TH --> DE Visum abgelehnt/liegt es am Altersunterschied?

  • Ersteller
        #91  

Member

Member hat gesagt:
Dann verstehe ich das Problem nicht. Es ist doch alles geklärt. Wer soll da warum Probleme machen?
Man muss die Dinge auch nicht komplizierter machen als sie wirklich sind.
Visa ist genehmigt, die Finanzierung geklärt und gut ist


Denkst du.Mein Kumpel hat ein Schengenvisa für seine Holde bekommen,Er ist zusammen mit ihr in Barcelona eingereist,
Das Mädel wurde an der Grenzkontrolle für 24h kalt gestellt trotz gültiger VE.Durch Hilfe einer deutschsprachigen Anwältin gelang es ihm das Mädel bei sich zu halten.Grund war das die Spanier keine deutschsprachige VE akzeptieren wollten. Die 700€ für die Anwältin musste er berappen . Der Vorfall war vor 5 Monaten.
 
        #92  

Member

Member hat gesagt:
Genau so ist es.
Die muss sie hier auch bei der Einreise dabei haben. Keine Ahnung wie das in Deutschland ist.
... genauso, bei der Visa Beantragung wird sie (VE) nur vorgelegt und du bekommst Sie zurück.
Bei der Reise ist die VE dann quasi Bestandteil der Reisepapiere und muss auf Wunsch vorgelegt werden können.
Meine SSLT ist mittlerweile, außer direkt nach D, schon über Malle, Griechenland, Belgien, NL und A eingereißt , nie gabe es irgendwelche Probleme.
Visum ist gültig = alles Gut!
Hoffe das ist in 3 Wochen wieder so einfach, dann über Brüssel.
 
        #93  

Member

Member hat gesagt:
Grund war das die Spanier keine deutschsprachige VE akzeptieren wollten.
Das klingt einleuchtend. Sollte man wohl dran denken wenn man über ein Drittland einreist.
 
        #94  

Member

Member hat gesagt:
Grund war das die Spanier keine deutschsprachige VE akzeptieren wollten. Die 700€ für die Anwältin musste er berappen . Der Vorfall war vor 5 Monaten.

Member hat gesagt:
Das klingt einleuchtend. Sollte man wohl dran denken wenn man über ein Drittland einreist.

genau das ist ja völlig unverständlich, die VE ist ein sog. "Europäisches Einheitsdokument", das heißt es sieht in allen Ländern der EU gleich aus, ist mehrsprachig ausgeführt und Englich ist immer dabei. Wenn ein spanischer "Was auch immer" Beamter dies nicht akzeptieren will ist reine Willkühr.
... und für die 700€ gibt es in Brüssel eine Pettitionsinstanz, dort kann man solche Kosten geltend machen ... dauert, aber funktioniert, selbst erlebt, allerdings im Bereich Immobilien / Vollstreckung/ EUTittel.
 
        #95  

Member

Member hat gesagt:
Welches Visa konkret? Besuchs- oder Touristenvisum?

Mit Mitte 30 sollte sie als Anwältin eigentlich über finanzielle Mittel verfügen, um, zumindest offiziell, selbst den Nachweis der Bonität zu liefern. Wäre interessant, den Grund der Ablehnung zu erfahren. Mangelnde Rückkehrwilligkeit wäre sehr seltsam.

Sie hatte keine 5000 USD auf dem Konto. Das soll scheinbar der notwendige Betrag sein.

Mein Kollege hatte ebenso keine Verpflichtungserklaerung gemacht, wegen der Haftung und fliegt deshalb lieber hin als in Schwierigkeiten zu geraten.

Aber wie hier bereits angesprochen, ich habe da keine Nachforschungen getroffen, einfach den Brief der Behoerde gelesen.
 
        #96  

Member

Member hat gesagt:
Sie hatte keine 5000 USD auf dem Konto. Das soll scheinbar der notwendige Betrag sein.

Mein Kollege hatte ebenso keine Verpflichtungserklaerung gemacht, wegen der Haftung und fliegt deshalb lieber hin als in Schwierigkeiten zu geraten.

Aber wie hier bereits angesprochen, ich habe da keine Nachforschungen getroffen, einfach den Brief der Behoerde gelesen.
Also hat die Botschaft doch alles richtig gemacht.
Für den Erhalt eines Touristenvisums ist Summe X nachzuweisen. Das konnte sie nicht.
 
