Thailändisch lernen

Underage - Was wenn es passiert?

        #61  

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Viele haben die ID gefalscht in Angeles City, ok ich wurde sowieso keine junge nehmen in Angeles City, entweder ist sie jungfrau oder im bett unerfahren.
Fur mich schade ums geld.
habe lieber eine profi ab 24 jahren.
 
        #62  

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Member hat gesagt:
Das erinnert ich an rote Ameln nachts um 2 Uhr wo weit und breit niemand zu sehen ist. Da muss man auch warten bis grün ist, auch wenn es keinen Sinn macht. Sorry, dieser Dogmatismus ist nicht meine Welt.

...da war ich jetzt zu schnell, das entspricht auch nicht meiner Welt... ;) Aber bevor ich den Lappen abgebe beiß ich halt die Zähne zusammen und halt mich dran solange ein Restrisiko besteht dass ich erwischt werde... ;) (hey, ich hab schon 9 Punkte... ;) )


...und ob ein Richter das berücksichtigen wird in Deinem Doorgirl-Beispiel...? Na ja, möglich ist es, aber angeichts der eben so bigotten Geisteshaltung von "Volkes Stimme" würde ich nicht drauf bauen... :(
 
        #63  

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@onkel
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.
Mir geht es nicht, zumindest nicht nur, um den moralischen Aspekt. Ob man Kinder bis 14, 16 oder 18 Jahren definiert, und Minderjährige evtl. anders, ist mir gar nicht so wichtig.
Mir geht es darum, dass es einen Konsens, sprich eine Grenze geben muss, an die man sich nun mal zu halten hat.
Wenn du erstmal anfängst zu sagen, 14-18 Jahre ist minderjährig und gibt nur Geldstrafen, kannst du nicht für jemanden, der eine 12 Jährige anfasst, plötzlich 12 oder 15 Jahre geben, die er meiner Meinung nach mindestens verdient hat.

Der wird dann nämlich ähnlich wie du argumentieren und sagen, dass das Verhältnis nicht stimmt und sie im Kopf doch schon 15 war, und, und, und.
Wenn ich dich richtig verstehe, hast du gegen hohe Strafen für unter 14 oder 12 jährige nichts einzuwenden. Die kannst du aber nur dann verhängen, wenn du es bei 15 und 16 jährigen nicht bagatellisiert (btw. daher finde ich dein Beispiel mit der Ampel auch nicht wirklich gut).

Daher meine Meinung: Hoch einsteigen, damit es die Schlimmsten auch richtig erwischt.

Wobei ich da auch wenig Mitleid mit jemandem hätte, der sich bewusst eine 16-jährige greift, obwohl es verboten ist.
 
        #64  

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Wir reden anscheinend nicht aneinander vorbei, denn der Satz

Wobei ich da auch wenig Mitleid mit jemandem hätte, der sich bewusst eine 16-jährige greift, obwohl es verboten ist.

sagt doch alles. Zum Glück machst du weder die Gesetze, noch wendest du sie an. So wie es festegelegt ist und gehandhabt wird, ist es für mich in Ordung. Wenn du das anders willst, wie gesagt, nicht meine Welt.
 
        #65  

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Onkel hat da schon etwas Gescheites aufgegriffen. Die Gesetze sind da ja von Land zu Land unterschiedlich und setzen halt die Grenzen fest. Die Moral ist ja auch etwas, was dem Zeitgeist und der Entwicklung beständig hinterherhinkt. Nicht umsonst macht der Begfriff "Überkommene Moralvorstellungen" die Runde. Und noch schlimmer ist es mit Gesetzen, Stagnation ist da wohl der treffende Begriff. Gesetze werden noch am seltensten einer beständigen Weiterentwicklung angepasst. Die Geschichte zum Beispiel mit der von mir erwähnten 15-Jährigen. Sie hat mit 16 in Pattaya einen Italiener kennengelernt. Mit Einverständnis der Eltern haben sie geheiratet als sie 17 war. Ich kenne das Mädchen sehr gut, sie ist die beste Freundin meiner Frau. Sie war mit 15 voll entwickelt. Wie sie mir erzählte, hatte sie mit 15 auch ihren ersten GV. Der eine mag es moralisch für verwerflich halten mit einer 15 oder 16-jährigen einvernehmlichen GV zu haben, für den anderen ist es unter Betrachtung dieser Umstände moralisch vertretbar. Was das Gesetz dazu sagt und wie es angewandt wird, ist die andere Seite der Medaille. Jeder muss für sich selbst entscheiden, wie er im Falle eines Falles mit so einer Situation umgeht. Ich persönlich halte eine weitere Diskussion um dieses Thema für müßig. Und ich würde mir auch eher die Zunge abschneiden, als jemanden, der mit einem Mädchen im Underage-Bereich (15-18) GV hat, als Kinderficker oder Pädophilen zu bezeichnen. Wer weiß, wie viele von euch schon mit einem Mädchen gepimpert haben, die genau in diesem Altersbereich passt, unwissend natürlich.

Liebe Grüße

KingPing
 
        #66  

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Ich weiß nicht, drück ich mich so unklar aus, oder wollt ihr mich nicht verstehen? :D

Das ist alles nicht, worauf es mir ankommt.
Ich versuch's mal anders:

Es geht mir nicht um Moralvorstellungen oder rechtliche Grenzen, wie sie sein sollten, wie sie wo sind, oder ob sie so oder anders richtig sind.
Es ist klar, dass die nicht überall gleich sind und auch nicht unbedingt gleich sein müssen/sollen.

