Ich weiß nicht, drück ich mich so unklar aus, oder wollt ihr mich nicht verstehen?
Das ist alles nicht, worauf es mir ankommt.
Ich versuch's mal anders:
Es geht mir nicht um Moralvorstellungen oder rechtliche Grenzen, wie sie sein sollten, wie sie wo sind, oder ob sie so oder anders richtig sind.
Es ist klar, dass die nicht überall gleich sind und auch nicht unbedingt gleich sein müssen/sollen.
Es geht mir auch nicht darum, ob jemand, der eine 16-jährige vögelt Kinderschänder genannte werden sollte oder nicht.
Das kann von mir aus auch jeder nennen wie er will und ob 16-jährige nun Kinder oder Minderjährige Frauen sind, ist mir auch egal.
Auch um Irrtümer, versehentlich eine mitgenommen, einvernehmlich, etc. geht es mir nicht.
Mir geht es primär um die wirklichen Kinderschänder.
Ob man das jetzt bei unter 12, 14 oder 16 Jahren festmacht, darüber kann man von mir aus auch noch reden. Weiter runter wird hier ja wohl niemand ernsthaft gehen wollen. Aber eine Altersgrenze muss es geben, da sind sich wohl alle einig. Kann ja nicht jeder nach Lust und Laune selbst entscheiden.
Ich lege das um der Erklärung willen hier mal mit 14 als moralische Schmerzgrenze fest.
Wer mit denen BEWUSST vögelt, ob einvernehmlich, oder nicht, bricht aus meiner Sicht jedes Tabu und wird aktuell nicht ausreichend hart bestraft. Ich würde nicht unter 12 Jahren ansetzen und ließe auch keine Einzelfallbetrachtung mehr zu.
Wenn man das aber so macht (wie ich es in meiner Welt gerne hätte
), dann bedeutet das automatisch, dass man zwischen 14 (moralische Grenze) und 18 (rechtliche Grenze) nicht mit Geld- oder Kurzzeitstrafen rumeiern darf. Allein schon, weil dann das Verhältnis nicht mehr passen würde und die moralische Grenze immer weiter verwässert werden würde.
Man kann halt nicht bei 16-Jährigen eine Geldstrafe geben, bei 14-Jährigen 2 Jahre, evtl. noch auf Bewährung, und bei 13-Jährigen 12 Jahre Knast.
Statt auf die 12 Jahre für Kinderschänder zu verzichten bin ich dann lieber bereit, die Freiheit derer, die es für sich OK finden würden, eine 16 oder 17-Jährige zu vögeln, einzuschränken.
Dann setzt man dort halt bei 5 Jahren an. Von mir aus, geht das auch noch mit Einzelfallbetrachtung, weil ich nicht den 19-Jährigen meine, der mit seiner erst 17-Jährigen Freundin schläft.
Es kann ja nun nicht wirklich ein Grundbedürfnis sein, eine 17-jährige zu vernaschen. Wenn sie denn unbedingt jung sein müssen, nimmt man halt eine 20-jährige und geht auf Nummer sicher. Ist man sich nicht sicher, Finger weg.
Mit dieser Beschränkung seiner "Freiheit" sollte doch jeder leben können.