Thailändisch lernen

Thai in D heiraten-Heiratsvisum

        #1  

Member

Frage an die Kollegen die in D geheiratet haben.
Nachdem die nötigen Papiere für eine Heirat in D vollzählig und vom Standesamt geprüft wurden steht nun das Aufgebot an.
Die Mitarbeiterin sagte mir das Aufgebot wird an das Oberlandesgericht geschickt und nochmal geprüft.Bearbeitungszeit ca.4-6 Wochen.
Was prüft das OLG genau?
Desweiteren sagt mir eine Mitarbeiterin des Ausländeramts das mein Wohnraum und meine Bonität geprüft wird.
Wie machen die das? Muss ein Mietvertrag mitgeschickt werden? Wie wird die Bonität geprüft? Anhand von Schufa und Kontoauszügen?
 
        #2  

Member

Member hat gesagt:
...
Desweiteren sagt mir eine Mitarbeiterin des Ausländeramts das mein Wohnraum und meine Bonität geprüft wird.
Wie machen die das? Muss ein Mietvertrag mitgeschickt werden? Wie wird die Bonität geprüft? Anhand von Schufa und Kontoauszügen?

A.) Wohnraum
Kopie des Mietvertrags mit Angabe der Raumanzahl, Wohnfläche, Kaltmiete und Nebenkosten. Ein aktueller Kontoauszug mit Abbuchung der Warmmiete.

B.) Bonität
a.) Kopie aktueller Gehaltsnachweis
b.) Kopie letzter Steuerbescheid
c.) Haushaltsrechnung mit mtl. Einnahmen und Ausgaben
d.) Schufa-Auskunft
e.) ggf. Restschuldnachweise von Krediten und den dazu gehörigen mtl. Belastungen
f.) ggf. Kopien von Leasingverträgen mit Nachweisen der mtl. Belastungen (Kopie Kontoauszug).
 
        #3  

Member

Das OLG ist nur für die Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig.
Da es in Thailand kein Ehefähigkeitszeugniss gibt geht das ganze über dein zuständiges OLG.

Mittlerweile kann man mit oder auch ohne Aufgebot heiraten.
Liegt also an dir.
Bei mir musste allerdings ein vereidigter Übersetzer bei der Standesamtlichen Trauung dabei sein. Ob das alle Standesämter so halten weiß ich aber nicht.

Mietvertrag und letzten drei Lohn Abrechnungen sollten genügen.
War bei mir ausreichend.
 
        #4  

Member

@wischmopp
Welche Stelle hat den Mietvertrag und die letzten 3 Gehaltsnachweise angefordert? Die Botschaft in BKK?
 
        #5  

Member

Das war das Ausländeramt.
Die Botschaft stellt am Ende nur das Heiratsvisum aus das o.k. für das Visum kommt vom Ausländeramt.
 
        #6  

Member

Member hat gesagt:
Das war das Ausländeramt.
Die Botschaft stellt am Ende nur das Heiratsvisum aus das o.k. für das Visum kommt vom Ausländeramt.
Danke,aber jetzt bin ich leicht verwirrt.
Ich schicke meiner Freundin den Bescheid vom OLG und ihre übersetzten und legalisierten Papiere zurück.Damit beantragt sie das Heiratsvisum.Wann kommt denn das Ausländeramt ins Spiel?
Sorry wegen der Verwirrtheit
 
        #7  

Member

Das heist also, das Ausländeramt entscheidet ob du finanziell in der Lage bist deine zukünftige Frau in Deutschland zu versorgen?
 
        #8  

Member

Member hat gesagt:
Das heist also, das Ausländeramt entscheidet ob du finanziell in der Lage bist deine zukünftige Frau in Deutschland zu versorgen?
Ja,das ist beim Schengen Visum genau so.
 
        #9  

Member

OK, beim Schengen Visum war mir das klar, aber das bei einer Heirat auch das Ausländeramt auf die finanziellen Verhältnisse schaut, wusste ich nicht.
 
        #10  

Member

Member hat gesagt:
OK, beim Schengen Visum war mir das klar, aber das bei einer Heirat auch das Ausländeramt auf die finanziellen Verhältnisse schaut, wusste ich nicht.
Das sagte mir auch schon die MA vom AA.
Nur wann muss ich dahin?:(
 
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