Zum Einstieg in das Thema "Bisexualität" ...

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        #41  

Member

Member hat gesagt:
Weil es in Thailand nicht möglich ist Passmäßig das Geschlecht zu ändern.

Sorry, ich habe mich vermutlich nicht ausreichend konkret ausgedrückt :?

Also ein neuer Versuch: mit welchem Gechlecht erfasst das tahiländische Recht einen Kathoey, m / w / d? Spätere Änderungen sind ja, wie Du mitteiltestest, nicht möglich.
Und ja, mir ist bewußt, daß nicht jeder Säugling von Geburt an weiß, daß er sich zukünftig verändern möchte...
 
        #42  

Member

Member hat gesagt:
Spätere Änderungen sind ja, wie Du mitteiltestest, nicht möglich.
Doch es ist möglich eine Abweichung vom Geburtsgeschlecht eintragen zu lassen..Seit einem Gerichtsurteil vor ein paar Jahren.
 
        #43  

Member

Member hat gesagt:
Also ein neuer Versuch: mit welchem Gechlecht erfasst das tahiländische Recht einen Kathoey, m / w / d?
Das thailändische Recht kennt, genau wie das deutsche Recht bis vor ein paar Monaten, nur 2 Geschlechter, nämlich m + w.
Member hat gesagt:
Und ja, mir ist bewußt, daß nicht jeder Säugling von Geburt an weiß, daß er sich zukünftig verändern möchte...
Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster und behaupte, dass kein Säugling weiß, was er/sie zukünftig mal werden will :lach1:
 
        #44  

Member

Member hat gesagt:
was er/sie zukünftig mal werden will

Ich war letztens in einem südosteuropäischen Staat unterwegs. Der steht international finanziell nicht gut da. Deswegen raten die Eltern ihren Kindern: werde Beamter / Beamtin! :roll:
 
        #45  

Member

Member hat gesagt:
ch war letztens in einem südosteuropäischen Staat unterwegs. Der steht international finanziell nicht gut da. Deswegen raten die Eltern ihren Kindern: werde Beamter / Beamtin! :roll:
Deutschland ist doch nicht Südeuropa..
 
        #47  

Member

Member hat gesagt:
mit welchem Gechlecht erfasst das tahiländische Recht einen Kathoey, m / w / d?
Natürlich M

Member hat gesagt:
Doch es ist möglich eine Abweichung vom Geburtsgeschlecht eintragen zu lassen..Seit einem Gerichtsurteil vor ein paar Jahren.

Echt? Davon habe ich noch nicht gehört ?! Hast Du da vielleicht etwas zu? Alles was ich gerade google sagt mir das es nicht möglich ist.

Letzte Woche hatten wir das Thema noch weil eine Freundin aus BKK, des öfteren auch bei uns und ihrer Schwester in Berlin zu Besuch, das zu ändern versucht hat. Keine Chance.
Es wäre echt wünschenswert wenn die Thai das mal ändern würden. Alleine schon ....wenn wir ins Ausland fahren, fliegen und die Grenzer den Pass anschauen, gibts erstaunte oder komische Gesichter und dann natürlich die Nachfragen.
 
        #48  

Member

Member hat gesagt:
Echt? Davon habe ich noch nicht gehört ?! Hast Du da vielleicht etwas zu? Alles was ich gerade google sagt mir das es nicht möglich ist.
Das konnte gravierende Folgen haben, weil (rechtliche) Männer das Formular über ihren Wehrdienststatus bei der Arbeitsaufnahme oder Zulassung zu einer Hochschule vorweisen müssen. Erst seit 2012 kann infolge einer Gerichtsentscheidung eine Abweichung vom Geburtsgeschlecht eingetragen werden.[8]

(Wikipedia..Kathoey)
 
        #49  

Member

Hab es gerade gelesen, Dank dafür.
Habe mir auch die Quelle angesehen und den Aufsatz durchgelesen. Denke da hat Wiki falsch übersetzt. Dort steht nix von Pass ändern sondern nur:

"A fight to change the law by advocates of gender rights managed in 2012 to have Thailand’s courts remove the label and instead, changed the language to “gender does not match sex at birth”. "

Was immer das heißen mag. Übersetzt: ....Geschlecht stimmt nicht mit dem Geschlecht bei der Geburt überein.

Wie gesagt, unsere Freundin hat es vor ein paar Wochen versucht. Keine Chance.

Hier auch mal ... wen es interessiert, ein Aufsatz von Aum Neko als PDF in dem es auch, unter anderem, heißt "Keine gesetzliche Grundlage zur Änderung des Geschlechts existiert...."
 

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  • SOA_2016-01___Thailand.pdf
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        #50  

Member

Ich habs. Das hat Wiki gemeint:

"Ein weiteres Problem ist es, dass jeder Mann ab
21 Jahren in Thailand obligatorisch den Wehrdienst
leisten muss. Vor 2011 wurde Transsexualität bei der
Aufnahme zum Wehrdienst als »chronische Geisteskrankheit
« bezeichnet und vermerkt. Laut einem
Gerichtsurteil von 2011 wird, statt »chronische Geisteskrankheit
«, »Geschlechtsidentitätsstörung« verwendet.
Was nichts daran ändert, dass transsexuelle
Identitäten vom Staat nicht anerkannt werden."
 
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