Member
Member hat gesagt:Wenn du es (unverheiratet) auf die Spitze treiben willst-lässt sie (die Mutter mit Kind) bei dir als Untermieterin wohnen bzw. überlässt ihr einen Teil der Wohnung.
Member hat gesagt:Also wie jemad schrieb, den Wohnungsanteil vom Sozialamt bezahlen lassen, das ist nicht möglich. Denn Du wirst , im Rahmen Deiner Möglichkeiten, kostenmäßig als ZAHLER herangezogen.
Beim Kind greift die Düsseldorfer Tabelle, schon klar. Wodurch bist du zum Unterhalt für die ledige Mutter (d)eines deutschen Kindes verpflichtet bzw. entsteht ein einklagbares Anrecht für diese dass du ihr Wohnraum (bei dir oder 3 Häuser/Ortschaften/Städte weiter) zahlen/zur Verfügung musst? Wenn du also (zufällig) ein oder mehrere Zimmer frei hast, einen Mietvertrag aufsetzt und die Frau hat kein Geld/Einkommen, zahlt das d. M. nach wer?
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