        #97  

Member

Member hat gesagt:
Mia im Sinne von rechtlich angetrauter Ehefrau oder buddhistisch? Wieso dann überhaupt noch ein Visum? Ich bitte um Aufklärung. I
Wir sind rechtlich getraut, haben die Ehe in Deutschland eintragen lassen und leben in Thailand!
Auch Ehefrauen brauchen ein Visum, wenn sie keinen Daueraufenthalt-Status haben !!!
Allerdings ist es für Ehefrauen von Deutschen und vermutlich auch von anderen EU-Bürgern kostenlos.
 
        #98  

Member

Member hat gesagt:
Wir sind rechtlich getraut, haben die Ehe in Deutschland eintragen lassen und leben in Thailand!

Das ist mir mittlerweile klar geworden. Es sind halt immer diese verdammten bürokratischen Hürden, die einem lästig sind und im Weg stehen.
 
        #99  

Member

Member hat gesagt:
Folgende Frage bitte ich nicht miss oder falsch zu verstehen.
Denn ich näher mich mit Mitte 50 auch dem Greisenalter.

In meinem Bekanntenkreis haben viele mit ihrer Thai Freundin das Schengenvisum ohne Probleme erhalten.
Lese ich aber quer in den Foren fällt mir auf das viele ältere Kollegen ein Problem haben dieses Vorhaben zu realisieren.

Soll heißen-
Mann 60 up .
Frau 30

Ist euch das auch schon aufgefallen?
Oder liege ich falsch?
Ja das kann durchaus ein ausschlaggebender Grund für eine Ablehnung sein. Habe dies selbst erfahren müssen.
Sie, sehr jung und Studentin. Ich mittleren Alters guter Job ausreichen finanzielle Mittel vorhanden.

Beim Interview wurde dies auch meiner Freundin, so durch die Blume mitgeteilt "Sie sind ja noch sehr jung". Visum abgelehnt, mit der fadenscheiniger Begründung, "fehlende Rückkehrwilligkeit".

Das Visum wurde dann schlussendlich von den Schweizer Behörden nach meinem Einspruch in der Schweiz bewilligt und die Botschaft in Bangkok angewiesen das Visum auszustellen.

An die Vorredner, die noch nie in solch einer Situation waren.

:ahnung:
Ihr müsst nicht überral dabei sein!
 
        #100  

Member

Member hat gesagt:
Dir ist aber schon klar das zur Erlangung eines Besuchersvisum und eines Touristenvisums zwei große Unterschiede gibt?

Beim ersten garantiert jemand für alle anfallenden Kosten. Beim zweiten muss der Antragsteller selbst über diese verfügen.
Wirklich alles klar ?!?:wink0:



Das wesentliche zum o.g. im Zitat
Ein Schengen Visum auch als Besucher- oder Touristenvisum bezeichnet, ermöglicht es somit Staatsbürgern aus sogenannten Drittstaaten sich frei im Schengen Raum bewegen zu können.
/QUOTE]

▪ förmliche Verpflichtungserklärung des Einladers aus Deutschland (die Verpflichtungserklärung wird in der Regel von der Ausländerbehörde am Wohnort des Einladers in Deutschland ausgestellt)

oder

▪ Finanzierungsnachweis für Reise und Aufenthalt (Unterlagen einer Bank, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanziert werden kann, wobei ersichtlich sein muss, dass Ihnen Ihr Vermögen nicht von dritter Seite kurzfristig übereignet wurde). Dies kann auch erforderlich sein, falls die finanzielle Leistungsfähigkeit des Einladers auf der Verpflichtungserklärung nicht glaubhaft gemacht oder nachgewiesen wurde.
/QUOTE]



Member hat gesagt:
An die Vorredner, die noch nie in solch einer Situation waren.

:ahnung:

Ihr müsst nicht überral dabei sein!
+1

:super:



take note everybody :

»Bleibe in deinem Kompetenzkreis und investiere nicht in Bereiche, von denen du nichts verstehst. Denn das Risiko von Fehlentscheidungen steigt ansonsten exponentiell an.«
Warren Buffet

Nach Warren Buffett kommt es beim Investieren nicht darauf an, wie groß der Kompetenzbereich des Investors ist. Entscheidend ist, dessen Grenzen zu (er)kennen und strikt zu beachten. Das bedeutet allerdings nicht, dass man sich mit seinem Kompetenzbereich zufriedengeben soll. Der langfristige Erfolg beim Investieren erfordert vielmehr die ständige Arbeit, seinen persönlichen Kompetenzbereich zu erweitern.
 
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