TH --> DE Visum abgelehnt/liegt es am Altersunterschied?

  • Ersteller
        #84  

Member

Member hat gesagt:
Das hat aber mit einem Schengenvisum überhaupt nichts zu tun.

Ich weiß, es war ja nur ein Vergleich.

Member hat gesagt:
Wir reden über ein Besuchsvisum.
Auch Google fördert da nichts zu Tage.

Ich habe nur wiedergegeben, was ich persönlich erlebt habe. Fakt ist, dass die Immigration jemanden zurückschicken kann, falls Zweifel an der Finanzierung des Aufenthaltes entstehen. So wurde es mir von der Immigration in AMS erklärt.

Meiner Frau erging es bei ihrem 2. oder 3. Besuch auch so, dass sie (in AMS) nach ihren Barmitteln gefragt wurde. Sie hatte keine und verwies auf mich als Abholer.
 
        #85  

Member

Member hat gesagt:
Fakt ist, dass die Immigration jemanden zurückschicken kann, falls Zweifel an der Finanzierung des Aufenthaltes entstehen.
Das wird doch im Vorfeld geklärt.
 
        #86  

Member

Member hat gesagt:
Schengen-Visum allgemein.

Dir ist aber schon klar das zur Erlangung eines Besuchersvisum und eines Touristenvisums zwei große Unterschiede gibt?

Beim ersten garantiert jemand für alle anfallenden Kosten. Beim zweiten muss der Antragsteller selbst über diese verfügen.
 
        #87  

Member

Member hat gesagt:
Das wird doch im Vorfeld geklärt.

Ist mir schon klar. Aber ich kann dazu wirklich nicht mehr sagen, als das, was ich selbst erlebt habe.
 
        #88  

Member

Member hat gesagt:
Dir ist aber schon klar das zur Erlangung eines Besuchersvisum und eines Touristenvisums zwei große Unterschiede gibt?

Die Unterschiede sind mir bekannt.
 
        #89  

Member

Member hat gesagt:
Ist mir schon klar. Aber ich kann dazu wirklich nicht mehr sagen, als das, was ich selbst erlebt habe.
Dann verstehe ich das Problem nicht. Es ist doch alles geklärt. Wer soll da warum Probleme machen?
Man muss die Dinge auch nicht komplizierter machen als sie wirklich sind.
Visa ist genehmigt, die Finanzierung geklärt und gut ist. Wenn da irgend ein gelangweilter Beamter dumme Fragen stellt. Wen interessiert das? Das Mädel mag nervös werden, aber das war's doch eigentlich.
Eine Thai zu einem Besuch nach Deutschland einzuladen kann doch eigentlich jeder der sich auch regelmäßiige Urlaube in Thailand leisten kann. Mit großer Aussicht auf Erfolg.
 
        #90  

Member

Member hat gesagt:
Dafür müsste sie zuerst einige Jahre in der Schweiz gelebt haben (5?)
Aber erstens entspricht ein Leben in der Schweiz nicht unserer Planung, und zweitens möchte ich MIA die Hürden eines Einbürgerungsverfahrens in ihrem Alter nicht mehr zumuten.



Für den Schweizer Pass müsste sie min. 5 Jahre in der Schweiz leben
1 Jahr B-Ausweis
2+3 Jahr Verlängerung B-Auswei
x Jahre Verlängerung B-Ausweis
ab 5 Jahren kann man C-Ausweis beantragen
mit C-Ausweis kann der Ch-Pass beantragt werden.
Voraussetzung Pass:
- Leben in der Schweiz
  • Integriert in die Schweiz
  • Sprechen einer Landessprache (haben ja 4 davon)
-keine Beanspruchung von Sozialhilfe
-verheiratet ( für Antrag ab dem 5 Jahr)
-wenn nicht verheiratet oder geschieden
könnte erst nach 10-12 Jahren der Antrag Pass gestellt werden..

ist alles nicht so einfach..
 
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