Allgemeine Frage Schengenvisa abgelehnt, trotz Heirat und gemeinsames Kind

Danke Leute!
Werde dieses beherzigen. Sind ja alle Papiere jetzt da.
Gruß
 
Nur mal so gefragt. Muss nicht auch die Vaterschaftsanerkennung vorliegen?
 
@AndyFfm dachte ich mir schon.

Aber nochmals zum Verständnis.
Wenn ich meiner (NEIN DAS IST NICHT MEIN PLAN) System ein Kind mache und dann die Vaterschaft anerkenne, hat sie das Recht zusammen mit dem Kind nach Deutschland zu kommen und sie kann sich hier unbegrenzt aufhalten?

Kann sie auch arbeiten? Was für einen Aufenthaltsstatus bekommt sie?
 
  • Like
Reactions: 1 user
@AndyFfm dachte ich mir schon.

Aber nochmals zum Verständnis.
Wenn ich meiner (NEIN DAS IST NICHT MEIN PLAN) System ein Kind mache und dann die Vaterschaft anerkenne, hat sie das Recht zusammen mit dem Kind nach Deutschland zu kommen und sie kann sich hier unbegrenzt aufhalten?

Kann sie auch arbeiten? Was für einen Aufenthaltsstatus bekommt sie?

@kelle

Genau so ist es.
Sie muss, wenn sie nicht will, noch nicht einmal bei dir, mit dir wohnen.
Sie kann machen was sie will...
Arbeitserlaubnis wäre ebenfalls kein Problem.

Manche AA vergeben allerdings bis zur Geburt nur eine "Duldung".
Andere sofort Aufenthaltserlaubnis.
Der sorgeberechtigte Elternteil eines deutschen Kindes hat einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 AufenthG.
Ist das Kind noch nicht geboren und läuft der bestehende Aufenthaltstitel der Mutter vorher ab, so besteht bis zur Geburt ein Anspruch auf Duldung nach § 60 a Abs. 2 S. 1 AufenthG wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung (resultiert aus Art. 6 GG und Art. 8 EMRK).
Nach der Geburt kann dann die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
 
  • Like
Reactions: 1 user
Nur mal so gefragt. Muss nicht auch die Vaterschaftsanerkennung vorliegen?

Das Kind hat doch einen deutschen Pass, wie der Threadstarter schon am Anfang geschrieben hat.
Sollte das so sein, wäre für das Kind und die leibliche Mutter doch schon alles geklärt

Mittlerweile verheiratet seit J. 2017 mit einer Philippina, 1 Tochter 2 Jahre mit deutschem Pass und einem Stiefsohn mit 4 Jahren mit philippinischem Pass.

Oder liege ich da falsch?
In diesem Fall ist das mit der Vaterschaft doch schon alles geklärt, oder nicht?
 
  • Like
Reactions: 1 user
der arme @shiwago .....
hat eigentlich ne ziemlich simple Frage gestellt und muss dann den ganzen... leider ueblichen Trash hier..... ertragen.
Verlasst Euch drauf.... ich belaestige Euch nicht mit sowas, nur damit ihr das Wochenende rumkriegt.

@shiwago .... hoffentlich bleibst Du uns trotzdem ne Weile laenger erhalten als letztes Mal :-)

Liebe Gruesse Edding
 
  • Like
Reactions: 1 user
@tamoi danke für die Info.

Ich bin gerade etwas verwirrt.
Ich frage mich dann warum dieser ganze Visums Firlefanz veranstaltet wird wenn die Freundin einen nur besuchen möchte und man ja schon die Garantie Erklärung abgibt.

Und die dann immer mit mangelnder Rückkehrwilligkeit kommen. Es reicht ja anscheinend ein Kind in die Welt zu setzen.
 
Sie muss, wenn sie nicht will, noch nicht einmal bei dir, mit dir wohnen.
Sie kann machen was sie will...
.
Wenn du es (unverheiratet) auf die Spitze treiben willst-lässt sie (die Mutter mit Kind) bei dir als Untermieterin wohnen bzw. überlässt ihr einen Teil der Wohnung. Die "Miete" zahlt dir dann der dt. Staat. Ein derart selbstloser Einsatz der Wohnraumbeschaffung muss schliesslich gewürdigt werden....

Auch DAS schaffen wir....:headbash:

Nachtrag
Ich bin gerade etwas verwirrt.
Ich frage mich dann warum dieser ganze Visums Firlefanz veranstaltet wird wenn die Freundin einen nur besuchen möchte und man ja schon die Garantie Erklärung abgibt.

Lass es, wenn du logisch an die Sache rangehst, wirst verrückt....:lach:
 
  • Like
Reactions: 1 user
Menü
Zurück
Oben Unten