Schlichtungsstelle Luftverkehr

  • Ersteller
        #21  

Member

Member hat gesagt:
Nein.mir geht's um meinen Flug,den TK storniert hatte,wegen Corona

Ich glaube,die 600 bekommt man nicht,da Corona höhere Gewalt ist
Member hat gesagt:
Ob Corona höhere Gewalt für eine Flugstornierung ist halte ich für streitbar. Kommt dann auch sehr aufs genaue Datum an.
Einfach sagen wegen höherer Gewalt wegen Corona geht nämlich nicht. TK muss hier schon eine genauere Begründung liefern.

Da kommt es wohl wirklich auf den konkreten Grund an.
Hat TK den Flug storniert, weil er wirtschaftlich nicht rentabel war. Pech für TK, dann werden sie die Entschädigung zahlen müssen.
Wurde der Luftraum gesperrt, wurde Passagieren generell die Einreise verweigert, dann ist es wohl schon eher höhere Gewalt.

Mir wurde mein Rückflug mit LH von BKK nach FRA um über 12h verschoben. Der Grund war wohl ein Flugzeugwechsel. Erstattung beantragt und bekommen. Nur weil jetzt Corona ist, ist nicht an allem Corona schuld.
 
        #22  

Member

Corona kann insofern keine höhere Gewalt fürs Fliegen sein denn der Flieger kann fliegen. Wenn der Flieger nicht fliegt weil er kaputt ist durch einen Vogelschwarm, das ist höhere Gewalt z. B..
 
        #23  

Member

Member hat gesagt:
Corona kann insofern keine höhere Gewalt fürs Fliegen sein denn der Flieger kann fliegen

Sorry aber was ist wenn das Zielland keine Einreise erlaubt?
Die Fluggesellschaft kannst du ja kaum dafür verantwortlich machen, oder?
Klar hätten sie mit dir eine Ehrenrunde drehen können.
Dann hätten sie dich hin und zurück und somit ihre Leistung erbracht.
Aber du hättest trotzdem deinen Urlaub nicht antreten können.

Also ist es meines Erachtens höhere Gewalt.

Anders ist es aber wenn der Flieger nicht fliegt weil es nicht rentabel ist.
 
        #24  

Member

Ich weiss nicht mehr genau, wie der Zustand am 21.4 war.
Ich weiss aber,das Istanbul bis zum 17.4 keine Einreise für Deutsche hatte.
Gab es damals schon Einreiseverbot nach TH?
Ich werde die Papiere am Montag abgeben und sehen was passiert.

Weiss einer, ob die Schlichtungsstelle nur für die Rückholung des Flugpreises zuständig ist oder auch gleich für die 600€!

Würd die ja selber fragen,aber ist immer Glück, per Telefon durchzukommen
 
        #25  

Member

Member hat gesagt:
Sorry aber was ist wenn das Zielland keine Einreise erlaubt?
Die Fluggesellschaft kannst du ja kaum dafür verantwortlich machen, oder?
Klar hätten sie mit dir eine Ehrenrunde drehen können.
Dann hätten sie dich hin und zurück und somit ihre Leistung erbracht.
Aber du hättest trotzdem deinen Urlaub nicht antreten können.

Also ist es meines Erachtens höhere Gewalt.

Anders ist es aber wenn der Flieger nicht fliegt weil es nicht rentabel ist.
Das war ja nicht das Thema sondern ob Corona höhere Gewalt ist. also wenn der Flug z. B. aufgrund der wenigen Passagiere abgesagt wird.

Auswirkungen von Corona sind ein anderes Thema und das kann sehr wohl höhere Gealt sein wie auch von dir genannt oder wenn der Flughafen gesperrt ist. Dann gibt es den Flugpreis aber zurück.
 
        #26  

Member

War es bisher nicht immer so das es bei höhere Gewalt kein Geld zurück gab?
 
        #27  

Member

Member hat gesagt:
War es bisher nicht immer so das es bei höhere Gewalt kein Geld zurück gab?
Richtig ist auch so.
Aber ist es den geklärt,ob corona höhere Gewalt ist?
 
        #28  

Member

Member hat gesagt:
War es bisher nicht immer so das es bei höhere Gewalt kein Geld zurück gab?
Geld zurück, wenn der Flug nicht durchgeführt wird, gibt es. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, gibt es keine zusätzliche Pauschale, die ansonsten gestaffelt ist, und bis zu 600 Euro je Flug betragen kann.
 
        #29  

Member

Member hat gesagt:
Richtig und die TK ist der söp nicht angeschlossen
Member hat gesagt:
Ich weiss nicht mehr genau, wie der Zustand am 21.4 war.
Ich weiss aber,das Istanbul bis zum 17.4 keine Einreise für Deutsche hatte.
Gab es damals schon Einreiseverbot nach TH?
Ich werde die Papiere am Montag abgeben und sehen was passiert.

Weiss einer, ob die Schlichtungsstelle nur für die Rückholung des Flugpreises zuständig ist oder auch gleich für die 600€!

Würd die ja selber fragen,aber ist immer Glück, per Telefon durchzukommen

Ich komm jetzt nicht mehr mit. Willst du bei der söp Schlichtung wegen TK beantragen?

Es gibt ja noch die Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz die sich um die Airlines kümmern, die söp nicht anerkennen.
Soweit ich weiß, kümmern sich aber beide Stellen um alle Ansprüche, also Flugpreis und Entschädigung. Natürlich je nach Zuständigkeit, jeder macht seine Airlines.
 
        #30  

Member

Member hat gesagt:
Geld zurück, wenn der Flug nicht durchgeführt wird, gibt es. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, gibt es keine zusätzliche Pauschale, die ansonsten gestaffelt ist, und bis zu 600 Euro je Flug betragen kann.
Danke für die Erklärung @Jörg.
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten