Suche Deutschen, der erfolgreich Besucher-Visa für Filippina beantragt hat

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        #71  

Member

Member hat gesagt:
Wenn man nach einer Ablehnung im nächsten Jahr wieder versucht, ein Visum zu bekommen, wird das Ergebnis wahrscheinlich wieder eine Ablehnung sein. Die Tür ist zu. Der Folgeschritt nach einer Ablehnung ist die Remonstration und nach der Remonstration bleibt nur der Klageweg.

Ich stand auch schon einmal vor dieser Situation.

In der Schweiz allerdings...

Meines Erachtens ist der Weg der Remonstration oder des Klagens nur Verbrennen von Zeit und Geld.

Ich habe direkt nochmal ein Besuchsvisum beantragt, welches dann auch ohne "grössere" Schwierigkeiten erteilt wurde.

Mein subjektives Empfinden damals war, dass:

a) man sich mit Remonstration oder Klage nicht gerade beliebter macht
b) das erste Visum zumeist abgewiesen wird, um die Ernsthaftigkeit des Anliegens zu ermitteln

Ich meine auch so etwas im direkten Gespräch erfahren zu haben, aber lang ist es her und darauf berufen möchte ich mich heute nicht mehr.

gRUSS
wORD
 
        #72  

Member

tja, gestern erhielten wir die Nachricht, dass der Visa-Antrag abgelehnt wurde.
Als Begründung wurden 2 Punkte aufgeführt:
1. die vorgelegten Unterlagen über Zweck und Bedingungen des beabsichtigten Aufenhaltes für den Sachbearbeiter nicht glaubhaft erschienen
2. Die Absicht vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden.

Gegenwärtig hab ich NULL-Idee was ich bzgl. der Visabeantragung tun werde. Denn die in Pkt 1. gemachte Aussage war m.E. umfassend, eindeutig und klar. Frau Kraft von der dt.Botschaft hält sich lediglich an pauschale Begriffe, so dass man wirklich nicht weiß, was man noch schreiben soll. Als Antwort kann dann immer lauten ..... "dies sind keine neuen Informationen..." und der Antrag wird wieder abgelehnt.

Zu Punk 2 wird von der dt.Botschaft eine Rückkehrprognose erstellt. Wohl eine Liste mit verschiedenen Begrifflichkeiten (Kinder, Beruf, Grundstück ...) die alle bepunktet werden, wird eine Punktzahl über XX erreicht ist es OK, andernfalls erfolgt eine Ablehnung. Für Asien scheint diesbezüglich eine sehr hohe GesamtPunktezahl erforderlich zu sein.
Diese oder ein ähnliche Vorgehensarten macht es für das AA dann sehr einfach denn es ist universell einsetzbar, man nennt lediglich den jeweiligen Auslandsvertretungen die jeweilige Punktezahl somit kann man den Besucherstrom wunderbar lenken .....
Hätte man diesbezüglich mehr wissen, könnte man auf die Anforderungen gezielter Eingehen. Aber wer kennt schon die Arbeitsanweisungen des AA...

VG
Takalo
 
        #73  

Member

Member hat gesagt:
Wenn man nach einer Ablehnung im nächsten Jahr wieder versucht, ein Visum zu bekommen, wird das Ergebnis wahrscheinlich wieder eine Ablehnung sein. Die Tür ist zu. Der Folgeschritt nach einer Ablehnung ist die Remonstration und nach der Remonstration bleibt nur der Klageweg.

Ich persönlich halte es für rechtswidrig, was die Deutsche Botschaft da abzieht!
Eine Ablehnung eines Visa-Antrages mit der Begründung auf mangelnde Rückkehrwilligkeit ist ja letztendlich nichts anderes als die Ablehnung eines Antrages mit der Begründung einer noch nicht vollbrachten Straftat. Letztendlich wird unterstellt, dass der oder die Eingeladenen straffällig werden. Rechtlich gesehen ein Unding.

Ich habe mal etwas gegoogelt: ungültiger Link entfernt


Ja, ich teile da voll und ganz KingPings Meinung. Egal was man sagt, es wird angezweifelt. Was einer m. E. einer Vorverurteilung gleich zu setzen ist. Ich würde immer sagen, im Zweifel für den Antragsteller.

Leider wissen wir nicht was in den Arbeitsanweisungen des AA steht oder wie hoch die Quote derjeniger ist, die VISA-beantragungen missbrauchen. Wie auch immer, es darf KEINE Vorverurteilung der Antragsteller stattfinden.

Ich gebe unserer weiteren Visa-Beantragung daher keine Chance. :( und somit unsere weitere Visabeantragung nicht weit betreibe.
Werde mich aber verstärkt dieser "Ungerechtigkeiten" annehmen indem ich zunächst weitere Recherchen betreibe und dann weitere Schritte unternehme.
Ich bin stinksauer und fühle mich vom deutschen arroganten AA-Amtsschimmel total verarscht und ungerecht behandelt und so was kann, will und darf man sich nicht gefallen lassen.

Gruß
Takalo
 
        #74  

Member

Member hat gesagt:
Ich gebe unserer weiteren Visa-Beantragung daher keine Chance. :( und somit unsere weitere Visabeantragung nicht weit betreibe.

