Hallo
Was sonst noch passieren kann, ist etwas weg vom Thema weil PASSKontrolle und in NL, hoffe aber es passt trotzdem hierher.
Dank KP’s Tip mit Abflug ab Amsterdam, hatte ich für meine letzte Thai Reise einen KLM Flug AMS-BKK-AMS gebucht.
Schön günstig, alles prima, ja bis zur Passkontrolle beim Abflug, „ JUNGER Mann wir haben da ein Problem, begleiten Sie bitte meinen Kollegen“
Na was kommt den jetzt denke ich so, mein Pass war neu und nicht gefälscht also mal sehen was die wollen….
Es stellte sich heraus das ich 2x in 2009 (Mai und Juli) in NL, in Herlen bei Aachen zu schnell gefahren sein soll und noch eine Strafe von insgesamt fast 100€ offen sei. Ich möchte das doch bitte jetzt bezahlen…
Erstmal die Daten nachgefragt und ihnen mitgeteilt das es sich um einen Firmenwagen handelt den es mittlerweile auch nicht mehr gibt, das alle Schreiben dieser Art normalerweise direkt an meinen Anwalt gehen und der sich drum kümmert, also entweder Einspruch einlegt oder zahlt. Nun ist es aber so das diese Schreiben aus NL in der Regel nicht der deutschen “Norm“ entsprechen, daher anfechtbar sind und somit nicht gezahlt werden (müssen, jedenfalls nach D Recht). Dazu kommt, daß ich beim besten Willen nicht weis was vor fast 5 Jahren die Ursache war.
Ja was nun machen, also erstmal gefragt was passiert wenn ich jetzt nicht zahle, da sagten Sie mir, dann könnten Sie auch nichts machen, beim 2ten Versuch müsste ich allerdings zahlen oder ich würde solange festgehalten werden bis ich zahle. Na prima, ich habe gesagt das ich jetzt nicht zahle, habe mir die Daten geben lassen wo ich nach meiner Rückkehr aus BKK nachfragen kann was, wieso, warum…und konnte fliegen.
Aber ich musst ja auch wieder zurück… also am letzten Sonntag stand ich wieder vor der Passkontrolle bei der Einreise nach NL… hatte etwas Hoffnung da der Beamte bei den Leuten vor mir nur die Pässe oberflächlich prüfte, kein Scan oder PC Eingabe von Daten… so jetzt war ich dran… und … genau , "...kommen sie doch bitte mal mit".
Die hatten mich schon erwartet, dies konnte ich später anhand eines Ausdrucks, der da lag, nachvollziehen.
Der Einzige war ich hier jedenfalls nicht, sie hatten ein halbes Duzend zu bearbeiten, viele schlechte Schwingungen ...
Hier habe ich dann erklärt das ich das noch immer nicht klären konnte, da ja auf Reisen… habe denen aber den Ausdruck von vor 14 Tagen gezeigt und konnte so nach kurzer Diskussion abziehen OHNE gezahlt zu haben…
.. habe jetzt in Herlen bei der genannten Stelle die Daten angefragt, aber die liegen nicht mehr vor … sie können mir weder ein Bild noch das genaue Wann und Wo mitteilen… nur die zu zahlende Summe.
Na prima, aber das ist mir zu wage, daher keine Zahlung und so werde ich die Verjährung, sie beträgt 5 Jahre, abwarten.
Also, sollt jemand noch Strafengebühren in NL offen haben und von dort fliegen wollen, so muss er darauf gefasst sein das dies STANDARDMÄSSIG dort überprüft wird und er bei der Passkontrolle sich erklären muss.