Versicherung Roller Phuket

  • Ersteller
        #31  

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Member hat gesagt:
Wenn du dem Link in meinem letzen Beitrag folgen würdest, könntest du sehen, dass die Versicherung weltweit und auch für Motorräder gilt.
Ja, hast recht. Ich weiß es vom ADAC, da ist es nicht so.
 
        #32  

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Member hat gesagt:
Grundsätzlich fährst als deutscher Urlauber in Thailand immer ohne jegliche Versicherung mit dem Roller oder mit dem Auto. Es mangelt hier schon an einer gültigen Fahrerlaubnis. In Deutschland wird kein Internationaler Führerschein ausgestellt, der in Thailand gültig ist.

Zu Deutschland kann ich nichts sagen. Aber hier in Norwegen wird ein internationaler Führerschein ausgestellt der in Thailand gültig ist.
Zumindest was das Auto angeht.

Autos miete ich dort zwar ab und zu dann aber auch nur bei den großen weltweiten Firmen.
Sind zwar etwas teurer bieten dafür aber auch eine Versicherung die man gebrauchen kann.

Um diese Wald und Wiesen Versicherungen mache ich einen großen Bogen.
 
        #33  

Member

Member hat gesagt:
Grundsätzlich fährst als deutscher Urlauber in Thailand immer ohne jegliche Versicherung mit dem Roller oder mit dem Auto. Es mangelt hier schon an einer gültigen Fahrerlaubnis. In Deutschland wird kein Internationaler Führerschein ausgestellt, der in Thailand gültig ist.

Also meiner Erfahrung nach muß ich da Wiedersprechen!
Der normale EU Führerschein wird nicht in TH anerkannt (von der Polizei)----kostet 400THB Strafe wenn Du nur den dabei hast!
Hast Du Dir einen Internationalen (von Deiner Zulassungsstelle) ausstellen lassen und den auch beim fahren an Mann (keine Kopie) gilt dieser.. schon mehrfach erlebt!
 
        #34  

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Member hat gesagt:
Hast Du Dir einen Internationalen (von Deiner Zulassungsstelle) ausstellen lassen und den auch beim fahren an Mann (keine Kopie) gilt dieser.. schon mehrfach erlebt!

Von den deutschen Zulassungsstellen wird grundsätzlich der Int. Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ausgestellt. Auf Nachfrage wird manchmal auch der Int. FS nach dem Pariser Internationalen Abkommen vom 24. April 1926 ausgegeben.

Das Problem bei den beiden Führerscheinen ist jedoch, dass keiner von diesen in Thailand Gültigkeit hat, da das Abkommen von 1968 von der thailändischen Regierung nicht ratifiziert wurde und bei dem Abkommen von 1926 ist Thailand nicht Vertragspartei.

Es gibt noch ein Abkommen über den Strassenverkehr vom 12. August 1949, das in Thailand Gültigkeit besitzt. Diesem Abkommen ist allerdings Deutschland nicht beigetreten und findet deshalb hier keine Gültigkeit.

Somit gibt es keinen in Deutschland ausgestellten Int. Führerschein, der in Thailand gültig ist.

Dass du bei Polizeikontrollen mit dem deutschen Int. Führerschein keine Probleme hattest ist dabei völlig unerheblich.

Ich fahre selbst seit Jahren sowohl mit dem Auto als auch mit dem Motorrad kreuz und quer durch Thailand. Dabei bin ich schon x-fach von der Polizei kontrolliert und mit meinem Internationalen Führerschein durchgewunken worden. Alles kein Problem.

Aber letzten Endes muss ich mir dessen bewusst sein, dass ich ohne rechtlich gültige Fahrerlaubnis unterwegs bin.
 
        #35  

Member

Member hat gesagt:
Ich fahre selbst seit Jahren sowohl mit dem Auto als auch mit dem Motorrad kreuz und quer durch Thailand. Dabei bin ich schon x-fach von der Polizei kontrolliert und mit meinem Internationalen Führerschein durchgewunken worden. Alles kein Problem.

Aber letzten Endes muss ich mir dessen bewusst sein, dass ich ohne rechtlich gültige Fahrerlaubnis unterwegs bin.
Und warum machst du dann nicht den Thai Führerschein, wenn du soviel in Thailand unterwegs bist?
 
        #36  

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Member hat gesagt:
Und warum machst du dann nicht den Thai Führerschein, wenn du soviel in Thailand unterwegs bist?

Das nehme ich bei meinem nächsten Aufenthalt in Angriff. Die dafür nötigen Unterlagen habe ich schon.
 
        #37  

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Member hat gesagt:
@Capsaicin - Das könnte die Lösung sein. ..
aber die Rollervermieter nehmen als Sicherheitsleistung den Reisepass, und ohne das Du komplett löhnst bekommt man
seine Reiseunterlagen auch nicht zurück.
Hmm. Bin jetzt echt am grübeln....

Fahre einfach Fahrad in Thailand
Wer sein Reisepass irgend einen fremden in die Hände drückt und überläst Selber Schuld
 
        #38  

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Member hat gesagt:
Das Problem bei den beiden Führerscheinen ist jedoch, dass keiner von diesen in Thailand Gültigkeit hat, da das Abkommen von 1968 von der thailändischen Regierung nicht ratifiziert wurde und bei dem Abkommen von 1926 ist Thailand nicht Vertragspartei.
Schau dir mal auf der Rückseite des internationalen Führerscheins nach der Pariser Vereinbarung von 1926 die Vertragsstaaten an.
https://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2012/j1394_0220.pdf
 
        #39  

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Member hat gesagt:
Schau dir mal auf der Rückseite des internationalen Führerscheins nach der Pariser Vereinbarung von 1926 die Vertragsstaaten an.
https://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2012/j1394_0220.pdf

Danke, ich bin im Besitz des Int. FS nach dem Abkommen von 1926 und kenne dadurch auch die Auflistung der Vertragsstaaten auf dessen Innenseite.

Ungeachtet dessen habe ich ein Schreiben der Deutschen Botschaft in Bangkok, dass beide in Deutschland ausgestellten Int. FS in Thailand nicht gültig sind. Die Botschaft beruft sich darin auf eine Auskunft des thailändischen Verkehrsministerium.
 
        #40  

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@Bayernfarang du bist aber im Besitz des richtigen Führerscheins?
Nicht dass das die Verleiher interessieren und die Polizei solange nichts passiert auch nicht. Aber die Versicherung würde fas im Schadensfall sicher interessant sein.
 
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