Member
... stimmt soweit, nur kommt mittlerweile verpfichtend ( nach der Geburt ) der Deutsch- und Integrationskurs dazu und aufgrund Deiner Vaterrschaftsanerkennung bist Du für BEIDE unterhaltspflichtig.Member hat gesagt:@kelle
Genau so ist es.
Sie muss, wenn sie nicht will, noch nicht einmal bei dir, mit dir wohnen.
Sie kann machen was sie will...
Arbeitserlaubnis wäre ebenfalls kein Problem.
Manche AA vergeben allerdings bis zur Geburt nur eine "Duldung".
Also wie jemad schrieb, den Wohnungsanteil vom Sozialamt bezahlen lassen, das ist nicht möglich. Denn Du wirst , im Rahmen Deiner Möglichkeiten, kostenmäßig als ZAHLER herangezogen.