Wieviel Geld braucht man in Thailand bis ans Ende aller Tage

  • Ersteller
        #71  

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Member hat gesagt:
Ja aber dann gehört das Haus oder der Grund der thaländischen Firma, und nicht dir als Farang!!!:bang:

Wie kommst du denn darauf? Kommt wohl auf die Gesellschaftsform an. Ich weiß zwar nicht genau wie das in TH läuft, aber wo soll das Problem zB bei einer Einzelfirma oder Co LTD sein?

@ Atze
Ist schon klar das man völlig legal ne Firma gründen kann und auf dieser Grundlage dann Land erwerben kann.
Was mich eigentlich mehr interessiert: Wie ist das bei Privatpersonen?
Ich habe selbst Land erworben auf den Namen meines Sohnes ( hat Doppelstaatsbürgerschaft). Würde eventl auch mehr kaufen, aber dann auf einem anderem Weg. Firmengründung kommt eher nicht in Frage.
 
        #73  

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privatperson als farang geht noch nicht bkk. meine ra sagt da wird aber schon länger drüber nachgedacht das zu ändern.............

du kannst allerdings das land vom sohn erben, must es aber innerhalb einer bestimmten zeit veräusern(glaube 6 monate). also ein testament machen ist sinnvoll, man weiß ja nie.

innerhalb den sechs monaten kann es an eine firma völlig legal verkauft werden in der du gf bist. firma ist im moment der einzige weg.
 
        #74  

Member

Member hat gesagt:
privatperson als farang geht noch nicht bkk. meine ra sagt da wird aber schon länger drüber nachgedacht das zu ändern.............

Ich hab mal irgendwo davon gelesen, meine von 1 Rai war die Rede. Muss mich mal schlau machen. Probleme wird es wohl geben wenn mein Sohn mit dem 18. Lebensjahr die thailändische Staatsbürgerschaft verliert, dann ist er ja quasi auch Farang...
 
        #75  

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verliert er nicht, wenn du willst erkennt deutschland bei plausibler begründung zwei staatsbürschaften an. er kann ja dann thai behalten, allerdings kloppft dann evtl. das militär an.das lässt sich aber umgehen.:wink0:
 
        #76  

Member

Member hat gesagt:
verliert er nicht, wenn du willst erkennt deutschland bei plausibler begründung zwei staatsbürschaften an. er kann ja dann thai behalten, allerdings kloppft dann evtl. das militär an.das lässt sich aber umgehen.:wink0:

Genau. Nicht D ist das Problem sondern das Militär in TH. Aber bis dahin sind es noch einige Jährchen. Das soll er später selbst entscheiden.
 
        #77  

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Member hat gesagt:
Wie kommst du denn darauf? Kommt wohl auf die Gesellschaftsform an. Ich weiß zwar nicht genau wie das in TH läuft, aber wo soll das Problem zB bei einer Einzelfirma oder Co LTD sein?
Ein Ausländer kann keine Einzelfirma gründen, das geht nur als Thailänder!

Bei einer Co.Ltd. maximal 49% Ausländeranteil und 51% Thailänderanteil!
 
Zuletzt bearbeitet:
        #78  

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asiadragon, dein angelesenes halbwissen ist nicht alles. :wink0:

du hast zwar rein rechnerich recht, aber das ist auch alles! der gf hat das sagen und der bist du auch mit 49 %. die anderen % können sich aufteilen z. bsp 49% auf deine frau (oder bei bkk der sohn) oder jemand anders und die restlichen 2% auf deinen ra. völlig legal!

völlig legal ist auch, dass du rechtliche vollmachten besitzt, die dir die anteile und stimmrechte der anderen zwei beteiligten sichern und diese zwei personen nichts, aber auch gar nichts ohne dich machen könnnen. verstanden? lol

und jetzt sollte es genug sein, wie gesagt wurde schon ein paar mal in threads besprochen und abgehandelt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #79  

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Persönlich finde ich Patty schon lange nicht mehr billig, im Sinne von alles für fast lau.
Kann aber auch an mir selber liegen.

Im Gegenteil, finde ich dass die Thais schon mächtig hinlangen und damit meine ich nicht den Griff in den Strafraum. Und am schwankenden Wechselkurs liegt es auch nicht. IMO liegt es am Besucherspektrum selber, dass die Preise doch teilweise stattliche Höhen erreichen.
 
        #80  

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Member hat gesagt:
asiadragon, dein angelesenes halbwissen ist nicht alles. :wink0:
@Atze, du sollst nicht von dir auf andere schliessen. :wink0:

Das der Director of the Board das sagen hat weiß ich, hier geht's aber um die Besitzverhältnisse.
Und wenn der Ausländer maximal 49% Firmenanteile besitzen kann,
dann gehören ihm eben vom Haus oder Grundstück auch nur 49%, und das auch nur als juristische Person und nicht als private.
 
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