Thailändisch lernen

TH --> DE Visum abgelehnt/liegt es am Altersunterschied?

        #11  

Member

Member hat gesagt:
Dabei geht es aber um kein Schengenvisum.
Doch mir geht es einzig und allein um das Schengenvisum.
Habe doch nichts anderes geschrieben??
 
        #12  

Member

Member hat gesagt:
Nur trifft es eher diejenigen bei denen der Altersunterschied zu groß ist?
Glaube ich nicht. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ausgerechnet die Botschaften gegen das Grundgesetz resp. die Bundesverfassung verstossen. Mangelnde Rückkehrwilligkeit und fehlende Finanzen dürfen wohl die Hauptgründe für eine Ablehnung des Antrags sein.
 
        #13  

Member

Member hat gesagt:
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ausgerechnet die Botschaften gegen das Grundgesetz resp. die Bundesverfassung verstossen
Das war auch nur eine Idee von mir.
Member hat gesagt:
Mangelnde Rückkehrwilligkeit
Wie weist man die nach? Wie wollen thailändische Mitarbeiter der Botschaft in Bangkok das machen?
Member hat gesagt:
und fehlende Finanzen dürfen wohl die Hauptgründe für eine Ablehnung des Antrags sein.
Das würde die VE ad absurdum führen.
 
        #14  

Member

Member hat gesagt:
Die dann aber in den wenigen Fällen auch willkürlich geschieht?

Ich vermag das nicht zu beurteilen. Nur mal als Beispiel: In den Angelegenheiten zu Visa beschreibt die Botschaft lediglich die Möglichkeiten auf der Homepage. Da heißt es dann maximal 3 Monate. Beantragt jemand ein 3-Monatsvisum, kann es durchaus möglich sein, dass es abgelehnt wird. Kein Thai bekommt 3 Monate Urlaub am Stück, die Schlussfolgerung ist, dass es ein Mädchen ist, das im Milieu arbeitet, Schlussfolgerung: Ungeregelte wirtschaftliche Verhältnisse, Rückkehrwilligkeit nicht gegeben, abgelehnt.

Leider bilden die Statistiken nur die Quantität ab, Hintergrundinfos zum Antragsteller gibt es nicht.

Member hat gesagt:
Und wenn ja, warum bekommen dann eher "Paare " bei denen der Altersunterschied nicht so groß ist das Visum?
Letzteres stützt sich auf Erfahrungswerte im Bekanntenkreis.

Ich denke, das sind subjektive Meinungen, die sich nicht quantifizieren lassen

Member hat gesagt:
Wie weist man die (Anm.: mangelnde Rückkehrwilligkeit) nach? Wie wollen thailändische Mitarbeiter der Botschaft in Bangkok das machen?

Minority Report lässt grüßen. Es ist eine Prädiktion basierend auf eine bestehende Sachlage. Plump ausgedrückt, es wird präventiv unterstellt, dass die betroffene Person eine Straftat begehen wird und man greift dem vor, damit es gar nicht soweit kommen kann. Ich persönlich habe meine Bedenken, dass dies (menschen)rechtlich vor dem EuGH Bestand haben würde.

Meine persönlichen Erfahrungen mit der Deutschen Botschaft sind auch Teil meines Berichtes Koma --- Persönlicher Schicksalsschlag
 
        #15  

Member

Member hat gesagt:
Kein Thai bekommt 3 Monate Urlaub am Stück, die Schlussfolgerung ist, dass es ein Mädchen ist, das im Milieu arbeitet, Schlussfolgerung: Ungeregelte wirtschaftliche Verhältnisse, Rückkehrwilligkeit nicht gegeben, abgelehnt.
Das hindert, obwohl du Recht hast, aber nicht daran ein Visum für 90 Tage zu bekommen. Ist sogar Gang und Gäbe.
Member hat gesagt:
Minority Report lässt
Jetzt holst du aber tief raus.
 
        #16  

Member

Member hat gesagt:
Das würde die VE ad absurdum führen
Nicht wirklich. Die VE kann erstmal jeder beantragen, unabhängig vom Einkommen. In einem 2. Schritt wird dann von der Botschaft geprüft, ob das Einkommen ausreichend ist.
 
        #17  

Member

Member hat gesagt:
Ist sogar Gang und Gäbe.

Ich weiß es nicht. Ich habe da keinen Überblick mehr. Meine Frau war seit 2002 insgesamt 4 Mal jeweils 3 Monate in Deutschland, aber das war vor der Verschärfung der Regeln.

Member hat gesagt:
Jetzt holst du aber tief raus.

Ja schon, aber de facto ist es doch nichts anderes. Lies mal meinen im letzten Betrag verlinkten Bericht durch, der zeigt da ein deftiges Verhalten der Verantwortlichen in der Deutschen Botschaft auf.
 
        #18  

Member

Member hat gesagt:
Darauf wollte ich hinaus.
ASEAN
Member hat gesagt:
Doch mir geht es einzig und allein um das Schengenvisum.
Habe doch nichts anderes geschrieben??
Hast auf den o.g. Beitrag geantwortet in dem es um den ASEAN Raum ging.
Deswegen @kelle s Bemerkung.

Nur mal so zur Aufklärung.
 
        #19  

Member

Member hat gesagt:
Die VE kann erstmal jeder beantragen, unabhängig vom Einkommen.

Wenn ich mich recht entsinne, müssen Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden. Im Extremfall können die wohl auch eine Bürgschaft verlangen. Ich bin mir aber nicht sicher, wie das derzeit gehandhabt wird und es gibt wohl auch Unterschieden von Amt zu Amt.

Die letzte mir bekannte Änderung war die Auslagerung der VE vom Bürgerservice zum Ausländeramt, zumindest in Aachen.
 
        #20  

Member

Member hat gesagt:
Nicht wirklich. Die VE kann erstmal jeder beantragen, unabhängig vom Einkommen. In einem 2. Schritt wird dann von der Botschaft geprüft, ob das Einkommen ausreichend ist.
Das ist leider falsch. Ohne genügend Einkommen gibt es keine VE.
Member hat gesagt:
Hast auf den o.g. Beitrag geantwortet in dem es um den ASEAN Raum ging.
Deswegen @kelle s Bemerkung.

Nur mal so zur Aufklärung.
Danke auch das ist schon geklärt.
Member hat gesagt:
Wenn ich mich recht entsinne, müssen Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden
Korrekt. Und zwar die letzten 3.
 
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