Member
Member hat gesagt:Wenn man nach einer Ablehnung im nächsten Jahr wieder versucht, ein Visum zu bekommen, wird das Ergebnis wahrscheinlich wieder eine Ablehnung sein. Die Tür ist zu. Der Folgeschritt nach einer Ablehnung ist die Remonstration und nach der Remonstration bleibt nur der Klageweg.
Ich stand auch schon einmal vor dieser Situation.
In der Schweiz allerdings...
Meines Erachtens ist der Weg der Remonstration oder des Klagens nur Verbrennen von Zeit und Geld.
Ich habe direkt nochmal ein Besuchsvisum beantragt, welches dann auch ohne "grössere" Schwierigkeiten erteilt wurde.
Mein subjektives Empfinden damals war, dass:
a) man sich mit Remonstration oder Klage nicht gerade beliebter macht
b) das erste Visum zumeist abgewiesen wird, um die Ernsthaftigkeit des Anliegens zu ermitteln
Ich meine auch so etwas im direkten Gespräch erfahren zu haben, aber lang ist es her und darauf berufen möchte ich mich heute nicht mehr.
gRUSS
wORD