Thailändisch lernen

Schwanger trotz Pille und Verhütung?

        #91  

Member

Member hat gesagt:
Das aber schon eine Schwangerschaft ausreicht um ein Visum zu erhalten finde ich komisch.

Was ist daran komisch? Und wieso "schon". Es handelt sich um die Mutter eines deutschen Kindes, welches mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit bald lebend zur Welt kommt. Was ist für Dich ein vier bis sieben Monate alter und gesunder Fötus?

Unverheiratet hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, verheiratet besimmen die Eltern via Sorgerecht den Aufenthalt des Kindes. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und selbst ein Fragment einer Mutter-kind-Beziehung fällt hier darunter. Diese Mütter höhlen das Recht ja in aller Regel nicht aus. Im umgekehrten Fall haben deutsche Mütter mit den auf gleiche Weise einreiseberechtigten Vätern oft üble Erfahrungen gemacht, als sie verlassen wurden und die Zeuger ihr Aufenthaltsrecht nicht verloren.

Aber genauso muss die Mutter eines deutschen Kindes mit dem deutschen Vater auch nicht zusammenleben. Sie entscheidet sich dafür, in Deutschland mit ihrem deutschen Kind zu leben.

Da gibt es beileibe "schon" "komischere" Konstellationen im Aufenthaltsrecht!
 
        #92  

Member

Naja, genau darum geht es ja, im Mutterleib ist es die Behauptung der Mutter, dass es einen deutschen Vater hat. In in Deutschland stellt sich dann heraus, Veterschaftstest negativ - OOOOps, na dann wars wohl doch nicht "der" Deutsche. Wird die Mutter dann als Illegale behandelt?
 
        #93  

Member

Member hat gesagt:
Was ist daran komisch? Und wieso "schon". Es handelt sich um die Mutter eines deutschen Kindes, welches mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit bald lebend zur Welt kommt. Was ist für Dich ein vier bis sieben Monate alter und gesunder Fötus?

Wie will man VOR der Geburt feststellen wer der Vater ist - ausser bei einer bereits abgegebenen Vaterschaftsanerkennung?

Ich gehe einfach mal davon aus, dass das Kind geboren sein muss da es de fakto ja noch nicht "existent" ist. Eine Totgeburt läge ja auch noch im Bereich des möglichen.
 
        #94  

Member

Member hat gesagt:
Wie will man VOR der Geburt feststellen wer der Vater ist - ausser bei einer bereits abgegebenen Vaterschaftsanerkennung?

Ich gehe einfach mal davon aus, dass das Kind geboren sein muss da es de fakto ja noch nicht "existent" ist. Eine Totgeburt läge ja auch noch im Bereich des möglichen.

... daher reicht ja auch die reine Behauptung der Vater ist deutscher Staatsbürger nicht aus , es muss die Anerkennung des Vates vorliegen. Die Schwangerschaft muss bestätigt sein, denn das Kind sollte, wenn gewünscht, in D zur Welt kommen können. Daher geht das alles schon vor der Gebuhrt und ist auch entsprechend gesetzlich so geregelt. Kommt das Kind nicht in D zur Welt, dann hat es nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, sondern nur ein Anrecht darauf, was aber meines Wissens erst mit 18 ausgeübt werden kann.

... noch eine kleine, aktuelle Anektode am Rande dazu, diese kleine WürmschenAnhang anzeigen dv a 1.jpg hat einen 22 jährigen deutschen Studenten zum Vater, die Mutter, hier mit Kind,Anhang anzeigen dv a 2.jpg

hat jetzt Besuch von der GANZEN Familie des Vaters im Issan. Es sollen die "Fronten" geklärt werden. Ein interesanter Aspekt daran ist das die Mutter bereits 42 (!) Jahre alt ist und so auf Augenhöhe mit den Eltern des Bübchens verhandeln kann ... bin gespannt wie das ausgeht.
 
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        #95  

Member

Member hat gesagt:
Wie will man VOR der Geburt feststellen wer der Vater ist - ausser bei einer bereits abgegebenen Vaterschaftsanerkennung?

Ich gehe einfach mal davon aus, dass das Kind geboren sein muss da es de fakto ja noch nicht "existent" ist. Eine Totgeburt läge ja auch noch im Bereich des möglichen.

