Suche Deutschen, der erfolgreich Besucher-Visa für Filippina beantragt hat

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        #11  

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Noch etwas, falls es mit dem deutschen Visum geklappt hat:

Ein weitere Hürde ist die Ausreise aus den Philippinen. Ihr habt gewiss schon in Clark oder Manila die Schreibtische gesehen, wo einige der Armen wieder zurückgeschickt werden.

Ich kenne 2 Fälle -beide bei der DMIA Immigration-, wo die Auserwählte zurückgeschickt wurde, weil sie nicht nachweisen konnte, das sie ausreichend vorgewarnt war, nicht in ihr Unglück zu rennen. Schwer zu beurteilen, ob sie bloss Bestechungsgelder angeln wollten, aber jedesmal wurde das Zertifkat von PRISM verlangt.

Auch wenn ihr nicht beabsichtigt zu heiraten: schickt die Kleine für einen Tag nach Manila zu PRISM (heute CFO) und lasst sie den Kurs für "Fiancee, Spouses and Other Partners" machen. Link: Fiancee, Spouses and Other Partners of Foreign Nationals | Commission on Filipinos Overseas
 
        #12  

Member

Member hat gesagt:
Noch etwas, falls es mit dem deutschen Visum geklappt hat:

Ein weitere Hürde ist die Ausreise aus den Philippinen. Ihr habt gewiss schon in Clark oder Manila die Schreibtische gesehen, wo einige der Armen wieder zurückgeschickt werden.

Ich kenne 2 Fälle -beide bei der DMIA Immigration-, wo die Auserwählte zurückgeschickt wurde, weil sie nicht nachweisen konnte, das sie ausreichend vorgewarnt war, nicht in ihr Unglück zu rennen. Schwer zu beurteilen, ob sie bloss Bestechungsgelder angeln wollten, aber jedesmal wurde das Zertifkat von PRISM verlangt.

Auch wenn ihr nicht beabsichtigt zu heiraten: schickt die Kleine für einen Tag nach Manila zu PRISM (heute CFO) und lasst sie den Kurs für "Fiancee, Spouses and Other Partners" machen. Link: Fiancee, Spouses and Other Partners of Foreign Nationals | Commission on Filipinos Overseas

Danke Insearch für Deine Antwort,

gerade Dein letzter Hinweis war für mich auch neu, als mir ein anderes Member gestern davon berichtet hat, ist also wichtig, kann aber theoretisch auch erst nach der Visa-Erteilung abgearbeitet werden, geht nach meinem Kenntnisstand sowohl in Cebu als auch in Manila.

Aber neu aus Deinem Beitrag ist für mich Folgendes:

Du schreibst, dass die Filippina grundsätzlich nur alleine zum Interview auf die Botschaft gehen darf. Diese Aussage widerspricht eigentlich dem, was ich von vielen Anderen gelesen und gehört habe. Da lautete meist die Empfehlung: "Versucht Euer Mädchen bei diesem Gang zu begleiten!"

Auf der Seite der Deutschen Botschaft habe ich dazu nichts gefunden.

Also: Weißt Du das, dass der einladende Deutsche beim Interview nicht dabei sein darf? Oder hast Du das nur irgendwo gehört, gelesen oder über dritte Kanäle erfahren?

Gruß, Sorglos
 
        #13  

Member

also,

ich habe bereits 2 mädels aus den phil mit nach deutschland geholt gehabt.

bei beiden hat das problemlos geklappt, obwohl beide bar mädels waren, ken land besaßen und auch kein business oder ähnliches.

hürde nummer 1 ist ganz klar die verpflichtungserklärung aus deutschland, diese wird in abstimmung mit der zuständigen ausländenehörde erstellt und die deustche botschaft fragt da auch nach. wenn ihr also gerade geschieden seid oder sonst irgendwei ein halodrie wart oder finanziell so ach und krach gerade an die grenze kommt oder einschläge vorstrafen habt kann das die botschaft nach rücksprache mit der ausländerbehörde vor ort erfahren. also ein einwandfreier leumund und auch solide finanzen sollten vorhanden sein.

