Member
Member hat gesagt:Das aber schon eine Schwangerschaft ausreicht um ein Visum zu erhalten finde ich komisch.
Was ist daran komisch? Und wieso "schon". Es handelt sich um die Mutter eines deutschen Kindes, welches mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit bald lebend zur Welt kommt. Was ist für Dich ein vier bis sieben Monate alter und gesunder Fötus?
Unverheiratet hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, verheiratet besimmen die Eltern via Sorgerecht den Aufenthalt des Kindes. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und selbst ein Fragment einer Mutter-kind-Beziehung fällt hier darunter. Diese Mütter höhlen das Recht ja in aller Regel nicht aus. Im umgekehrten Fall haben deutsche Mütter mit den auf gleiche Weise einreiseberechtigten Vätern oft üble Erfahrungen gemacht, als sie verlassen wurden und die Zeuger ihr Aufenthaltsrecht nicht verloren.
Aber genauso muss die Mutter eines deutschen Kindes mit dem deutschen Vater auch nicht zusammenleben. Sie entscheidet sich dafür, in Deutschland mit ihrem deutschen Kind zu leben.
Da gibt es beileibe "schon" "komischere" Konstellationen im Aufenthaltsrecht!