Konsorten alla Hass sind die Ausnahme. Nahezu jeder wird diese Beurkundung mit Pflichtbewustsein und Verantwortung vollziehen. Deine Annahme ist somit falsch und wird nicht praktiziert. Sie entspricht auch nicht dem geltenden Recht!

Ebenso geht man nicht von einer Totgeburt zur Findung der Entscheidung aus. Die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Geburt belegt man auch nicht mittels Gefälligkeitsattest eines korrupten Hobbygynäkologen. Gerne gesehen sind hier medizinische Stellungnahmen namhafter Ärzte, die die Schwangerschaft dauerhaft überwachen und auch detailliert dokumentieren können. Zu nennen seien hier beispielsweise die Bangkok Hospitals, an denen international ausgebildete Ärzte praktizieren.

Es ist hier also nicht zielführend, von irgendwelchen aus den Fingern gesaugten Annahmen auszugehen und diese als Basis für die praktischen Rechtsfolgen heranzuziehen. Dies führt uns nur zur klassischen Hablwahrheit von Forenbeiträgen und stellt für die Leser definitiv keinen Mehrwert dar, sondern verwirrt sie!
 
        #96  

Member

Member hat gesagt:
Konsorten alla Hass sind die Ausnahme. Nahezu jeder wird diese Beurkundung mit Pflichtbewustsein und Verantwortung vollziehen. Deine Annahme ist somit falsch und wird nicht praktiziert. Sie entspricht auch nicht dem geltenden Recht!

Haeh? Bin ich im falschen Jahrhundert gelandet oder war das mit "Pflichtbewusstsein und Verantwortung" jetzt voll sarkastisch gemeint? Welches geltende Recht meinst du?

Wovon gehe ich den aus? Ich frage einfach welche Möglichkeiten es denn geben würde VOR einer Geburt den Vater festzustellen.

Member hat gesagt:
Ebenso geht man nicht von einer Totgeburt zur Findung der Entscheidung aus. Die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Geburt belegt man auch nicht mittels Gefälligkeitsattest eines korrupten Hobbygynäkologen. Gerne gesehen sind hier medizinische Stellungnahmen namhafter Ärzte, die die Schwangerschaft dauerhaft überwachen und auch detailliert dokumentieren können. Zu nennen seien hier beispielsweise die Bangkok Hospitals, an denen international ausgebildete Ärzte praktizieren.

Da hast du mich anscheinend etwas missverstanden. Eine Totgeburt würde den Anspruch der Kindsmutter sprichtwörtlich begraben.

Member hat gesagt:
Es ist hier also nicht zielführend, von irgendwelchen aus den Fingern gesaugten Annahmen auszugehen und diese als Basis für die praktischen Rechtsfolgen heranzuziehen. Dies führt uns nur zur klassischen Hablwahrheit von Forenbeiträgen und stellt für die Leser definitiv keinen Mehrwert dar, sondern verwirrt sie!

Deswegen fragte ich wie das VOR einer Geburt geregelt sein soll. Da gibt es keine Regelung weil das Kind erstmal auf die Welt gekommen sein muss. Was anderes meinte ich doch gar nicht weil hier einige meinten, eine Schwangere könnte ja ganz leicht nach DE einreisen. Sooooo einfach ist das halt nicht, das ist alles schön geregelt.

Ach, jeder Jurist wird dir auf rechtliche Fragen immer dies antworten: das kommt immer auf den Einzelfall an!
 
        #97  

Member

Member hat gesagt:
... daher reicht ja auch die reine Behauptung der Vater ist deutscher Staatsbürger nicht aus , es muss die Anerkennung des Vates vorliegen. Die Schwangerschaft muss bestätigt sein, denn das Kind sollte, wenn gewünscht, in D zur Welt kommen können. Daher geht das alles schon vor der Gebuhrt und ist auch entsprechend gesetzlich so geregelt. Kommt das Kind nicht in D zur Welt, dann hat es nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, sondern nur ein Anrecht darauf, was aber meines Wissens erst mit 18 ausgeübt werden kann.


Nein, die Staatsbürgerschaft kann man schon vorher beantragen. Mit 18 Jahren muss dann die Entscheidung fallen ob man deutscher Staatsbürger bleiben will oder dafür die andere Staatsbürgerschaft aufgibt. Meine grosse Tochter darf dann in ca. 8 Jahren entscheiden ob sie Deutsche bleibt oder doch lieber Peruanerin.

