Touristenvisum für Filipina

  • Ersteller
        #21  

Member

Member hat gesagt:
Wegen Auslandskrankenversicherung, ja habe ich bei der Allianz. Ich habe den Weg aber alleine auf mich genommen, weil ich mir nicht sicher war, ob das alles übernommen wird und ich in ein deutsches Krankenhaus wollte.
Die hier von Dir beschriebene Versicherungsart - sofern ich Dich richtig verstanden habe - nutzt Dir bei einem Daueraufenthalt gar nichts (lies mal die AGBs).
 
        #22  

Member

Member hat gesagt:
Das mit dem Kind reicht auch nicht.
Bekannte von mir ist 4 Jahre verheiratet mit einem Deutschen, Tochter 3 Jahre, kein Visa.
Erst als sie das A1 gemacht hat, hat sie ein Schengenvisa bekommen. und ist jetzt in DE.
Hatte er das Kind denn als seines anerkannt?
(sollte aber normal sein wenn das Kind in der Ehe geboren wurde.)
Er muss offiziell der Vater sein, dann ist das Kind auch deutscher Staatsbürger durch Geburt.
Dann deutschen Pass für das Kind beantragen, somit darf es Visafrei in D einreisen.
Dabei Visa für die Mutter als Begleitung beantragen, denn ein Kind darf nicht von seiner Mutter getrennt werden, bzW muss in dem Alter begeitet werden.
Dem Kind ist eine Einreise nicht zu verwehren, da deutscher Staatsbürger.
 
        #23  

Member

Member hat gesagt:
Member hat gesagt:
Wegen Auslandskrankenversicherung, ja habe ich bei der Allianz.
Die hier von Dir beschriebene Versicherungsart - sofern ich Dich richtig verstanden habe - nutzt Dir bei einem Daueraufenthalt gar nichts (lies mal die AGBs).
Wo hast du denn was von einem Daueraufenthalt gelesen?
Für mich liest sich das alles wie ein normaler Urlaub.
 
        #24  

Member

Member hat gesagt:
Member hat gesagt:
Das mit dem Kind reicht auch nicht.
Bekannte von mir ist 4 Jahre verheiratet mit einem Deutschen, Tochter 3 Jahre, kein Visa.
Erst als sie das A1 gemacht hat, hat sie ein Schengenvisa bekommen. und ist jetzt in DE.
Hatte er das Kind denn als seines anerkannt?
(sollte aber normal sein wenn das Kind in der Ehe geboren wurde.)
Er muss offiziell der Vater sein, dann ist das Kind auch deutscher Staatsbürger durch Geburt.
Dann deutschen Pass für das Kind beantragen, somit darf es Visafrei in D einreisen.
Dabei Visa für die Mutter als Begleitung beantragen, denn ein Kind darf nicht von seiner Mutter getrennt werden, bzW muss in dem Alter begeitet werden.
Dem Kind ist eine Einreise nicht zu verwehren, da deutscher Staatsbürger.

Sie hat mir die Ablehnungen des ersten Antrags gezeigt, verheiratet war sie da schon.
Das Kind ist vor der Ehe geboren, ist sein Kind, mehr weiß ich nicht.
 
        #25  

Member

Dann wird er das Kind wohl nicht anerkannt haben nach deutschem Recht.
Wenn das Kind Deutsch wäre, würde sich das genau so verhalten wie @Brömmel es beschrieben hat.
 
        #26  

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Also genaugenommen ist das A1 Zertifikat für ein Turistenvisum ehr hinderlich, denn es unterstreicht ja noch mehr die mangelnde Rückkehrwilligkeit.
Übrigens vorsicht mit der Aussage
Member hat gesagt:
später braucht sie das Zertifikat sowieso.
Meine kleine macht zur Zeit den A1 im Göthe Institut in Manila und dort muss deine Süsse ja auch das Zertifikat machen, da nur dieses anerkannt wird.
Mein Schatz sagte mir jetzt das sie bedenken hat ob es eine gute Idee war den Kurs jetzt schon zu machen (noch nicht alles an Dokumenten zusamen) da das Zertifikat wohl nur ein Jahr gültig sein soll.

