Habe mich damit auch schon mal beschäftigt und mir von einem Anwalt für Ausländerrecht erklären lassen. Könnte für uns irgendwann ja auch mal in Frage kommen. Ist in diesem Zusammenhang auch immer die Frage ob in Deutschland heiraten oder in Thailand.
Bei der deutschen Variante wird nicht die Bonität für eine spätere gesicherte Versorgung geprüft (gem. §6 GG muss die Eheführung in D gestattet werden), sondern eine ganz normale Verpflichtungserklärung für den Zeitraum von Einreise bis Hochzeit gemacht und Krankenversicherung. Verschiebt sich der Hochzeitstermin unverschuldet, wird das Visum von der Ausländerbehörde verlängert. Deswegen auch nur Mietvertrag und 3 Gehaltsbescheinigungen. Nach der Hochzeit dann zur Ausländerbehörde und Aufenthaltstitel in den Pass kleben lassen, fertig.
Soweit ich das verstanden habe, entscheidet die Botschaft letztendlich über das Hochzeitsvisum und nicht die Ausländerbehörde, diese gibt nur die Zustimmung. In aller Regel soll die Botschaft dann das Visum aber ausstellen, die Ausnahmen sind dann doch eher theoretisch (Terrorverdacht, Scheineheverdacht etc.).
Ein Arbeitskollege hat das vor 2 Jahren alles durchgezogen und war übrigens schon frühzeitig bei der Ausländerbehörde, um seinen „Fall“ vorzustellen. Die haben dann der Botschaft eine Vorabzustimmung geschickt, was anscheinend ne Menge Zeit gespart hat.
Wenns mich mal betreffen sollte, dann würde ich in Thailand heiraten. Viel unkomplizierter und eine Menge Papierkrieg und Behördenwarterei entfällt. Dann läuft das nämlich über Ehegattennachzug und darauf hat man einen gesetzlichen Anspruch. Bonitätsprüfung entfällt dann übrigens auch.