Member hat gesagt:
... noch eine kleine, aktuelle Anektode am Rande dazu, diese kleine Würmschen hat einen 22 jährigen deutschen Studenten zum Vater, die Mutter, hier mit Kind, hat jetzt Besuch von der GANZEN Familie des Vaters im Issan. Es sollen die "Fronten" geklärt werden. Ein interesanter Aspekt daran ist das die Mutter bereits 42 (!) Jahre alt ist und so auf Augenhöhe mit den Eltern des Bübchens verhandeln kann ... bin gespannt wie das ausgeht.

Das Alter hat rein gar nix mit "auf Augenhöhe verhandeln" zu tun. Ich hoffe, dass sie das Bestmögliche für das Kind und sich rausholen wird und auch etwas längerfristig denkt und sich nicht mit einer Einmalzahlung abspeisen lässt.

Bei dem Kindsvater hab ich schon wieder ein konkretes Bild im Kopf: verzogenes, neureiches Bübchen was nie Konsequenzen aus seinem Handeln ziehen musste weil Daddy immer alles für hn geregelt hat. Mit etwas Kohle in der Tasche (was noch nicht einmal selbstverdient sein wird) dann den grossen Max in Thailand raushängen lassen...
 
        #98  

Member

Member hat gesagt:
Das Alter hat rein gar nix mit "auf Augenhöhe verhandeln" zu tun.
... sorry hatte wohl den :iro2: Butten vergessen... aber keine Angst , sie ist gebildet und hat selbst ein (in Thai) gutes Einkommen und wüsste sich wohl auch mittels Anwalt zu helfen. Aber die "Neugroßeltern"sind katollisch, pflichtbewusst und nicht arm, so hat es auch schon vor der Geburt ordentlich Unterstützung und Geld gegeben ... nur ob sie heiraten werden/dürfen ???
Dein Bild vom Kindsvater ist nahe an der Wirklichkeit.
 
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        #99  

Member

Ziemlich viel gediegenes Halbwissen, das hier verbreitet wird. :D

Ich habe selber im Ausland gelebt und durfte die Erfahrung machen, dass ein deutscher Anwalt mich verklagen wollte. Schickte sogar schon gesalzene Kostennoten - die ich aber auf der Stelle in die Ablage P entsorgt habe, wohlwissend, dass er allein schon mit der Zustellung der Klage im Ausland Schwierigkeiten haben wird. Und das war sogar noch innerhalb Europas! Er hat den Vorgang dann irgendwann entnervt aufgegeben, und ich habe nie wieder was von der Sache gehört.

Ein Thai-Mädel müsste uns erst mal beweisen, dass wir der Erzeuger ihres Nachwuchses sind. Dazu wäre ein Vaterschaftstest nötig, zu dem man nur per Anordnung eines deutschen Gerichts gezwungen werden kann. Bis es dazu kommt, sind aus dem asiatischen Ausland heraus so viele juristische Hürden zu nehmen, dass ich jede Wette eingehe: Das Girl gibt vorher auf...
 
        #100  

Member

@Potatojoe: esspecially4u
AufenthG - Einzelnorm

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.pdf

Tz. 28.1.4

Da braucht man auch keinen Juristen dazu. Das gelesene zu verstehen reicht, zumal es ja auch kein so spezieller Einzelfall ist.

Ich meine es weder sarkastisch, noch sind wir im falschen Jahrhundert. Mit der Vaterschaftsanerkennung sind für alle Beteiligten nicht unerhebliche Rechte und Pflichten verbunden. Mit der Beurkundung stell man dieses fest.

Einen Gentest am ungeborenen Kind vorzunehmen erachte ich als verantwortungslos.

Eine Totgeburt wird meines Erachtens in vielen Fällen das Aufenthaltsrecht nicht beeinflussen. Wer dieses Prozedere mit seiner schwangeren Mia durchzieht, der wird sie auch möglichst bis zur Geburt heiraten.

Ich finde FHAC's Beitrag sehr ansprechend und treffend. Den Kindsvater nun ohne irgendetwas über die genaueren Umstände zu wissen anzupragern find ich nicht in Ordnung, selbst wenn Du damit Recht haben solltest.

Damit hoffe ich, dass die aufgetretenen Mißverständnisse nun ausgeräumt sind.
 
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