TH --> DE Visum abgelehnt/liegt es am Altersunterschied?

Kein Thai bekommt 3 Monate Urlaub am Stück, die Schlussfolgerung ist, dass es ein Mädchen ist, das im Milieu arbeitet, Schlussfolgerung: Ungeregelte wirtschaftliche Verhältnisse,
Das was du schreibst stimmt zwar aber kommt wohl allerseltensten Fällen zum Zuge kommt. Welche von den vielen Thais würde da nicht durch das Raster fallen.

Ich meine damit nicht die Begründung an sich. Die wird ja am häufigsten verwendet.

Man kann natürlich viel spekulieren aber das bringt auch nichts.
 
Ich habe schon einige VE gemacht, es wurde nicht nur mein Verdienst geprüft um diese zu erhalten, sondern auch ob ich genügend Wohnraum habe. Die wollten sogar meine aktuellen BWA`s .
 
Glaube ich nicht. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ausgerechnet die Botschaften gegen das Grundgesetz resp. die Bundesverfassung verstossen. Mangelnde Rückkehrwilligkeit und fehlende Finanzen dürfen wohl die Hauptgründe für eine Ablehnung des Antrags sein.

Und wenn einer der "Beurteiler" auf der Botschaft bei der Vergabe des Visums der Meinung ist/wäre, das der Altersunterschied ausschlaggebend wäre, glaubst Du, dass er das auf den Ablehnebescheid so schreiben würde?

Doof sind die auch nicht :rolleyes:
Das wird dann eher damit begründet:
Mangelnde Rückkehrwilligkeit, was ja nun wirklich nicht beweisbar ist, sondern nur eine Vermutung des Sachbearbeiters

Nur alleine Armut, heißt doch nicht, dass man am Ende des Visums nicht mehr in die Heimat zurück will, oder?
 
Nur alleine Armut, heißt doch nicht, dass man am Ende des Visums nicht mehr in die Heimat zurück will, oder?
Fakt ist, dass die Allermeisten ihr Mädchen nach DACH bekommen. Etwa 97 %. Wenn der Altersunterschied ein Ablehnungsgrund wäre, sähe das wohl anders aus..Und "Armut" des Einladers hat wirklich nichts mit der Rückkehrwilligkeit des Mädchens zu tun, ist aber eben trotzdem ein Ablehnungsgrund. Deshalb wollen die in D eben eine VE.
 
Nicht wirklich. Die VE kann erstmal jeder beantragen, unabhängig vom Einkommen. In einem 2. Schritt wird dann von der Botschaft geprüft, ob das Einkommen ausreichend ist.
Nein das erforderliche Einkommen muss vom antragsteller in Deutschland bei der Ausländerbehörde nachgewiesen werden,Bei zu geringen Einkommen (ist von Behörde zu Behörde Unterschiedlich)gibts keine VE.
 
  • Like
Reactions: 1 user
Selbst schon bei einem Freund mitbekommen, dass die deutsche Botschaft das als Ablehnungsgrund bei ihm bzw. seiner Freundin mitgeteilt hat.
Ich habe das mit der VE zwar erst 2 mal gemacht aber die Deutsche Botschaft wollte über mein einkommen nichts wissen,dort wollte man die VE und eben die weiteren Unterlagen haben.Wie will die Botschaft mein einkommen prüfen?
 
@driver
Das haben wir hier doch schon geklärt und ich habe in Post #30 erwähnt, dass ich mich geirrt habe. Wollen wir darauf jetzt herumreiten?
 
Menü
Zurück
Oben Unten