Member hat gesagt:
Was glaubst du, welche Versicherung genau würde @kaluga bei diesem Szenario wie helfen?
Etwas in diese Richtung aber müsste genau abgeklärt werden, jedoch sollte etwas rausschauen denke ich Beispiel Allianz Versicherung:
Ihr Beförderungsunternehmen kann Sie mindestens 24 aufeinanderfolgende Stunden lang ab ursprünglich geplanter Ankunftszeit aus einem der folgenden Gründe nicht an Ihren ursprünglichen Reisezielort bringen:
A. Naturkatastrophe;
B. Unwetter;
C. Streik, es sei denn, dieser wurde vor dem Abschluss Ihres Versicherungsvertrages angedroht oder angekündigt; oder
D. Zwangseinstellung des Flug- oder Zugverkehrs auf Anordnung der Regierung. Darin inbegriffen sind keine Reisewarnungen/-hinweise oder Verbote durch eine Regierung oder öffentliche Behörde.
Sollten Sie jedoch auf anderem Wege an Ihren ursprünglichen Zielort gelangen können, werden wir Ihnen bis zu der in Ihrer Deckungsübersicht aufgeführten maximalen Versicherungssumme der Versicherungskomponente «Reiseannullation» Folgendes erstatten:
i. Die erforderlichen Kosten der Beförderungsalternative, abzüglich verfügbarer Rückerstattungen; und
ii. Die im Voraus bezahlten und nicht erstattbaren Unterkunftskosten aufgrund Ihrer verspäteten Ankunft, abzüglich verfügbarer Rückerstattungen.
Es gelten folgende Bedingungen:
a. Die Arrangements für die Beförderungsalternative müssen in derselben oder einer geringeren Dienstleistungsklasse sein, wie bzw. als die Dienstleistungsklasse, für die Sie mit Ihrem Beförderungsunternehmen ursprünglich gebucht waren.
b. Bei Streik besteht keine Deckung, wenn die streikenden Arbeitnehmer beim Beförderungsunternehmen oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen beschäftigt sind, von dem Sie Ihren Versicherungsvertrag erworben haben.