Member hat gesagt:
@ nardini
Wo ist denn nun der Unterschied ?
@Teletubbi hat es ja schon kurz beschrieben.
das Non-Immigrant-Visum “O”: Visum für sonstige Zwecke.
U. a. für Rentner als Ersatz für das "normale" Touristenvisum (TR), mit dem Vorteil, dass ein Aufenthalt von 90 und nicht von 60 Tagen gewährt wird.
Ein "normales" Touristenvisum (single oder multiple) erhält der Rentner ja nicht mehr, da er eine für den Antrag benötigte Arbeitgeberbescheinigung nicht vorweisen kann (eigene Erfahrung).
Non-Immigrant-Visum “O” Single Entry (einmalige Einreise) gültig für 90-Tage-Aufenthalt. Bei einer Ausreise während der Gültigkeitsdauer verfällt das Visum, bei Wiedereinreise erhält man die üblichen 30 Tage.
Non-Immigrant-Visum “O” Multiple Entry (mehrfache Einreise) gültig für 90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, gültig für 1 Jahr. Bei Ausreise während der Gültigkeitsdauer verfällt das Visum nicht. Bei Wiedereinreise innerhalb der Jahresfrist erhält man weitere 90 Tage. Ein Visa run ist also unumgänglich wenn man länger als 90 Tage bleiben will. Es sei denn, man kann die Aufenthaltsgenehmigung jetzt gegen Gebühr auf der Immigration jeweils um weitere 90 Tage verlängern. Ich habe da etwas gehört, bin aber nicht sicher. Weiß da jemand genaueres?
Nach Ablauf der Jahresfrist muss ein neues Visum beantragt werden.
Das "O" reicht zum gelegentlichen urlauben und überwintern völlig aus.
Das Non-Immigrant-Visum “O-A” Longstay – Jahresvisum ausschließlich für Rentner (365-Tage-Aufenthalt) ist ein starkes Visum, dass sich meines Erachtens nur für jemanden eignet, der sich überwiegend bzw. regelmäßig in Thailand aufhält, und/oder dort seinen Lebensmittelpunkt hat.
Wie vielfach schon diskutiert und beschrieben, birgt das Visum den riesen Vorteil, dass man nur alle 90 Tage eine Meldung bei der Immigration abgegeben werden muss, und dass bei Aus- und Wiedereinreise innerhalb der Gültigkeit des Visums erneut 365 Tage gewährt werden.
Für das "O-A" ist der Papierkram bei der Antragstellung allerdings wesentlich aufwendiger. Auch die Anforderung an die Rentenhöhe unterscheidet sich stark. Polizeiliches Führungszeugnis und Lebenslauf etc. benötigt man für das "O" z. B. nicht.