Member
Mal mein Kommentar dazu.
Das eine Kind ist doch von dem Threadstarter und hat die deutsche Staatsbürgerschaft, oder habe ich das falsch gelesen oder verstanden?
In den ganzen Jahren in Thaiforen habe ich jetzt immer das so gelesen:
Ist das Kind deutscher minderjähriger Staatsbürger mit deutschem Pass (so hab ich das verstanden) so darf die Mutter des Kindes als Begleitperson ohne Probleme mit nach Deutschland reisen, es wird auch keine Rückkehrwilligkeit geprüft.
Der Knackpunkt wäre eventuell das zweite Kind, ob das dann auch mit darf, da es ja einen anderen Vater gibt ( Zusatz unten lesen)
Bei einem Visa zur Familienzusammenführung muss die Dame natürlich heutzutage den A1 Test beim Goethe-Institut machen und bestehen.
Dies ist aber im obigen Fall mit dem deutschen Kind nicht nötig, so wurde es auch schon in anderen Thaiforen beschrieben, vielleicht auch hier schon.
Kommt man allerdings ohne alle nötige Papiere auf die Botschaft, Heiratsurkunde und Geburtsurkunde haben ja gefehlt, ist mir schon klar, das da eine Absage kommt.
Achtung, etwas Humor muss sein
Schlamper ohne Papiere kommen dank Angela und den anderen Verbrechern schon ausreichend zu uns und erhalten auch reichlich
Zusatz
Meine Ex Thaifrau, welche hier mit mir in DE zusammen gelebt hat, hat auch schon Ihren Sohn, aus der Ehe mit einem Thai, nach DE zum Urlaub für 3 Wochen eingeladen.
Allerdings musste der leibliche Vater vom Junior, seine Zustimmung und Erlaubnis für den Urlaub in DE dazu geben, auch wenn er die (damals) letzten 12 Jahre des 13 jährigen Sohns, keinen Kontakt mehr zu ihm hatte.
Vielleicht könnte sich der Threadstarter mal rück melden.
Aber ich bin auch der Meinung, dass hier ohne professionelle Hilfe jetzt das Kind in den Brunnen gefallen ist, und jeder weitere Versuch scheitern wird
Das eine Kind ist doch von dem Threadstarter und hat die deutsche Staatsbürgerschaft, oder habe ich das falsch gelesen oder verstanden?
In den ganzen Jahren in Thaiforen habe ich jetzt immer das so gelesen:
Ist das Kind deutscher minderjähriger Staatsbürger mit deutschem Pass (so hab ich das verstanden) so darf die Mutter des Kindes als Begleitperson ohne Probleme mit nach Deutschland reisen, es wird auch keine Rückkehrwilligkeit geprüft.
Der Knackpunkt wäre eventuell das zweite Kind, ob das dann auch mit darf, da es ja einen anderen Vater gibt ( Zusatz unten lesen)
Bei einem Visa zur Familienzusammenführung muss die Dame natürlich heutzutage den A1 Test beim Goethe-Institut machen und bestehen.
Dies ist aber im obigen Fall mit dem deutschen Kind nicht nötig, so wurde es auch schon in anderen Thaiforen beschrieben, vielleicht auch hier schon.
Kommt man allerdings ohne alle nötige Papiere auf die Botschaft, Heiratsurkunde und Geburtsurkunde haben ja gefehlt, ist mir schon klar, das da eine Absage kommt.
Achtung, etwas Humor muss sein
Schlamper ohne Papiere kommen dank Angela und den anderen Verbrechern schon ausreichend zu uns und erhalten auch reichlich
Zusatz
Meine Ex Thaifrau, welche hier mit mir in DE zusammen gelebt hat, hat auch schon Ihren Sohn, aus der Ehe mit einem Thai, nach DE zum Urlaub für 3 Wochen eingeladen.
Allerdings musste der leibliche Vater vom Junior, seine Zustimmung und Erlaubnis für den Urlaub in DE dazu geben, auch wenn er die (damals) letzten 12 Jahre des 13 jährigen Sohns, keinen Kontakt mehr zu ihm hatte.
Vielleicht könnte sich der Threadstarter mal rück melden.
Aber ich bin auch der Meinung, dass hier ohne professionelle Hilfe jetzt das Kind in den Brunnen gefallen ist, und jeder weitere Versuch scheitern wird