TH --> DE Visum abgelehnt/liegt es am Altersunterschied?

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        #51  

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Member hat gesagt:
Wir können 30 Tage ohne Visum nach Thailand, warum sollte es umgekehrt anders sein?
Da müsst ihr euch bei den Drecksäcken die hier Frauen anschaffen schicken und auch Mädels die das wollen Bedanken.

Wie hoch der Prozentsatz liegt auf die das zutrifft weiß ich natürlich. nicht. Aber umgekehrt wird das wohl weit unter einem Prozent liegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #52  

Member

Member hat gesagt:
wie jemand der einen Saristore betreibt oder auf dem Markt Klamotten , Telefone verkauft oder eine Maid eine Berufliche Bindung nachweisen kann.Eigentlich braucht derjenige garkeinen Antrag stellen.
Meine Freundin ist mit einem kleinem Restaurant welches sie zusmmen mit ihrer cousine betreibt selbstständig,dieses jahr wurde ihr problemlos das 90 Tage Visum ausgestellt(das Restaurant ist in dieser Zeit geschlossen).Im vergangenem Jahr war sie 4 wochen hier,es gab auf der Botschaft beide Male nicht das geringste Problem.
Ich denke zur ablehnung des Visums sind meist die Punkte 2+8 in Deinem Link zuständig.
Ich weiss nicht was man schon beim Antrag falsch machen kann,ist doch alles beschrieben.
Ach und der Altersunterschied worums hier eigentlich geht:ich bin 28 jahre Älter.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #53  

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Member hat gesagt:
Da müsst ihr euch bei den Drecksäcken die hier Frauen anschaffen schicken und auch Mädels die das wollen Bedanken.
Danke.Das war auch mein Gedanke beim lesen.
 
        #54  

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Member hat gesagt:
Beim Antrag kann man allerhand falsch machen, lies mal hi

Klar, man kann viel falsch machen. Letztendlich bleiben aber in Bezug auf das Milieu nur 2 Punkte übrig und die beziehen sich auf ungeregelte wirtschaftliche Verhältnisse.
Member hat gesagt:
Mir stellt sich die Frage, wie jemand der einen Saristore betreibt oder auf dem Markt Klamotten , Telefone verkauft oder eine Maid eine Berufliche Bindung nachweisen kann.

Selbstständige können ihre Einkünfte nachweisen, sind steuerpflichtig und können ihre Einkünfte entsprechend nachweisen. Eine berufliche Bindung wird über Arbeitsverträge nachgewiesen.

Ob und inwieweit die Mädchen in einer Bar über Arbeitsverträge verfügen, vermag ich nicht zu sagen, glaube aber nicht, dass es da besondere Bindungen gibt, also wirtschaftlich ungeregelte Verhältnisse.

Von daher glaube ich, dass ich mit meiner Annahme gar nicht mal so falsch liege. Aber wie schon gesagt, ist alles sehr spekulativ.
 
        #55  

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Member hat gesagt:
Mia im Sinne von rechtlich angetrauter Ehefrau oder buddhistisch? Wieso dann überhaupt noch ein Visum? Ich bitte um Aufklärung
Das ist in der Schweiz nicht anders. Wir haben in Thailand offiziell geheiratet, die Ehe wurde in der Schweiz ebenfalls angemeldet. Auch wenn es nur eine Formsache ist und im Normalfall nicht abgelehnt werden kann - MIA braucht trotzdem ein Visum.
 
        #56  

Member

Member hat gesagt:
Mir stellt sich die Frage, wie jemand der einen Saristore betreibt oder auf dem Markt Klamotten , Telefone verkauft oder eine Maid eine Berufliche Bindung nachweisen kann.Eigentlich braucht derjenige garkeinen Antrag stellen.
Für das gibt es ja die VE. Der Antragssteller braucht kein Geld. Im Grunde genommen ist so ein Antrag ein Verwaltungsakt. Du musst denen liefern was sie sehen wollen..und gut ist.
 
        #57  

Member

Member hat gesagt:
Auch wenn es nur eine Formsache ist und im Normalfall nicht abgelehnt werden kann - MIA braucht trotzdem ein Visum.
Kann sie denn nicht Schweizerin werden? Nicht unbeding erstrebenswert, aber es würde das Reisen ja ev. erleichtern..
 
        #58  

Member

Member hat gesagt:
Auch wenn es nur eine Formsache ist und im Normalfall nicht abgelehnt werden kann - MIA braucht trotzdem ein Visum.

Ich lerne gerne dazu.
 
        #59  

Member

Member hat gesagt:
Der Antragssteller braucht kein Geld.

Das stimmt nicht. Mal angenommen, sie bekommt das Visum und reist in den Schengenraum ein. Dann hat sie immer noch die Hürde, durch die Immigration zu kommen. Haben die den Eindruck, dass sie nicht über genug Barmittel verfügt und kann dies nicht gegenteilig nachweisen, kann sie immer noch abgewiesen und zurückgeschickt werden. Die Kosten gehen dann zulasten der Airline, mit der sie gekommen ist.
 
        #60  

Member

Member hat gesagt:
Kann sie denn nicht Schweizerin werden
Dafür müsste sie zuerst einige Jahre in der Schweiz gelebt haben (5?)
Aber erstens entspricht ein Leben in der Schweiz nicht unserer Planung, und zweitens möchte ich MIA die Hürden eines Einbürgerungsverfahrens in ihrem Alter nicht mehr zumuten.
 
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