Member
Doch mir geht es einzig und allein um das Schengenvisum.Member hat gesagt:Dabei geht es aber um kein Schengenvisum.
Habe doch nichts anderes geschrieben??
Doch mir geht es einzig und allein um das Schengenvisum.Member hat gesagt:Dabei geht es aber um kein Schengenvisum.
Glaube ich nicht. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ausgerechnet die Botschaften gegen das Grundgesetz resp. die Bundesverfassung verstossen. Mangelnde Rückkehrwilligkeit und fehlende Finanzen dürfen wohl die Hauptgründe für eine Ablehnung des Antrags sein.Member hat gesagt:Nur trifft es eher diejenigen bei denen der Altersunterschied zu groß ist?
Das war auch nur eine Idee von mir.Member hat gesagt:Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ausgerechnet die Botschaften gegen das Grundgesetz resp. die Bundesverfassung verstossen
Wie weist man die nach? Wie wollen thailändische Mitarbeiter der Botschaft in Bangkok das machen?Member hat gesagt:Mangelnde Rückkehrwilligkeit
Das würde die VE ad absurdum führen.Member hat gesagt:und fehlende Finanzen dürfen wohl die Hauptgründe für eine Ablehnung des Antrags sein.
Member hat gesagt:Die dann aber in den wenigen Fällen auch willkürlich geschieht?
Member hat gesagt:Und wenn ja, warum bekommen dann eher "Paare " bei denen der Altersunterschied nicht so groß ist das Visum?
Letzteres stützt sich auf Erfahrungswerte im Bekanntenkreis.
Member hat gesagt:Wie weist man die (Anm.: mangelnde Rückkehrwilligkeit) nach? Wie wollen thailändische Mitarbeiter der Botschaft in Bangkok das machen?
Das hindert, obwohl du Recht hast, aber nicht daran ein Visum für 90 Tage zu bekommen. Ist sogar Gang und Gäbe.Member hat gesagt:Kein Thai bekommt 3 Monate Urlaub am Stück, die Schlussfolgerung ist, dass es ein Mädchen ist, das im Milieu arbeitet, Schlussfolgerung: Ungeregelte wirtschaftliche Verhältnisse, Rückkehrwilligkeit nicht gegeben, abgelehnt.
Jetzt holst du aber tief raus.Member hat gesagt:Minority Report lässt
Nicht wirklich. Die VE kann erstmal jeder beantragen, unabhängig vom Einkommen. In einem 2. Schritt wird dann von der Botschaft geprüft, ob das Einkommen ausreichend ist.Member hat gesagt:Das würde die VE ad absurdum führen
Member hat gesagt:Ist sogar Gang und Gäbe.
Member hat gesagt:Jetzt holst du aber tief raus.
ASEANMember hat gesagt:Darauf wollte ich hinaus.
Hast auf den o.g. Beitrag geantwortet in dem es um den ASEAN Raum ging.Member hat gesagt:Doch mir geht es einzig und allein um das Schengenvisum.
Habe doch nichts anderes geschrieben??
Member hat gesagt:Die VE kann erstmal jeder beantragen, unabhängig vom Einkommen.
Das ist leider falsch. Ohne genügend Einkommen gibt es keine VE.Member hat gesagt:Nicht wirklich. Die VE kann erstmal jeder beantragen, unabhängig vom Einkommen. In einem 2. Schritt wird dann von der Botschaft geprüft, ob das Einkommen ausreichend ist.
Danke auch das ist schon geklärt.Member hat gesagt:Hast auf den o.g. Beitrag geantwortet in dem es um den ASEAN Raum ging.
Deswegen @kelle s Bemerkung.
Nur mal so zur Aufklärung.
Korrekt. Und zwar die letzten 3.Member hat gesagt:Wenn ich mich recht entsinne, müssen Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden