein dass die Ehe gar nicht nachgewiesen werden konnte...

Wenn das Visum nicht schon aus formalen Gründen abgelehnt wurde, ist doch bei Besuchsvisum Standard Ablehnungsgrund die mangelnde Erkennbarkeit der Rückreisewilligkeit. Da hilft auch die Eheurkunde nichts, vielleicht sogar eher gegenteilig.
Job und Besitz scheinen hier die einzigen Punkte zu sein, Kinder die zuhause bleiben reichen nicht aus.
Sofern das der Ablehnungsgrund war (@shiwago war er das?), bleibt eh nur noch die Variante Familienzusammenführung...
 
        #20  

Member

Member hat gesagt:
Das Problem scheint ja zu sein dass die Ehe gar nicht nachgewiesen werden konnte...
In diesem Fall scheint mir tatsächlich einiges schief gelaufen zu sein.

Mich stört grundsätzlich, dass in D eine mit einem Deutschen verheiratete Ausländerin ein Schengenvisum nicht auf sicher hat.
In der Schweiz gibt es dafür die erleichterte Visumsvergabe. Ausser nachgewiesener Kriminalität gibt es dabei keine Ablehnungsgründe.
 
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