Völlig richtig.Ohne Vaterschaftsanerkennung geht nix.Member hat gesagt:Nur mal so gefragt. Muss nicht auch die Vaterschaftsanerkennung vorliegen?
Member hat gesagt:@AndyFfm dachte ich mir schon.
Aber nochmals zum Verständnis.
Wenn ich meiner (NEIN DAS IST NICHT MEIN PLAN) System ein Kind mache und dann die Vaterschaft anerkenne, hat sie das Recht zusammen mit dem Kind nach Deutschland zu kommen und sie kann sich hier unbegrenzt aufhalten?
Kann sie auch arbeiten? Was für einen Aufenthaltsstatus bekommt sie?
Member hat gesagt:Nur mal so gefragt. Muss nicht auch die Vaterschaftsanerkennung vorliegen?
Member hat gesagt:Mittlerweile verheiratet seit J. 2017 mit einer Philippina, 1 Tochter 2 Jahre mit deutschem Pass und einem Stiefsohn mit 4 Jahren mit philippinischem Pass.
Wenn du es (unverheiratet) auf die Spitze treiben willst-lässt sie (die Mutter mit Kind) bei dir als Untermieterin wohnen bzw. überlässt ihr einen Teil der Wohnung. Die "Miete" zahlt dir dann der dt. Staat. Ein derart selbstloser Einsatz der Wohnraumbeschaffung muss schliesslich gewürdigt werden....Member hat gesagt:Sie muss, wenn sie nicht will, noch nicht einmal bei dir, mit dir wohnen.
Sie kann machen was sie will...
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Member hat gesagt:Ich bin gerade etwas verwirrt.
Ich frage mich dann warum dieser ganze Visums Firlefanz veranstaltet wird wenn die Freundin einen nur besuchen möchte und man ja schon die Garantie Erklärung abgibt.