Member hat gesagt:So jetzt mal was komplizertes,oder auch nicht..
Habe Visum O-A M,gültig bis 31.12.21
Bin am 14.7.21 wieder eingereist,habe nun eine Aufenthaltserlaubnis bis 13.7.22
Will ende April 22 nach D für 3-4 Monate..
Kann ich die Verlängerung auch in D beantragen?
Mein Reisepass gilt nur bin 21.1.23,den brauche ich ja auch neu,da die nächste Verlängerung bis nach dem Ablauf geht...
was tun?
Den Reisepass hier beantragen,geht dass?
Dann vor Abflug Ende April Verlängerung beantragen,geht das so früh?
In den neuen Pass muss ja auch wieder ein Visum rein,muss ich das neu beantragen?
Member hat gesagt:Reisepass kann auf der Botschaft beantragt werden. Genauso wie ein Personalausweis.
Neues Visa brauchst du nicht.
Das alte wird in den neuen Pass übertragen.
Ist es.Member hat gesagt:Wäre schön, wenn das so einfach wäre
Mal gaaaaaaanz von vorneMember hat gesagt:Also heißt das, dass ich während meines Aufenthaltes in Thailand in der deutschen Botschaft in Bangkok einen neuen Reisepass beantragen und nach Ausfertigung später abholen und den entwerteten alten Pass ebenfalls mitnehmen muss. Anschließend mit beiden zur Immigration, um dann das alte Visum in den neuen Pass stempeln zu lassen. Wäre schön, wenn das so einfach wäre und die Botschaft den alten nicht einbehält. Ist ja nun einmal eine DEUTSCHE Behörde….
Sehe aber definitiv Probleme mit dem Prozedere, wenn man den Reisepass in Deutschland neu ausstellen lässt und anschließend mit dem Visum im entwerteten Pass und einem nagelneuen Pass wieder in Thailand einreisen möchte. Die stempeln doch garantiert nur die 30 Tage in den neuen Pass mit dem Hinweis, dass alter Pass und somit altes Jahresvisum nun ungültig seien.
Oder?
Wer hat genaue Erfahrungen gemacht?