zwiete hürde ist das interview, ich hatte beide mädels erstmal für 3 monate auf das goethe institut zum deutschlernen geschickt, womit diese erst dann das visa beantragt hatten als die das einführungszertifikat des goethe institutes hatten. das hilft soweit ich weiß immer und die 20,000 peso für 3 monate sind dannauch wieder nicht so teuer. problem ist di emädels müssen halt da wirklich hin und auch den test bestehen.
beide mädels hatten einen high school abschluß und ein wenig college.

bei beiden wurde das visa prompt ohne weitere komplikationen erteilt. der annehmende botschaftsmitarbeiter macht soweit ich weiß einen vermerlk auf den antrag, es sollte sich daher anbieten gemäßigt aufzutreten und nicht gerade im fields avenue look zu erscheinen.

bei der ausreise aus den phil kommt es fast immer zu komplikationen. am besten zusammen reisen oder das mädel sollte bilder oder fotoalben haben die nachweisen, daß ihr schon länger ien paar seid, daneben genügend cash oder / und kopien von kreditkarten.

hoffe das hilft!
 
        #14  

Member

Bezüglich der Problematik an der Immigration hat unser geschätztes Member Daddy einen Bericht geschrieben. Du findest ihn hier.
 
        #15  

Member

Hat schon mal jemand davon gehört, dass eine Pinay als Aupair in Europa gearbeitet hat?
 
        #16  

Member

ja,

hunderte davon hier in frankfurt. es gibt spezielle agencies in manila die diese vermittlen. auch eine möglichkeit ein mädel nach deutschalnd zu bekommen, sie einfach selber im haushalt als au pair oder haushaltshilfe anzustellen. dazu benötigt sie aber meist eine ausbildung als caregiver oder nurse oder ein sprachzertifikat des goethe instituts.
es gibt spezielle vocational courses als caregiver in angeles die nur 7 monate dauern, danach haben sie zumindest einen abschluß nach 7 monaten.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #17  

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@griffin
100% richtig!

Ich kenne mittlerweile einige von den Aupair Mädels in Frankfurt die mit meiner Ex-Freundin im Goethe Institut Manila waren. Von deren Netzwerk weiß ich: es scheinen wirklich Hunderte zu sein die allein in Frankfurt arbeiten. Teilweise frage ich mich warum es RICHTIG REICHE so einfach haben sich Sklaven in Deutschland einfliegen zu lassen, die unter aller Sau bezahlt werden und teilweise Arbeitszeiten/Bedingungen haben die an sich schon fast verboten sind.
Sextouris behandeln ihre Mädels wenigstens vernünftig und die Bezahlung ist auch viel, viel besser. Zudem haben die Mädels auch noch Spaß an der Arbeit!
Aber das gehöhrt ja nicht hier hin, ist ein anderes Thema. Ich überlege mir gerade einen Threat dafür......
 
        #18  

Member

Ich habe vor 2 Jahren eine Philippinin aus Frankfurt über dem Internet kennengelernt. Sie hat bei einem Bankerehepaar als Babysitter gearbeitet. 6 Tage Woche, 24 Std für die Kinder da und 800 Euro Bezahlung. Sie hatte aber nur ein Besuchervisum für 3 Monate und dieses nicht über die Deutsche Botschaft ausgestellt, sondern über ein Osteuropäischen Schengenstaat.
Hätte damals auch am liebsten ihren sogennanten Arbeitgeber angezeigt.....empfand es als absolute Ausbeutung.
Hätte aber mehr dem Mädel geschadet als dem Ehepaar, da sie ja als eingeladene Touristen gekommen ist und nicht als Babysitter.

Davon ab, kann ich mir nicht vorstellen, dass es leicht ist für eine Philippinen offiziell hier zu arbeiten. Sie braucht einen Arbeitsvertrag, B1 Sprachzertifikat ( Mind. 7-8 Monate Sprachschule und nicht billig )
Das Auswärtige Amt suchte vor kurzem ca 100 Krankenschwester. die Vorraussetzungen waren sehr hoch.....
 
