Thailändisch lernen

Schwanger trotz Pille und Verhütung?

        #101  

Member

Member hat gesagt:
Ziemlich viel gediegenes Halbwissen, das hier verbreitet wird. :D

Ich habe selber im Ausland gelebt und durfte die Erfahrung machen, dass ein deutscher Anwalt mich verklagen wollte. Schickte sogar schon gesalzene Kostennoten - die ich aber auf der Stelle in die Ablage P entsorgt habe, wohlwissend, dass er allein schon mit der Zustellung der Klage im Ausland Schwierigkeiten haben wird. Und das war sogar noch innerhalb Europas! Er hat den Vorgang dann irgendwann entnervt aufgegeben, und ich habe nie wieder was von der Sache gehört.

Ein Thai-Mädel müsste uns erst mal beweisen, dass wir der Erzeuger ihres Nachwuchses sind. Dazu wäre ein Vaterschaftstest nötig, zu dem man nur per Anordnung eines deutschen Gerichts gezwungen werden kann. Bis es dazu kommt, sind aus dem asiatischen Ausland heraus so viele juristische Hürden zu nehmen, dass ich jede Wette eingehe: Das Girl gibt vorher auf...

Ich gehe mal fest davon aus, dass ich mit meinen Ausführungen hier nicht gemeint bin...

Aber den Fall, den Du hier ansprichst düfte hier eigentlich für die Mehrzahl der Leser von Interesse sein. Der Ablauf dieses Prozederes würde mich interessieren. Das Mädel welches hier nicht aufgibt muss sich der Vaterschaft schon sehr sicher sein - soll ja auch vorkommen.

Kannst Du uns bitte mehr über den Ablauf schreiben?
 
        #102  

Member

Member hat gesagt:
Ich meine es weder sarkastisch, noch sind wir im falschen Jahrhundert. Mit der Vaterschaftsanerkennung sind für alle Beteiligten nicht unerhebliche Rechte und Pflichten verbunden. Mit der Beurkundung stell man dieses fest.

Ich merke, wir haben wirklich aneinander vorbei geredet! Ich bin von einer komplett anderen Sichtweise ausgegangen. Wenn jemand die Vaterschaft anerkennt ist alles kein Problem. Sollte aber jetzt eine Thailänderin mit einem ungeborenen Kind, welches von einem Deutschen stammt, ihr Kind in Deutschland aufwachsen lassen dann ginge das nur wenn A) der Deutsche schon vor Geburt eine Vaterschaft anerkannt hat oder falls nicht, das Kind dann erst geboren werden muss.

denn

Member hat gesagt:
Einen Gentest am ungeborenen Kind vorzunehmen erachte ich als verantwortungslos.

das ist auch genau mein Gedanke und es würde mich wundern wenn der deutsche Staat so etwas auch gutheissen würde.

Member hat gesagt:
Eine Totgeburt wird meines Erachtens in vielen Fällen das Aufenthaltsrecht nicht beeinflussen. Wer dieses Prozedere mit seiner schwangeren Mia durchzieht, der wird sie auch möglichst bis zur Geburt heiraten.

Ich bin immer vom Gesichtspunkt ausgegangen, dass der Kindsvater sich vor der Verantwortung drückt und welche Möglichkeiten die Kindsmutter hat. So habe ich zumindest den Ursprungspost verstanden.

Member hat gesagt:
Ich finde FHAC's Beitrag sehr ansprechend und treffend. Den Kindsvater nun ohne irgendetwas über die genaueren Umstände zu wissen anzupragern find ich nicht in Ordnung, selbst wenn Du damit Recht haben solltest.

Anprangern tu ich hier bestimmt nicht! Ich "freu" mich aber dass meine Vorstellung wohl ganz gut gepasst hat.

Member hat gesagt:
Damit hoffe ich, dass die aufgetretenen Mißverständnisse nun ausgeräumt sind.

Von meiner Seite aus ist alles geklärt.
 
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