Frage Umfrage, Schengen Visum

  • Ersteller
        #581  

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Member hat gesagt:
Wenn der Visaentscheider keine Lust hat ein Schengenvisum rauszurücken, dann kannst du ihm auch nicht an den Karren fahren.
Das ist doch eine etwas weite Auslegung der Pressemitteilung.
Im Kern sagt die doch nichts anderes als: Den Entscheidern, bzw. der Behörde wird ein Ermessensspielraum zugestanden, der "mit der Komplexität der Bewertung, dem Prognosecharakter der Entscheidung sowie der Sachnähe der Auslandsvertretung" begründet ist.
Wäre es dir wirklich lieber, dass die Entscheider "gerichtsfeste" Gründe anführen müssen, um jemandem ein Schengen-Visum zu verweigern?
Mal davon abgesehen, was das für die Bearbeitungszeiten aller Visaanträge bedeutete, hieße das letztlich nichts anderes als: Jeder könnte einen Rechtsanspruch auf ein Schengen-Visum einklagen und die zuständige Botschaft müsste eine Gefährdungslage, mangelnde Rückkehrwilligkeit, etc. konkret beweisen.
Wer das will, um den Botschaften in Bangkok und Manila evtl. bei Ablehnung "an den Karren fahren" zu können, muss das dann aber auch für die Botschaften in Kabul, Tunis, Accra und Tirana akzeptieren.

Also ich kann mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sehr gut leben und gestehe der Behörde den Ermessensspielraum gern zu.
 
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        #582  

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@awita
Alles schön und gut was du schreibst.
Bin ich ganz bei dir.
Nur wie siehts in der praxis aus?
Meinst du ein Entscheider in der Botschaft macht sich ernsthaft Gedanken wenn er genau weiß das seine Entscheidung weder hinterfragt noch angefochten wird.
 
        #583  

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Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Schengenvisa ,ich glaube darauf wollte @ awita hinweisen.

Und was meist Du wieviel % der beantragten Besuchsvisa für D abgelehnt werden ?
 
Zuletzt bearbeitet:
        #584  

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Member hat gesagt:
Meinst du ein Entscheider in der Botschaft macht sich ernsthaft Gedanken wenn er genau weiß das seine Entscheidung weder hinterfragt noch angefochten wird.
Kein Rechtsanspruch, bzw. Ermessensspielraum heißt ja noch nicht, dass nichts hinterfragt und/oder angefochten wird.
Ich bin nicht ganz sicher, was du mit "ernsthaft Gedanken machen" meinst. Ich gehe davon aus, dass es gewisse Richtlinien und Vorgaben gibt und sich die Entscheider daran weitgehend halten. Und sei es nur, um nicht unnötig Einsprüche zu generieren. Aber natürlich hast du insoweit Recht, dass sich nicht jeder, der 100 Visumanträge auf dem Tisch hat für jedem Einzelfall Gedanken macht, welche emotionalen oder sonstigen Auswirkungen eine Ablehnung ggfs. für den Einladenden oder seine MIA haben könnte. o_O Das würde ich aber auch nicht erwarten.
Sicherlich liegen die auch mal daneben, aber das ist dann halt so. Finde ich aber immer noch besser als die Alternative, dass eine Ablehnung "gerichtsfest" begründet werden muss.
 
        #585  

Member

Member hat gesagt:
Wenn der Visaentscheider keine Lust hat ein Schengenvisum rauszurücken, dann kannst du ihm auch nicht an den Karren fahren.
Ich würde ihm halt einen Brief schreiben.."Ich weiss wo du wohnst", oder "Ich weiss wo dein Kind zur Schule geht"..
 
        #587  

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@uptome / @awita
Das es keinen Rechtsanspruch auf Visum gibt, sind wir uns wohl einig.
Ich hatte keine Probleme mit den Visum für meine Frau und
Tochter(Ehegattennachzug/Familienzusammenführung).
Liegt vllt.daran das ich dem Entscheider auf dem Ausländeramt gegenüber stand.
Die Entscheider auf der Botschaft können machen was sie wollen,verstecken sich hinter Panzerglas.
Ihr nennt es Ermessensspielraum ich nenn es reine Willkür.
@uptome Wie ist den die Quote für Erstanträge Besuchervisum?
 
        #589  

Member

Da hier ja immer noch die Meinung vorherrscht (meine übrigens auch) , das die Verpflichtungserklärung eigentlich Garantie genug für den Staat sein sollte , stelle ich mal einen Leitfaden der Schweiz hier ein .

Für Deutschland dürften die selben Regeln zur Anwendung kommen .


Anhang anzeigen 1.jpg
Anhang anzeigen 2 (2)_LI.jpg



Es kann natürlich niemand in einen Menschen hinein blicken und im Vorfeld genau sagen ob der Antragsteller nicht doch im Schengenraum bleiben möchte .
Warum aber mittlerweile so grosse Unterschiede in Europa gemacht werden und die Durchschnittsfrau aus den Philippinen , Thailand und Kambodscha nur noch mit Mühe ein Visum ausgestellt bekommt , erschliesst sich mir nicht .

In meinem gelb markierten Text ist die Rede von einer 'zentralen Bedingung' der Wiederausreise .


Wer weiss was damit gemeint ist ? Um diese Definition scheint sich schliesslich alles zu drehen .
 
Zuletzt bearbeitet:
        #590  

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Nabend,

Member hat gesagt:
Demnach werden etwa 95 % genehmigt..

Kann man glauben...
Muss man aber nicht.
Vielleicht wird die Bilanz verbessert durch Millionen erteilter Visum für Chinesen und (S)Koreaner. :rolleyes:
 
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