Member hat gesagt:
Wenn du als Rentner in Thailand bleiben willst, brauchst du das non-immigrant visa O. Das O - A ist für einen Aufenthalt für 1 Jahr.
Das einjährige Thai-Visum für Nichteinwanderer mit mehrfacher Einreise wird Ausländern ausgestellt, die einen langfristigen Visumaufenthalt in Thailand beantragen möchten. Diese Art von Visum ist innerhalb eines Jahres ab dem Ausstellungsdatum gültig und kann am oder vor dem Ablaufdatum des Visums auf 3 Monate verlängert werden. ...(Thai Botschaft Bern)
Member hat gesagt:
Wenn ich das richtig verstanden habe kann man das O nur in Thai beantragen,O-A in D.
Wenn ich im April nach D zurückfliege und wieder im Sept einreise gilt mein O-A wieder ein Jahr,
so hat man im Konsulat erklärt.
Kann aber in Thai jederzeit das O beantragen.
Member hat gesagt:
Danke Euch für die Hinweise
Bin momentan am zusammenstellen meiner Unterlagen für die Auswanderung nach Thailand im März.
gabbianos Post hat mich gerade etwas verunsichert, da mir auch die Thai-Botschaft in Basel telefonisch versichert hat, dass für meinen Zweck (Auswanderung) das O-A Visa das richtige ist.
Ein wesentlicher Unterschied in der Beschaffung der Papiere ist; für das Non-Immigrant O-A Visa benötige ich zwingend eine Thai-Krankenversicherun, während für das Non-Immgrant O Visa eine Ausland-Krankenversicherung genügt.
Zudem muss ich innerhalb von 4 Wochen nach der Einreise ein Thai-Konto eröffnen mit einer Einlage von 800000 THB.
Sobald das Geld 2 Monate auf der Bank ist, ab zur Immigration und bekomme erst dann das Jahresvisum.
Nach einem Jahr wiederholt sich die Prozedur mit einreichen der Dokumente,( Visa-Antrag, Nachweis Krankenversicherung, Wohnsitznachweis etc.)
Meine Problematik des Non-Immigrant- Visa O ; sollte ich wegen irgendeines Notfalls ( z.b. schwere Krankheit oder Tod eines Familienmitglieds) schnell in die Schweiz zurückkehren, kann ich dies mit einem O-A (Multiple Entry) relativ problemlos machen und dann wieder einreisen, während ich mit dem O den ganzen zeitraubenden Zauber auf der Thai Botschaft in CH wieder von vorne beginnen muss.
Hoffe, dies richtig interpretiert zu haben.
Trotzdem ein Danke an gabbiano für den Hinweis