Member
Ihr vermischt gerade die Schweiz und Deutschland.Member hat gesagt:Das habe ich es auch gemeint
Ihr vermischt gerade die Schweiz und Deutschland.Member hat gesagt:Das habe ich es auch gemeint
Das was du schreibst stimmt zwar aber kommt wohl allerseltensten Fällen zum Zuge kommt. Welche von den vielen Thais würde da nicht durch das Raster fallen.Member hat gesagt:Kein Thai bekommt 3 Monate Urlaub am Stück, die Schlussfolgerung ist, dass es ein Mädchen ist, das im Milieu arbeitet, Schlussfolgerung: Ungeregelte wirtschaftliche Verhältnisse,
Der einzige Unterschied ist das wir eine VE nur ausfüllen müssen, wenn es die Botschaft verlangt. Und wenn man dann eben kein vernünftiges Einkommen hat, gibts kein Visum. Wie in D.Member hat gesagt:Ihr vermischt gerade die Schweiz und Deutschland.
Member hat gesagt:Glaube ich nicht. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ausgerechnet die Botschaften gegen das Grundgesetz resp. die Bundesverfassung verstossen. Mangelnde Rückkehrwilligkeit und fehlende Finanzen dürfen wohl die Hauptgründe für eine Ablehnung des Antrags sein.
Fakt ist, dass die Allermeisten ihr Mädchen nach DACH bekommen. Etwa 97 %. Wenn der Altersunterschied ein Ablehnungsgrund wäre, sähe das wohl anders aus..Und "Armut" des Einladers hat wirklich nichts mit der Rückkehrwilligkeit des Mädchens zu tun, ist aber eben trotzdem ein Ablehnungsgrund. Deshalb wollen die in D eben eine VE.Member hat gesagt:Nur alleine Armut, heißt doch nicht, dass man am Ende des Visums nicht mehr in die Heimat zurück will, oder?
Nein das erforderliche Einkommen muss vom antragsteller in Deutschland bei der Ausländerbehörde nachgewiesen werden,Bei zu geringen Einkommen (ist von Behörde zu Behörde Unterschiedlich)gibts keine VE.Member hat gesagt:Nicht wirklich. Die VE kann erstmal jeder beantragen, unabhängig vom Einkommen. In einem 2. Schritt wird dann von der Botschaft geprüft, ob das Einkommen ausreichend ist.
Ich habe das mit der VE zwar erst 2 mal gemacht aber die Deutsche Botschaft wollte über mein einkommen nichts wissen,dort wollte man die VE und eben die weiteren Unterlagen haben.Wie will die Botschaft mein einkommen prüfen?Member hat gesagt:Selbst schon bei einem Freund mitbekommen, dass die deutsche Botschaft das als Ablehnungsgrund bei ihm bzw. seiner Freundin mitgeteilt hat.
Das machen die Behörden in D, oder die in der Schweiz wenn es denn eine braucht.Member hat gesagt:.Wie will die Botschaft mein einkommen prüfen?