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TH --> DEVisum abgelehnt/liegt es am Altersunterschied?
Glaube ich nicht. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ausgerechnet die Botschaften gegen das Grundgesetz resp. die Bundesverfassung verstossen. Mangelnde Rückkehrwilligkeit und fehlende Finanzen dürfen wohl die Hauptgründe für eine Ablehnung des Antrags sein.
Ich vermag das nicht zu beurteilen. Nur mal als Beispiel: In den Angelegenheiten zu Visa beschreibt die Botschaft lediglich die Möglichkeiten auf der Homepage. Da heißt es dann maximal 3 Monate. Beantragt jemand ein 3-Monatsvisum, kann es durchaus möglich sein, dass es abgelehnt wird. Kein Thai bekommt 3 Monate Urlaub am Stück, die Schlussfolgerung ist, dass es ein Mädchen ist, das im Milieu arbeitet, Schlussfolgerung: Ungeregelte wirtschaftliche Verhältnisse, Rückkehrwilligkeit nicht gegeben, abgelehnt.
Leider bilden die Statistiken nur die Quantität ab, Hintergrundinfos zum Antragsteller gibt es nicht.
Und wenn ja, warum bekommen dann eher "Paare " bei denen der Altersunterschied nicht so groß ist das Visum?
Letzteres stützt sich auf Erfahrungswerte im Bekanntenkreis.
Minority Report lässt grüßen. Es ist eine Prädiktion basierend auf eine bestehende Sachlage. Plump ausgedrückt, es wird präventiv unterstellt, dass die betroffene Person eine Straftat begehen wird und man greift dem vor, damit es gar nicht soweit kommen kann. Ich persönlich habe meine Bedenken, dass dies (menschen)rechtlich vor dem EuGH Bestand haben würde.
Kein Thai bekommt 3 Monate Urlaub am Stück, die Schlussfolgerung ist, dass es ein Mädchen ist, das im Milieu arbeitet, Schlussfolgerung: Ungeregelte wirtschaftliche Verhältnisse, Rückkehrwilligkeit nicht gegeben, abgelehnt.
Nicht wirklich. Die VE kann erstmal jeder beantragen, unabhängig vom Einkommen. In einem 2. Schritt wird dann von der Botschaft geprüft, ob das Einkommen ausreichend ist.
Ich weiß es nicht. Ich habe da keinen Überblick mehr. Meine Frau war seit 2002 insgesamt 4 Mal jeweils 3 Monate in Deutschland, aber das war vor der Verschärfung der Regeln.
Ja schon, aber de facto ist es doch nichts anderes. Lies mal meinen im letzten Betrag verlinkten Bericht durch, der zeigt da ein deftiges Verhalten der Verantwortlichen in der Deutschen Botschaft auf.
Wenn ich mich recht entsinne, müssen Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden. Im Extremfall können die wohl auch eine Bürgschaft verlangen. Ich bin mir aber nicht sicher, wie das derzeit gehandhabt wird und es gibt wohl auch Unterschieden von Amt zu Amt.
Die letzte mir bekannte Änderung war die Auslagerung der VE vom Bürgerservice zum Ausländeramt, zumindest in Aachen.
Nicht wirklich. Die VE kann erstmal jeder beantragen, unabhängig vom Einkommen. In einem 2. Schritt wird dann von der Botschaft geprüft, ob das Einkommen ausreichend ist.