Member
Member hat gesagt:Das war das aktuellste was ich zu diesem "Vogel" finden konnte:
Jürgen Hass
LG Jack
Schon der 2. Satz ist falsch!
Es gibt nur Kindergeld, wenn die Kinder auch in Deutschland leben. Und das lese ich nirgends.
Member hat gesagt:Das war das aktuellste was ich zu diesem "Vogel" finden konnte:
Jürgen Hass
LG Jack
Member hat gesagt:Es reicht ja auch anzugeben, dass der Lebensmittelpunkt des Kindes in Deutschland ist. D.h. ein asiatisch aussehendes Kind und 20-30 Kinderpässe und das Geld fließt...
Member hat gesagt:Mal angenommen, es passiert und man macht der Thailady ein Baby, kann man da in Deutschland (über thail./dtsch. Behörden)zur Verantwortung gezogen werden?
Also "Zahlemann und Söhne" nach Thailand (Adresse ist bekannt)...?
Hat jemand schon Erfahrungen damit gehabt?
Mr. Hass kommt selbst nicht für die Kinder auf und hat ein Einkommen das unterhalb der Pfändungsgrenze liegt.Member hat gesagt:Ich dachte die Geschichte von Mr. Hass hier, würde das Verständnis etwas aufhellen.
Ohne eingetragenen Wohnsitz gibt es kein Geld, so einfach ist das. Anders als bei Asylanten oder Migranten ist auch der familiäre sowie der steuerrechtliche Lebensmittelpunkt sekundär.Member hat gesagt:Lebensmittelpunkt ist eigentlich relevant, der Hauptwohnsitz ist ja eigentlich eine pro forma Geschichte.