Es geht mir auch nicht darum, ob jemand, der eine 16-jährige vögelt Kinderschänder genannte werden sollte oder nicht.
Das kann von mir aus auch jeder nennen wie er will und ob 16-jährige nun Kinder oder Minderjährige Frauen sind, ist mir auch egal.

Auch um Irrtümer, versehentlich eine mitgenommen, einvernehmlich, etc. geht es mir nicht.

Mir geht es primär um die wirklichen Kinderschänder.
Ob man das jetzt bei unter 12, 14 oder 16 Jahren festmacht, darüber kann man von mir aus auch noch reden. Weiter runter wird hier ja wohl niemand ernsthaft gehen wollen. Aber eine Altersgrenze muss es geben, da sind sich wohl alle einig. Kann ja nicht jeder nach Lust und Laune selbst entscheiden.
Ich lege das um der Erklärung willen hier mal mit 14 als moralische Schmerzgrenze fest.

Wer mit denen BEWUSST vögelt, ob einvernehmlich, oder nicht, bricht aus meiner Sicht jedes Tabu und wird aktuell nicht ausreichend hart bestraft. Ich würde nicht unter 12 Jahren ansetzen und ließe auch keine Einzelfallbetrachtung mehr zu.

Wenn man das aber so macht (wie ich es in meiner Welt gerne hätte :D), dann bedeutet das automatisch, dass man zwischen 14 (moralische Grenze) und 18 (rechtliche Grenze) nicht mit Geld- oder Kurzzeitstrafen rumeiern darf. Allein schon, weil dann das Verhältnis nicht mehr passen würde und die moralische Grenze immer weiter verwässert werden würde.
Man kann halt nicht bei 16-Jährigen eine Geldstrafe geben, bei 14-Jährigen 2 Jahre, evtl. noch auf Bewährung, und bei 13-Jährigen 12 Jahre Knast.
Statt auf die 12 Jahre für Kinderschänder zu verzichten bin ich dann lieber bereit, die Freiheit derer, die es für sich OK finden würden, eine 16 oder 17-Jährige zu vögeln, einzuschränken.
Dann setzt man dort halt bei 5 Jahren an. Von mir aus, geht das auch noch mit Einzelfallbetrachtung, weil ich nicht den 19-Jährigen meine, der mit seiner erst 17-Jährigen Freundin schläft.

Es kann ja nun nicht wirklich ein Grundbedürfnis sein, eine 17-jährige zu vernaschen. Wenn sie denn unbedingt jung sein müssen, nimmt man halt eine 20-jährige und geht auf Nummer sicher. Ist man sich nicht sicher, Finger weg.
Mit dieser Beschränkung seiner "Freiheit" sollte doch jeder leben können.
 
        #67  

Member



Also ich verstehe dich vollkommen Awita ... und kann deiner Argumenation nichts, aber rein gar nichts, abgewinnen. Und so sehen es die Gerichte ja zum Glück auch, denn bisher ist noch niemand, der es einvernehmlich mit 'ner 17jährigen getrieben hat, für 5 Jahre in den Knast gewandert.

Eigentlich ist das Thema was den Bereich Kinder betrifft, vollkommen uninteressant, weil wir da eh alle einer Meinung sind, und was Jugendliche betrifft, würde ich den Titel abändern in

Underage - Was wenn es passt? :mrgreen:

So what? ... viel Geschrei um Nichts.
 
        #68  

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Member hat gesagt:
Also ich verstehe dich vollkommen Awita ... und kann deiner Argumenation nichts, aber rein gar nichts, abgewinnen.

Macht ja auch nichts, ist ja freier Meinungsaustausch hier.

Wir sind uns ja auch offensichtlich einig, dass die Strafen bei Kindern nicht hoch genug sind, wie auch immer man Kinder definiert.

Erklärst du mir abschließend aber noch kurz warum du meiner Argumentation nicht folgen willst/kannst?
Glaubst du nicht, dass die "moralische Grenze" verwässert wird, oder möchtest du die "Freiheit" für Sex mit Jugendlichen nicht beschränkt sehen?

Das würde mich noch interessieren, dann ist das Thema für mich auch durch und ich bin raus hier.
 
        #69  

Member



Bezugnehmend auf das Ausgangsposting meine ich, die dt. Botschaften und Konsulate sollten hier über Kenntnisse der Tat- bzw. Rechtsfolgen verfügen. Ob sie allerdings bereit sind, diese -quasi ohne konkreten Anlass- auch herauszugeben, vermag ich nicht zu beurteilen. Vermuten würde ich, dass eher wenig Information zu erhalten sein wird. Imho greift eine gewisse Law-and-order Mentalität Raum, mit einer Tendenz zum Überschießen gerade bei emotional aufgeladenen Themen.

Was "underage" auf den Phils anbelangt weiss ich von einem mir gut bekannten Barbetreiber, dass die offiziell beschäftigten Mädels "sauber " sind, da es für den Barbetreiber ein zu hohes Risiko darstellen würde, gegen das Gesetz zu verstoßen. Im Freelancer-Bereich soll dies aber möglich sein.

Meine ganz persönliche Meinung poste ich um thematische Wiederholungen zu vermeidennicht; ich sehe mich argumentativ recht nahe bei User "Onkel"
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #70  

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uiii, da hab ich hier ja mal ein richtiges faß aufgemacht!!!
also ich werde mir die id genau ansehen und nach dem motto handeln, ohne id kein fick.

sicher ist sicher.
 
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