Member hat gesagt:
-Welche rechtlichen und finanzielle Konsequenzen bringt es mit sich, wenn man mit einer Philippina ein Kind zeugt, bzw. wenn man eine Vaterschaft anerkennt (ungeboren, nicht biologischer Vater)??
-Welche rechtlichen und finanzielle Konsequenzen hat es wenn man eine Philippina heiratet?
Welche Unterschiede gibt es nach deutschen und philippinischen Recht?
Kaiserlicher
Bezgl. der Schwangerschaft wäre wohl erst mal zu klären was mit dem biologischen Vater los ist. Ist der Vater unbekannt, weil mehrere Männer in Frage kommen? Oder hat der biologische Vater vor bzw. kurz nach dem Bekanntwerden der Schwangerschaft die Dame sitzen lassen? Sofern es sich dabei um einen Filipino handelt, ist erst mal Vorsicht geboten. Wenn der mitbekommt dass sich eine Langnase für seine "Freundin" interessiert, könnte er Stress machen. Auch wenn er sie vorher sitzen liess.
Mal angenommen ich lerne eine Filipina kennen, die bereits schwanger ist, und der leibliche Vater hat sich definitiv aus dem Staub gemacht, bzw. sie weiß gar nicht wer der Vater ist, hält sich meine Motivation schon mal in Grenzen die volle Verantwortung für das noch ungeborene Kind zu übernehmen. Warum sollte ich das tun? Nur weil ich "unsterblich" in sie verliebt bin und sie dies als Liebesbeweis von mir erwartet? Welche nachvollziehbaren Gründe sollte es sonst dafür geben?
Angenommen ich heirate die Dame und will sie samt Kind nach D holen, dann geht das per Familienzusammenführung. Dafür muss ich keine Vaterschaft anerkennen wenn ich nicht der biologische Vater bin.
Angenommen die Dame bleibt auf den Philippinen, könnte sie wohl (im Falle der Anerkennung der Vaterschaft) über die Dt. Botschaft Unterhalt einklagen, was aber meines Wissens überschaubare Beträge wären.
Solange man nicht verheiratet ist und die Vaterschaft nicht anerkannt wurde, wäre sie auf freiwillige Zahlungen angewiesen. Sogesehen schon verständlich dass sie großes Interesse an der Vaterschaftsanerkennung hat.
Angenommen man bringt beide nach D, mit Fiancee Visum + Eheschließung in D oder Heirat auf den Philis und anschließender Anerkennung der Ehe in D, dürfte man im Falle der Vaterschaftsanerkennung wohl vollständig für beide verantwortlich sein.
Merkt man dann nach ein paar Jahren dass es doch nicht so ganz gut läuft und möchte sich trennen, wird das natürlich entsprechend kompliziert und teuer. Sobald sie eine Aufenthaltsgenehmigung hat und auch im Falle einer Trennung in D bleiben darf, hat man wohl die gleichen Unterhaltsverpflichtungen als würde man sich von einer Dt. Frau trennen.
Wobei ich allerdings nicht weiß ob es bei einer Scheidung einen Unterschied machen würde ob die Vaterschaft anerkannt wurde oder das Kind nur per Familienzusammenführung nach D kam.