Servus,
also den deutschen Pass hat meine Tochter erhalten, weil ich bei der Geburt dabei war und die Unterlagen nebst Hebammenunterlagen zum Amt gebracht habe dort und auf der Geburtsurkunde auf Seite 2 unterschrieben habe, wie es üblich ist.
Der Hammer nur auf der DBM bei der Beantragung des Deutschen Kinderpasses behauptete die gute Beamtin, dass dieses nicht ausreicht, weil die Mutter nicht unterschrieben hat und ich müßte eine deutsche Vaterschaftsanerkennung auf der Botschaft machen und dafür einen neuen Termin haben, weil es sonst Probleme mit den Philippinischen Behörden geben könnte.
Da schaute ich die komische Beamtin an und meinte, dass dies nicht war wäre, da ich die Behörden der Phils extra gefragt habe.
Da habe ich mich ziemlich aufgeregt, was dass eigentlich hier sei.
Bekam dann von dieser Dame 3 Tage später eine E-Mail mit diesem Text.
Sehr geehrter Herr ............
Ich habe mich nocheinmal mit dem Philippinischen Gesetz auseinandergesetzt und ich bin zu dem Entschluß gekommen, dass die Vaterschaftsanerkennung so in Ordnung wäre.
Also sie ist zu dem Entschluß gekommen, was sowieso rechtens ist.
Dann haben Sie das CENOMAR meiner Frau für die Beantragung des Kinderpasses nicht zugelassen, weil diese einfach behauptet haben, dass meine Frau ganz anders heißt, wie in dem CENOMAR angegeben und auf der Geburtsurkunde. Dann fehlte mal ein Häkchen über einem Buchstaben des Nachnamens der Eltern, mal wurde der Mittelname ausgeschrieben und nicht wie in der Geburtsurkunde nur mit dem Anfangsbuchstaben. Korintenkackerei
Ich frage mich, warum die für den deutschen Pass meines Kindes, wo ich die Vaterschaft anerkannt habe, ein CENOMAR benötigen?
Auch wenn Sie verheiratet wäre, wäre ich doch noch immer der Biologische Vater. Das habe ich der Beamten dort auch gefragt und sie meinte dass dann der Ehemann automatisch Vater des Kindes würde und das Kind keinen Anspruch auf den deutschen Pass hat. So die Antwort der Beamten auf der deutschen Botschaft.
Doch das Kind erhät ja die deutsche Staatangehörigkeit auf Grund des Geburtsrechts in meinem Fall.
Stimmt doch, oder?
Später habe ich mir die Geburtsurkunde nochmals angeschaut.
Der Name ist ja nocheinmal unter Punkt 59 ganz groß geschrieben und auch so, wie meine Frau heißt.
Wir haben dann eine beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister geholt aus der Provinz, um denen nachweisen zu können, dass meine Frau so heißt, wie sie heißt.
Die suchen jedes Haar in der Suppe, um einen zu schikanieren, damit man Zeit und Geld in die Hand nehemen muss, um denen alles Passgenau und Mundgerecht zu servieren.
Irgendwann verliert man die Lust an dem Geschissen und das ist wahrscheinlich das Ziel des Ganzen.
Nach fast 2 Monaten ( von Dez. - Febr.) Kampf mit den Beamten und allem, hat meine Tochter entlich den Deutschen Pass bekommen und die sich rausgeredet, dass die Kollegen krank geworden ist und die Unterlagen deshalb liegen geblieben sind.
Bla blabla
Von der Botschaft wird man nie eine Hilfe bekommen.