Member hat gesagt:
Den ganzen Artikel könnt ihr unter dem nachfolgenden Artikel lesen. Dort erfahrt ihr auch welche Daten zumindest 4 verschieden Hersteller sammeln.
Diese Daten sammelt ein modernes Auto – und so setzt sich der ADAC für Datenschutz ein.
www.adac.de
Das ist aber nur die eine Seite, die immer wieder in den Vordergrund gerueckt wird:
Welche Daten werden im Auto erhoben und welche duerfen unter welchen Umstaenden weitergeleitet werden.
Darauf fokussiert die EU mit ihrer Gesetzgebung, welche Regeln fuer die Hersteller vorgibt. Was aber immer aussen vor bleibt, ist dass Bewegungsprofile diese Daten vom Auto gar nicht immer brauchen, bei sogenannten Connected Cars zum Beispiel! Die stellen mittels eingebauter SIM Karte eine Verbindung zur geeigneten Funkzelle her und halten diese aktiv. Der Fahrer kann zwar verlangen, dass der Datenaustausch unterbleibt, aber ich habe nirgendwo gelesen, dass der Fahrer auch der staendigen Registrierung im Funknetz widersprechen kann. Der Hersteller hat trotz Dauerregistrierung den gesetzlichen Vorgaben entsprochen, denn er uebertraegt ja keine Daten. Die Funkzellendaten lassen aber die Erstellung eines Bewegungsprofils zu.
eCall-Pflicht für Neuwagen: Das müssen Sie wissen | Versicherungskammer Bayern
eCall und Datenschutz: Erstellt das System Bewegungsprofile?
Gemäß gesetzlicher Vorschrift ist eCall ein schlafendes Notrufsystem. Das bedeutet, dass Positionsdaten nur im Notfall übermittelt werden dürfen. Erst wenn das Auto einen verletzungsrelevanten Unfall registriert, wählt die SIM-Karte des Systems über das vor Ort stärkste Mobilfunknetz die 112. Ungenutzte Informationen werden kontinuierlich gelöscht. Somit kann eCall keine Bewegungsprofile erstellen.
Bei den neuen Connected Cars – Autos, deren SIM-Karte dauerhaft aktiv und mit dem Internet verbunden ist – kann das allerdings anders aussehen. Bei diesen Fahrzeugen lassen sich zum Beispiel im Falle eines Diebstahls jederzeit Informationen zur aktuellen Position ermitteln.
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Was mich immer wieder verwundert, sind Aussagen wie
"Ich habe nichts zu verbergen, da habe ich auch kein Problem damit, wenn meine Daten gesammelt werden."
Dazu kann ich eine kleine Geschichte beisteuern, die mir passiert ist: Ich wollte ein Konto bei einem grossen amerikanischen Finanzdienstleister, der weltweit auesserst populaer ist, einrichten. In so einem Fall ist es natuerlich, wenn der ganz genau wissen will, wer du bist (KYC). Ich habe also alle Daten wahrheitsgemaess eingetragen und nach Rufnummerueberpruefung und Emailverifizierung wurde mein Konto freigeschaltet.
Das erste , was ich mit einem neuen Konto mache, ist die Ueberpruefung des Profils um die Voreinstellungen anzupassen. Ich habe nicht schlecht gestaunt, dass in meinem Profil Zusatzinformationen aufgelistet waren, die ich nie eingegeben hatte. Irrtum meinerseits ist ausgeschlossen, weil ich von allen ausgefuellten Eingabemasken Screenshots mache. Die Zusatzinfo wurde nicht einmal abgefragt und ich haette sie auch nicht so eingegeben. Das ist ein Vorgehen, dass ich nicht tolerieren kann. Deshalb habe ich sofort versucht, mein Konto ohne Benutzung zu loeschen. Das wurde mir aber verweigert. Ich muesste erst verschiedene zusaetzliche Informationen samt Belegen vorlegen. Nachdem ich dann im Kundendienst angerufen hatte und endlich einen kompetenten Mitarbeiter erwischt hatte, wurde mir erklaert, dass die Informationen von einem integrierten KI System hinzugefuegt wurden, welches nicht von den Mitarbeitern ueberstimmt (overruled) werden kann. Die Identitaetspruefung bei Kontenschliessung erfolge aufgrund von Regelungen des Gesetzgebers. Diese Ueberpruefung sei unabhaengig von der Jurisdiktion noetig, in der der Kunde lebt.
Ich werde aus naheliegenden Gruenden nicht den Namen des Finanzdienstleisters verraten. Aber jeder, der meint, mit seinen Daten koennte kein Schindluder getrieben werden, sollte sich mal ueberlegen, worauf KI zurueckgreift, wenn es Aussagen macht und was passiert, wenn die Schlussfolgerungen der KI falsch sind.