Thailändisch lernen

Schwanger trotz Pille und Verhütung?

        #71  

Member

Hinkriegen würde so ein "Landei" das wohl schon, schließlich hat das Internet auch im tiefstem Issan Einzug gehalten.
Aber auf welcher rechtlichen Grundlage sollte sie ein Visum für D bekommen?
 
        #72  

Member

Ist sie die sorgeberechtigte Mutter eines deutschen Kindes hätte sie grundsätzlich Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn das Kind in Deutschland lebt.

LG Jack
 
        #73  

Member

Eben, nur wenn das Kind in D lebt, also beim Vater. In dem Fall kann man davon ausgehen das der Vater das Sorgerecht hat.
Welche Ansprüche sollte die Frau dann die D geltend machen?
 
        #74  

Member

Nein bkk – diesen Fall meinte ich nicht sondern:

Deutscher zeugt ein Kind mit einer Thai und gibt gegenüber der Botschaft eine Vaterschaftsanerkennung ab. Anschließend verpieselt er sich und will von dem Kind nichts mehr wissen.

Durch die Abstammung vom deutschen Vater hat das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und kann (auch im Ausland) von der Botschaft einen deutschen Pass erhalten.
Die Mutter hat erst einmal das Sorgerecht, solange es keine andere Entscheidung gibt.
Sie kann also entscheiden, dass das Kind in Deutschland aufwachsen soll und erhält ein Visum um das Kind nach Deutschland zu begleiten. Später eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung des Sorgerechts.

(Ist also in der Theorie ganz einfach aber probiert das mal in der Praxis, wenn der deutsche Vater sich um nichts mehr kümmert).:lolsen:

LG Jack
 
        #77  

Member

Mich wundert, dass seit knapp 10 Jahren diese Gesetzeslücke nicht geschlossen wurde.

Aber der Punkt dabei ist, dass das Kind in Deutschland leben muss. Wenn man als Vater Unterhaltspflichtig ist, dann ist es egal, ob das Kind auch im Ausland lebt, oder?
 
        #78  

Member

Grundsätzlich ja - die Frage ist immer ober der Unterhaltsanspruch auch tatsächlich durchgesetzt werden kann.

LG Jack
 
        #79  

Member

Member hat gesagt:
Hinkriegen würde so ein "Landei" das wohl schon, schließlich hat das Internet auch im tiefstem Issan Einzug gehalten.
Aber auf welcher rechtlichen Grundlage sollte sie ein Visum für D bekommen?

Wer vorangegangene Ausführungen anzweifelt, dem eröffnet ein Blick in das öffentlich zugängliche Aufenthaltsrecht - repektive der Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz - ungeahnte Möglichkeiten.

Für Schwangere ist dies explizit in Tz. 28.1.4 VwV AufenthG geregelt:

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.pdf

zu finden auf Seite 163 von 390.

Das Visum wird kostenfrei von den Botschaften ausgestellt.

Hat also eine ganz andere Qualität als die Visas, die wir hier gemeinhin gerne betrachten, also Touristenvisum, Besuchervisum, Familienzusammenführung etc.

Es würde mich schon sehr wundern, wenn die im Spiegel von 2006 beschriebene Gesetzeslücke nicht geschlossen wurde. Hier ging es ja auch um Anerkennungen von Vaterschaften, ohne biologischer Vater zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten