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Member hat gesagt:Ziemlich viel gediegenes Halbwissen, das hier verbreitet wird.
Ich habe selber im Ausland gelebt und durfte die Erfahrung machen, dass ein deutscher Anwalt mich verklagen wollte. Schickte sogar schon gesalzene Kostennoten - die ich aber auf der Stelle in die Ablage P entsorgt habe, wohlwissend, dass er allein schon mit der Zustellung der Klage im Ausland Schwierigkeiten haben wird. Und das war sogar noch innerhalb Europas! Er hat den Vorgang dann irgendwann entnervt aufgegeben, und ich habe nie wieder was von der Sache gehört.
Ein Thai-Mädel müsste uns erst mal beweisen, dass wir der Erzeuger ihres Nachwuchses sind. Dazu wäre ein Vaterschaftstest nötig, zu dem man nur per Anordnung eines deutschen Gerichts gezwungen werden kann. Bis es dazu kommt, sind aus dem asiatischen Ausland heraus so viele juristische Hürden zu nehmen, dass ich jede Wette eingehe: Das Girl gibt vorher auf...
Ich gehe mal fest davon aus, dass ich mit meinen Ausführungen hier nicht gemeint bin...
Aber den Fall, den Du hier ansprichst düfte hier eigentlich für die Mehrzahl der Leser von Interesse sein. Der Ablauf dieses Prozederes würde mich interessieren. Das Mädel welches hier nicht aufgibt muss sich der Vaterschaft schon sehr sicher sein - soll ja auch vorkommen.
Kannst Du uns bitte mehr über den Ablauf schreiben?