        #19  

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Mail-Antworten der deutschen Botschaft

Aus meinem Mailverkehr mit der deutschen Botschaft im Juli und jetzt ist Folgendes herausgekommen:

Im Juli habe ich mit denen folgendes erörtert:

Ich selbst möchte alles mal unkommentiert lassen, hoffe aber, dass die Inhalte dem Einen oder Anderen helfen können....


Zu Punkt 3 (Die Botschaft prüft den Reisezweck:(
Als Nachweis des Schriftverkehrs können auch Screenshots eingereicht
werden. Weitere Informationen zu Bekanntschaftsnachweisen finden Sie in
den FAQs auf der Webseite der Botschaft.

Gemäß Artikel 14 und Anlage II des Visakodex der ab 05. April 2010 für
alle Mitgliedsstaten des Schengen Raums verbindlich ist, muss bei Visa
Antragstellung die Buchung eines Rückflugtickets nachgewiesen werden.
Die Botschaft darf statt der Flugbuchung lediglich eine Flugreservierung
anfordern, um ggf. die bei einer Visumversagung entstehenden Kosten zu
verringern. Flugreservierungen sind in Kopie ausreichend für die
Antragstellung und können daher kurz vor dem Antragstermin gemacht und
dem Antragsteller zugemailt werden (die Flugreservierung kann bei
Antragstellung auch als Kopie eingereicht werden).

Zu Punkt 5 (Reisekrankenversicherungsschutz:(

Der Reisekrankenversicherungsschutz kann vom Antragsteller oder dessen
Gastgeber gekauft werden. Versicherungen, die in Deutschland gekauft
werden, könne auch als Kopie eingereicht werden. Sie können die
Versicherung also als Scan per E-Mail an die Antragstellerin senden.
Versicherungen, die in den Philippinen gekauft werden, müssen akkreditiert sein (s. hierzu beigefügte Liste der akkreditierten
Versicherungen) und im Original eingereicht werden.

Zu Punkt 6 (Verwurzelung auf den Philippinen:(

Die Erteilung eines Schengenvisums richtet sich nach den gem. § 6 Abs. 1
Nr. 2 AufenthG und Art.21 Abs. 1 i.V.m. Art. 5 Schengener Grenzkodex
kodifizierten Erteilungsvoraussetzungen. Die Rückkehrbereitschaft muss
zweifelsfrei nachgewiesen werden. Gem. § 82 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
obliegt es dem Antragsteller bei Antragstellung seine Belange und die
für ihn günstigen Umstände geltend zu machen und die dafür erforderlichen Nachweise zu erbringen.
Das Merkblatt gibt unter Punkt 6. Musterbeispiele an für Unterlagen, die
hinsichtlich der Verwurzelung des Antragstellers eingereicht werden
können; es können auch alternative Unterlagen eingereicht werden. Da
jeder Antragsteller und jeder Visumantrag als Einzelfall behandelt wird,
kann das jeweilige Merkblatt nicht alle Unterlagen benennen, welche von
einem Antragsteller eventuell vorgelegt werden können zur Belegung
seiner Verwurzelung in den Philippinen.
Ihre Freundin kann hierzu Geburtsurkunden ihrer Kinder (im Original,
ausgestellt vom Hauptstandesamt "NSO" auf Sicherheitspapier) einreichen.

Es können vor der Visumbeantragung keine Aussagen gemacht werden
bezüglich der Visumerteilung.


Jetzt, im Dezember, habe ich folgende 3 Fragen noch mal nachegelegt:

Trotzdem ergeben sich für mich noch 3 Fragen:

1. Im März/April 2014 werde ich nochmals für etwa 18 Tage meine Freundin auf den Philippinen (in der Nähe von Cebu) besuchen.
Besteht die Möglichkeit, dass wir Zwei gemeinsam bei Ihnen in der Visa-Stelle einen Termin innerhalb dieser Zeit zur Abgabe der Antragsunterlagen und dem damit verbundenem Interview erhalten? Wenn ja, wie kann ich am Sinnvollsten diesbezüglich dann – bei Kenntnis meiner genauen Reisedaten – einen entsprechenden Termin vereinbaren? Das hätte aus meiner Sicht den großen Vorteil, dass ich zu meinem Besuch gleich persönlich alle von mir aus Deutschland benötigten Unterlagen wie Verpflichtungserklärung, Nachweis
Krankenversicherungsschutz, Nachweis der Flugbuchung, Nachweise über Mailverkehr u.ä.) mitbringen und übergeben könnte. Läge dieser Termin dann idealerweise am Anfang meines Aufenthaltes, hätten wir so die Möglichkeit, ggf. noch nachzureichende Unterlagen während des Aufenthaltes einzureichen.




