Member
Das ist doch eine etwas weite Auslegung der Pressemitteilung.Member hat gesagt:Wenn der Visaentscheider keine Lust hat ein Schengenvisum rauszurücken, dann kannst du ihm auch nicht an den Karren fahren.
Im Kern sagt die doch nichts anderes als: Den Entscheidern, bzw. der Behörde wird ein Ermessensspielraum zugestanden, der "mit der Komplexität der Bewertung, dem Prognosecharakter der Entscheidung sowie der Sachnähe der Auslandsvertretung" begründet ist.
Wäre es dir wirklich lieber, dass die Entscheider "gerichtsfeste" Gründe anführen müssen, um jemandem ein Schengen-Visum zu verweigern?
Mal davon abgesehen, was das für die Bearbeitungszeiten aller Visaanträge bedeutete, hieße das letztlich nichts anderes als: Jeder könnte einen Rechtsanspruch auf ein Schengen-Visum einklagen und die zuständige Botschaft müsste eine Gefährdungslage, mangelnde Rückkehrwilligkeit, etc. konkret beweisen.
Wer das will, um den Botschaften in Bangkok und Manila evtl. bei Ablehnung "an den Karren fahren" zu können, muss das dann aber auch für die Botschaften in Kabul, Tunis, Accra und Tirana akzeptieren.
Also ich kann mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sehr gut leben und gestehe der Behörde den Ermessensspielraum gern zu.
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