@ FL
...den Link hatte ich Dir bereits in der STB gesendet,
aber Du bist ja augenblicklich ein wenig blind.
Code:
http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/01/Visabestimmungen/Schengenvisa/Schengenvisa__seite.html
Folgende Unterlagen müssen immer vorgelegt werden:
Ein Antrag. Sie müssen jede Frage vollständig und inhaltlich korrekt beantworten, da Ihr Antrag sonst nicht bearbeitet werden kann.
zwei Passfotos- 5 x 3 cm, weißer Hintergrund
Gültiger Reisepass oder anerkanntes Reisedokument. Der Pass muss mindestens noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein.
Finanzierungsnachweis: eine förmliche Verpflichtungserklärung Ihres Einladers gem. § 66 Abs. 2 ff AufenthG für Besuchsreisen, oder eine Einladung Ihrer Geschäftspartner in Deutschland für Geschäftsreisen oder Unterlagen Ihrer Bank, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanzieren können.
Nachweis des Reiseweges, z.B. Flugreservierung über Hin- und Rückflug oder Hin- und Weiterflug aus den Schengen-Staaten. Es muss bei Antragstellung kein Ticket vorgelegt werden!
Nachweis über die Unterkunft (Hotelreservierung oder Einladungsschreiben)
Nachweis über ausreichende Reiserankenversicherung (mind. 30.000 Euro oder 1.500.000 Baht) für die Zeit Ihres Aufenthaltes im Schengengeltungsbereich.
1 Kopie aller vorgelegten Unterlagen (vom Reisepass: Kopie Lichtbildseite und ggfs. von Visa)
Hinweise:
Gebühren sind in Thai Baht zu entrichten und betragen z.Zt. 60 Euro = ca. 2.900 Baht. Kinder unter 6 Jahren sowie Ehegatten von EU-Staatsangehörigen erhalten das Visum gebührenfrei.
Für Reisende unter 20 Jahren muss die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Stimmt nur ein Elternteil zu, so muss nachgewiesen werden, dass dieser alleine sorgeberechtigt ist.
Die Botschaft weist darauf hin, dass ggfs. zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Insbesondere bei erstmaliger Beantragung eines Visums muss die Bereitschaft zur Rückkehr des Antragstellers glaubhaft gemacht werden. Daher sind Unterlagen des Antragstellers über (sofern zutreffend) seinen Beruf, selbständige Gewerbeausübung, Grundbesitz oder langjährige Bankverbindung sowie Ehe und/oder Kinder erforderlich. Falsche Angaben führen zwangsläufig zur Ablehnung des Antrags.
Quelle: Deutsche Botschaft - BKK