Ich habe hier eine Original Aussage vom bereits hier erwähnten Mitarbeiter der deutschen Botschaft: Der A1-Nachweis hat grundsätzlich kein „Haltbarkeitsdatum“ allerdings zeigt die Erfahrung, dass insbesondere bei Nichtgebrauch der Sprache im Heimatland die Kenntnisse verblassen.
Meine Frage war ob das A1 Zertifikat meiner Verlobten, abgeschlossen vor ca. 2 Jahren, noch Gültigkeit hat. Wenn eure Pinay also weiterhin fleissig lernt, benötigt sie keinen neuen Abschluss.
 
        #27  

Member

Member hat gesagt:
Ich habe hier eine Original Aussage vom bereits hier erwähnten Mitarbeiter der deutschen Botschaft: Der A1-Nachweis hat grundsätzlich kein „Haltbarkeitsdatum“ allerdings zeigt die Erfahrung, dass insbesondere bei Nichtgebrauch der Sprache im Heimatland die Kenntnisse verblassen.
Meine Frage war ob das A1 Zertifikat meiner Verlobten, abgeschlossen vor ca. 2 Jahren, noch Gültigkeit hat. Wenn eure Pinay also weiterhin fleissig lernt, benötigt sie keinen neuen Abschluss.
Und wie weist man nach das fleissig weiter gelernt wurde?
Klar z.B. durch einen A2 Kurs mit Zertifikat.
Ansonsten kann man es wohl nur durch eine Erneuerung des Zertifikat nachweisen.
In der Botschaft machen die Sicher keinen Sprachtest mit dem Mädel.
Wird aber wohl auch auf das good will (oder die kleine extra Zahlung) des (an den) Mitarbeiter dort ankommen.
 
        #28  

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Member hat gesagt:
Hallo Leute,

lange ist es her, dass ich hier etwas geschrieben habe. Seit meinem letzten Thailand-Urlaub ist eine Menge passiert und der LKS hat mich erwischt. Ich habe im Oktober letzten Jahres eine liebe Filipina kennengelernt, mit der es mir sehr ernst ist. Um die weitere Zukunft zu planen, bräuchte ich von euch erfahrenen Usern einen Rat.

Ich schildere mal die Situation. Meine Liebste hat, bevor ich sie kennengelernt hatte am Lyceum in Manila ein Jahr lang Accountancy studiert. Nachdem sie finanzielle Schwierigkeiten bekommen hatte, musste sie leider das Studium aufgeben (allerdings ist Accountancy meiner Meinung nach nicht gerade das beste Studium und ihr selbst hat es auch nicht gefallen). Im Anschluss daran hat sie in Cebu einen Job in einem Call-Center angenommen und dort für einige Zeit gearbeitet. In dieser Zeit hatten wir uns auch kennengelernt. Nach meinem zweiten Besuch Juli diesen Jahres haben wir beschlossen, dass wir ein Visum beantragen wollen.
Ich habe sie für einen dreimonatigen Deutschkurs (A1) in Cebu bei Frau Seidenschwarz (Treffpunkt Deutsch) angemeldet.Im Anschluss daran wird sie wieder ein Studium aufnehmen, allerdings online-education an der AMA University (IT Studies). Online education, weil ich möchte, dass sie nicht gebunden ist an einen Ort und somit die Möglichkeit hat, mit mir zu reisen und vor allem mich hier in Deutschland zu besuchen.

Als Visum wollte ich zuerst das Touristenvisum zur Aufnahme eines Kurzzeitsprachkurses beantragen, damit sie ihre Deutschkenntnisse hier erweitern kann. Nun zur eigentlichen Frage. Wie stehen die Chancen auf die Erteilung eines Touristenvisums in diesem Fall. Sie kann einen (hoffentlich bestandenen) Deutschkurs nachweisen, hat eine Immatrikulationsbescheinigung, die Verpflichtungserklärung wird von drei Personen (mir und meinen Eltern) unterschrieben. Es besteht kein Landbesitz auf den Philippinen, keine Kinder, keine bestehende/annullierte Ehe. Sie hat 5 Geschwister und kommt ursprünglich von Marinduque/St. Cruz.