Und somit hat das AA genau das erreicht, was es wollte. Es hat die Ernsthaftigkeit Eures Vorhabens geprüft...

gRUSS
wORD
 
        #75  

Member

> Es wurde in der Ablehnung angemerkt, dass der Grund nicht ausreichend begründet wurde.
> die vorgelegten Unterlagen über Zweck und Bedingungen des beabsichtigten Aufenhaltes für den Sachbearbeiter nicht glaubhaft erschienen

Entschuldigung, aber die Botschaft hat Recht das der Grund nicht ausreichend begründet wurde und das es nicht glaubhaft ist

> Also haben wir geschrieben, dass wir uns seit 2 Jahren kennen und nachdem ich ihre Heimat kennengelernt habe, ich sie nach D eingeladen habe um meine Heimat kennenzulernen.

Richtig, und um deine Heimat kennenzulernen reist deine Freundin mit Dir zusammen in einer Reisegruppe über einen dort ansässigen Reiseveranstalter 10 - 14 Tage nach Europa oder DE, dann ist der Sinn und Zweck der Reise glaubhaft und das VISA wird ausgestellt.


Besuchervisa für Thai und Philippina Ladys nach Europa geht ziemlich problemlos mit Group Tours/ als Reisegruppe so 10 - 14 Tage, ist halt nicht ganz billig, ich denke da werden 4000 - 5000 EUR für euch beide zusammen für ca. 2 Wochen weg sein.


Buche für Sie einen Europa Trip in einer Reisegruppe, dann klappt es mit dem Visa, in Thailand kosten diese ca. 100.000 THB für 14 Tage, in den Philippinen gibt es genauso Reiseanbieter für Europa Gruppenreisen, .....wie auch in China. Ich sehe jeden Tag in Frankfurt eine Menge Chinesen, die als Reisegruppe herkommen und 1- 2 Wochen bleiben, wenn die mit eine VE und Einladung ein Tourist Visa wollten würden die genauso eine Ablehnung bekommen wie deine Freundin.

Als Reisegruppe klappt in der Regel immer , aber die Freundin mal so 1 - 3 Monate mit VE einladen, vergiss es, mach ein Heiratsvisum, dann kann Sie 3 Monate bei Dir in DE bleiben
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #76  

Member

Member hat gesagt:
tja, gestern erhielten wir die Nachricht, dass der Visa-Antrag abgelehnt wurde.
Als Begründung wurden 2 Punkte aufgeführt:
1. die vorgelegten Unterlagen über Zweck und Bedingungen des beabsichtigten Aufenhaltes für den Sachbearbeiter nicht glaubhaft erschienen
2. Die Absicht vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden.

Hi Takalo.

Also die gleichen Gründe wie bei meiner Kleinen.

Tut mir leid für euch.

Ich denke, die Remonstration kannst Du dir sparen.


Allerdings habe ich im Bluebook eine Agentur gefunden die auch Schengen Visas macht, vielleicht wollt ihr mit denen mal Kontakt aufnehmen, solange ihr die Remo nicht gemacht habt.

Wenn ihr kein Bluebook in nem Hotel rumliegen habt... ungültiger Link entfernt

Dort in der Mai Ausgabe auf Seite 11.

Bei uns ist nach der abgelehnten Remo ja nur noch ein kompletter Neuantrag möglich, daher haben wir die Agentur erstmal nicht kontaktiert.

Meine kleine hat jetzt erstmal in die Wege geleitet, dass das Grundstück endlich auf sie umgeschrieben wird.

Auf jeden Fall solltest Du deine Urlaubstage mit deiner Maus noch richtig genießen, auch wenn dir die Botschaft einen Strich durch die Rechnung gemacht hat.

Gruß,

Finearts74
 
        #77  

Member

Wenn ich dies hier alles so lese hatte ich ja bislang einiges Glück gehabt. Bei mir hat es 2x anstandslos geklappt.

Nur gut, dass bei ED-Visa die Rückkehrwilligkeit wohl eine sehr kleine Rolle zu spielen scheint(e).

Somit will ich wenigstens mal die Möglichkeit von Sprachkurs-/Studienvisum angesprochen habe. Jahrelange Verlängerungen möglich...

Anhang anzeigen 1.jpg

FlugStatistik - Statistik der Flüge des Users: kgt206
Anhang anzeigen My-UN-Count.jpg
http://mosttraveledpeople.com/My-UN-Count.php
 
        #78  

Member

Vielleicht sollte man es wirklich mal versuchen, einen Präzedenzfall bis vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.

[h=1]ungültiger Link entfernt[/h]
 
        #79  

Member

Ich denke mal das das gar nicht nötig ist das Gesetz wird irgendwann eh gekippt.

Es ist ja eh nicht nachvollziehbar.
 
        #80  

Member

Member hat gesagt:
Ich denke mal das das gar nicht nötig ist das Gesetz wird irgendwann eh gekippt.

Es ist ja eh nicht nachvollziehbar.

... auch wenn ich mich damit unbeliebt mache , die Idee hinter dem erfolgreichen Spachtest als Übersiedlungsbedingung finde ich richtig und gut.
Gegebenenfalls sollte an der art der Ausführung der Bestimmung gearbeitet werden.
Aber Grundsätzlich finde ich es richtig dass in D sich alle in Deutsch verständigen können. Denn sonst entstehen noch mehr Enklaven in denen man ohne Deutsch auskommt und das will ja nun wirklich niemand, so hoffe ich jedenfalls.
 
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