Allgemeine Frage Schengenvisa abgelehnt, trotz Heirat und gemeinsames Kind

        #61  

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Member hat gesagt:
@kelle

Genau so ist es.
Sie muss, wenn sie nicht will, noch nicht einmal bei dir, mit dir wohnen.
Sie kann machen was sie will...
Arbeitserlaubnis wäre ebenfalls kein Problem.

Manche AA vergeben allerdings bis zur Geburt nur eine "Duldung".
... stimmt soweit, nur kommt mittlerweile verpfichtend ( nach der Geburt ) der Deutsch- und Integrationskurs dazu und aufgrund Deiner Vaterrschaftsanerkennung bist Du für BEIDE unterhaltspflichtig.
Also wie jemad schrieb, den Wohnungsanteil vom Sozialamt bezahlen lassen, das ist nicht möglich. Denn Du wirst , im Rahmen Deiner Möglichkeiten, kostenmäßig als ZAHLER herangezogen.
 
        #62  

Member

Member hat gesagt:
Wie immer das Kind auch an den Pass gekommen ist, da es ja wohl ein deutscher Pass ist hat sich der Fall erledigt und das Kind ist deutscher Staatsbürger.
Wenn du den Beitrag Nr. 46 liest hast du evtl. die Erleuchtung und du merkst wie wichtig dieser Beitrag von dir ist....
 
        #63  

Member

Hallo zusammen
Frage: warum erklärt die DBM nicht von vornherein, dass sie so gut wie keine Besuchs/Touristenvisa für den Schengenraum ausstellt? Dann wüßte jeder, dass er sich Zeit, Aufwand und Kosten sparen kann.
Oder warum wird einem nicht wenigstens die Gebühr nach dem negativem Bescheid zurückerstattet?
Wenn ich als Selbstständiger einem Kunden eine Leistung nicht erbringen kann, gleichgültig aus welchen Gründen, dann erstatte ich dem Kunden eine Anzahlung ja auch zurück. Und zwar unaufgefordert. Das gehört meiner Meinung nach zum guten Geschäftsgebaren.
Unser Staat, hier vertreten durch die DBM, glaubt, dies nicht nötig zu haben. Jeder Unternehmer müßte sich dagegen bei solchem Verhalten wegen Betrugs vor Gericht verantworten.

Auf meine zwei Eingangsfragen gibt es meiner Ansicht nach nur eine plausible Antwort: man hat es schlicht und einfach auf die Kohle der Leute abgesehen und will ihnen auch weiterhin das Geld für Nichts und wieder Nichts aus der Tasche ziehen.
Hier läuft nichts weiter als ein staatlich organisiertes, durchtriebenes Abzocksystem ab.

Wir dummen Bürger sollen jahrelang ohne zu murren für hunderttausende sogenannter Flüchtlinge die Lebenshaltungskosten erwirtschaften. Aber wenn wir einmal eine Person auf unsere eigene Kosten zu uns nach Deutschland einladen wollen, wird uns das mit völlig unbegründeten Behauptungen und frechen unterstellungen verwehrt.

Kann ja jeder seine eigenen Schlussfolgerungen daraus ziehen.
 
        #64  

Member

Member hat gesagt:
Oder warum wird einem nicht wenigstens die Gebühr nach dem negativem Bescheid zurückerstattet?
Wenn ich als Selbstständiger einem Kunden eine Leistung nicht erbringen kann, gleichgültig aus welchen Gründen, dann erstatte ich dem Kunden eine Anzahlung ja auch zurück. Und zwar unaufgefordert. Das gehört meiner Meinung nach zum guten Geschäftsgebaren.
Unser Staat, hier vertreten durch die DBM, glaubt, dies nicht nötig zu haben. Jeder Unternehmer müßte sich dagegen bei solchem Verhalten wegen Betrugs vor Gericht verantworten.
Die "Leistung" ist nicht das Visum, sondern die Prüfung des Antrages.
Du "kaufst" da ja kein Visum. Die Leistung ist also voll erbracht, auch wenn dir das Ergebnis der Prüfung evtl. nicht gefallen mag.
 
        #65  

Member

Member hat gesagt:
Die "Leistung" ist nicht das Visum, sondern die Prüfung des Antrages.
Du "kaufst" da ja kein Visum. Die Leistung ist also voll erbracht, auch wenn dir das Ergebnis der Prüfung evtl. nicht gefallen mag.
Das stimmt nur teilweise.Das Visum kostet Geld.
 
        #66  

Member

Mit solchen Antworten hab ich schon gerechnet. So argumentieren die auf der Botschaft. Die "Leistung" in Form von Antragsprüfungen ist im Gehalt der Burschen enthalten. Das gehört zum alltäglichen Geschäft. Wieso sollen die Typen dafür Extra bezahlt werden?
Dies ist ja mit ein Grund weshalb wir Leute ins Ausland senden und mit steuergeldern entlohnen.
Eine Extragebühr ist selbst im positiven Fall schon sehr generös.
Die Typen müssen wegen solcher Anträge ja nicht unentgeltlich mehr "arbeiten", was dann durch eine Gebühr ausgeglichen werden müsste.
Die "arbeiten" ihre vorgesehenen Stunden ab und dann ist Feierabend, gleichgültig wie und was geleistet wird.
 
        #69  

Member

Member hat gesagt:
Wie jetzt ... zusätzlich zur Visabearbeitungsgebühr?
Das meine ich in Erinnerung zu habeno_O
Ansonsten hängt heute Abend der häusliche Segen erstmalig nach 10 Wochen Ehe schief:D
 
        #70  

Member

@AndyFfm
Das wusste ich nicht, ändert aber im Prinzip an meinem Post nichts.
Wenn dem so ist, wird bei Antragstellung die Visabearbeitungsgebühr bezahlt, die auch nicht erstattet wird, egal wie die Prüfung ausgeht.
Wird der Antrag positiv beschieden, würde man dann ja ggfs. noch mal extra zahlen müssen. Die Frage der Erstattung bei "Nichterbringung der Leistung" stellte sich dann für den "Visumpreis" also gar nicht.
 
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