Da die philippinischen Behörden ja gerne aus unerfindlichen Gründen das Visum nicht erteilen, würde ich gerne eure Meinung dazu hören und evtl. Tipps, um die Chancen zu erhöhen. Alternative wäre natürlich ein Marriage/Fiancee-Visa, allerdings möchte ich natürlich erst das Touristenvisum probieren.

Herzlichen Dank :)

@marinehuana:

Warum versuchst Du nicht zuerst mal folgenden Weg:

http://www.manila.diplo.de/contentblob/2637762/Daten/6359092/MB_Besuch.pdf

... also nicht Touristen- sondern Besucher-Visa.

Gut vorbereitet und alles im Merkblatt beachtend, stellt das vielleicht das geringste Problem dar. Bei mir hat es beim ersten mal geklappt (32 Jahre Altersunterschied, 90 Tage beantragt, kein Job des Mädchens, kein Vermögen, kein Bankkonto, okay 2 Kinder).

Bei allen Forenkollegen mit denen ich mich vor Beantragung unterhalten habe und bei allen mir bekannten Kollegen, die das nach mir beantragt haben, hatte das anstandslos geklappt.

Versucht doch erst mal den aus meiner Sicht einfachsten Weg.

Gruß, Sorglos
 
        #29  

Member

Member hat gesagt:
Member hat gesagt:
Ich habe hier eine Original Aussage vom bereits hier erwähnten Mitarbeiter der deutschen Botschaft: Der A1-Nachweis hat grundsätzlich kein „Haltbarkeitsdatum“ allerdings zeigt die Erfahrung, dass insbesondere bei Nichtgebrauch der Sprache im Heimatland die Kenntnisse verblassen.
Meine Frage war ob das A1 Zertifikat meiner Verlobten, abgeschlossen vor ca. 2 Jahren, noch Gültigkeit hat. Wenn eure Pinay also weiterhin fleissig lernt, benötigt sie keinen neuen Abschluss.
Und wie weist man nach das fleissig weiter gelernt wurde?
Klar z.B. durch einen A2 Kurs mit Zertifikat.
Ansonsten kann man es wohl nur durch eine Erneuerung des Zertifikat nachweisen.
In der Botschaft machen die Sicher keinen Sprachtest mit dem Mädel.
Wird aber wohl auch auf das good will (oder die kleine extra Zahlung) des (an den) Mitarbeiter dort ankommen.


Hier der genaue Wortlaut der gesamten E-Mail:
vielen Dank für Ihre Nachricht. Als ersten und wichtigsten Schritt sollten Sie bei Ihrem Standesamt vorsprechen und die Eheschließung dort anmelden. Dort werden Sie zu allen hierfür benötigten Unterlagen beraten.

Der A1-Nachweis hat grundsätzlich kein „Haltbarkeitsdatum“ allerdings zeigt die Erfahrung, dass insbesondere bei Nichtgebrauch der Sprache im Heimatland die Kenntnisse verblassen.

Falls Ihre Verlobte meint noch ausreichende Kenntnisse zu haben kann Sie diese gern im Schaltergespräch mit einem Deutschen nachweisen. Allerdings möchte die Botschaft darauf hinweisen, dass wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann, kein weiterer Termin hierfür angeboten werden kann und dann ein erneuter Nachweis mit aktuellem A-1 Zertifikat erforderlich sein wird.

Es wird dann also ein kleines Gespräch auf deutsch geben. Ähnlich wohl basierend auf dem A1 Niveau.
 
        #30  

Member

@elmospiel
Danke für die detailierte Info.
Also kann man das A1 Zertifikat etwas entspannter angegen. Das ist gut.
 
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