Antwort der Botschaft zu 1.:

1. Zum heutigen Datum ist die Wartezeit auf Termine (bei einer
Terminvereinbarung über das Callcenter) bis zu 5 Tage. Die Wartezeiten
auf Termine, die bei persönlicher Vorsprache in der Visastelle
vereinbart werden, sind zumeist um Einiges länger, da diese schneller
ausgebucht werden.
Wir können leider keine Vorabzusagen hinsichtlich zukünftiger
Wartezeiten auf Termine machen. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass
die Botschaft bemüht ist, die Wartezeiten so kurz als möglich zu halten.
Die Bearbeitungszeit eines Schengen-Visums beträgt in der Regel 1 Woche
ab Antragstellung.

2. Ich lese immer wieder in tlw. auch dubios erscheinenden Internetforen, dass man bei erster Beantragung eines Schengen-Visas nicht länger als 3 oder 4 Wochen beantragen solle, da bei längerer Beantragung eher mangelnde Rückkehrwilligkeit unterstellt werden würde. Da man nach meinem Kenntnisstand Schengen-Visa bis 12 Wochen beantragen kann, wollte ich eigentlich ein Besucher-Visa für 8 oder sogar 10 Wochen erwirken, damit meine Freundin eben wirklich auch die Chance hat, das wahre Deutschland und mein wahres Alltagsleben hier als xxxxxx kennenzulernen. Meine Freundin lebt mit ihren 2 Kindern (3 und 6 Jahre alt) im Hause ihrer Eltern in xxxxx. Die Eltern würden die Beaufsichtigung der Kinder für den Besuchszeitraum ihrer Tochter in Deutschland übernehmen.

Also: Ist es wirklich so, dass eine Beantragung eines Schengen-Visas für meine Freundin für einen Reisezeitraum über bspw. 10 Wochen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Ablehnung führen wird? Erhöhen sich die
Bewilligungschancen, wenn ich hier einen kürzeren Zeitraum anstrebe, wenn ja, welchen?

Antwort der Botschaft zu 2.:

2. Die geplante Aufenthaltsdauer darf nicht mit der maximal möglichen
Aufenthaltsdauer (90 Kalendertage) und den geltend gemachten Gründen für
die Verwurzelung / Rückkehrwilligkeit des Antragstellers in Konflikt
stehen. Weitere Aussagen sind leider nicht vor Antragstellung möglich,
da in der Antragsbearbeitung alle vorgelegten Unterlagen bzw.
Informationen mit berücksichtigt werden und jeder Vorgang als Einzelfall
behandelt wird.

3. Meine Freundin ist xx Jahre alt, ich bin xx Jahre alt. Ist der
Altersunterschied grundsätzlich hinderlich für die Erteilung eines
Schengen-Visas?

Antwort der deutschen Botschaft zu 3.

3. Die Visaentscheidung basiert nicht auf dem Altersunterschied zwischen
Einlader und Antragsteller.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #20  

Member

2. Die geplante Aufenthaltsdauer darf nicht mit der maximal möglichen
Aufenthaltsdauer (90 Kalendertage) und den geltend gemachten Gründen für
die Verwurzelung / Rückkehrwilligkeit des Antragstellers in Konflikt
stehen. Weitere Aussagen sind leider nicht vor Antragstellung möglich,
da in der Antragsbearbeitung alle vorgelegten Unterlagen bzw.
Informationen mit berücksichtigt werden und jeder Vorgang als Einzelfall
behandelt wird.

Das deckt sich ja mit dem, was du in teils dubiosen :ironie:Foren gelesen hast.

Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, das alles so klappt, wie du es dir wünschst.
 
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