Thailändisch lernen

Abmahnung wegen angeblichem File Sharing

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        #61  

Member

Es handelt sich um gefälschte Emails:

NEWS – WALDORF FROMMER

Dies ließ sich mit einem 30sekündigen Besuch der Homepage von Waldorf-Frommer feststellen. Da eine per Email versandte Abmahnung ohnehin unwirksam ist, sind 190,-€ an Anwaltskosten zumindest unverschämt.
 
        #62  

Member

Member hat gesagt:
Da eine per Email versandte Abmahnung ohnehin unwirksam ist, sind 190,-€ an Anwaltskosten zumindest unverschämt.
Sie mag unwirksam sein, wenn du sie einfach ignorierst, aber sie auf jeden Fall rechtskräftig wenn die Email-Adresse eindeutig dir zugeordnet werden kann.
 
        #63  

Member

Member hat gesagt:
Sie mag unwirksam sein, wenn du sie einfach ignorierst, aber sie auf jeden Fall rechtskräftig wenn die Email-Adresse eindeutig dir zugeordnet werden kann.
Wenn das so stimmt - ist das sehr erschreckend, wie koennen die davon ausgehen das die email auch bei Dir angekommen ist (email/sw ist ja nicht zuverlaessig) ?
 
        #64  

Member

Member hat gesagt:
Wenn das so stimmt - ist das sehr erschreckend, wie koennen die davon ausgehen das die email auch bei Dir angekommen ist (email/sw ist ja nicht zuverlaessig) ?
Ein Brief wird ja auch einfach in den Briefkasten geworfen. Ob du den Briefkasten leerst, den Brief öffnest oder ob du da überhaupt noch wohnst ist dem Gericht egal, solange da dein Name oben steht (und so nebenbei: Emails sind zuverlässiger als die Post, ein Email kann nicht verloren gehen).
 
        #65  

Member

Wenn das so wäre frage ich mich warum Gerichte generell per Einschreiben verschicken.
 
        #66  

Member

Member hat gesagt:
Ein Brief wird ja auch einfach in den Briefkasten geworfen. Ob du den Briefkasten leerst, den Brief öffnest oder ob du da überhaupt noch wohnst ist dem Gericht egal, solange da dein Name oben steht (und so nebenbei: Emails sind zuverlässiger als die Post, ein Email kann nicht verloren gehen).
Alles klar, verstehe Postbrief ist auch ein normaler Brief.
Das Geschwerl (Anwaelte) versuchen ja auch erstmal einzuschuechtern um mehr Geld raus zuholen !!???

Trotzdem ein bisschen geggogelt ..E-mails rechtlich verbindlich (in obigen Fall egal)
Zwar können E-Mailausdrucke bei gerichtlichen Auseinandersetzungen als Beweis herangezogen werden.
Zum Problem wird es jedoch dann, wenn der Prozessgegner den Erhalt einer E-Mail bestreitet.

Sind E-Mails rechtlich verbindlich?


PS: Korrekt, E-Mehls gehen nicht verloren beim Sender wenn der Sender sicherstellt das sie archiviert/nicht geloescht werden, das heisst aber nicht das die email auch zugestellt wurde (im Postfach des Empfaengers landet).

Sicherer wie Briefpost, denke ich auch. (in T. eh)
Vor 2 Monaten ging das erste mal ein Einschreiben aus D. an mich verloren.
 
        #67  

Member

Member hat gesagt:
Vor 2 Monaten ging das erste mal ein Einschreiben aus D. an mich verloren.
Hatte ich auch schon.
Lass mich Raten: Der Brief sah '"verdächtig" aus?
 
        #68  

Member

Member hat gesagt:
Wenn das so wäre frage ich mich warum Gerichte generell per Einschreiben verschicken.
die "gelben Briefe" der Behörden findest du mit Zustellungsvermerk des (Post)Boten in deinem Briefkasten, empfängst sie der Wohnungstür oder auf dem Postamt. Mit dem Zustellungsvermerk sind die Auslieferung und eventuell laufende amtlich Fristen belegt.
Zustellungen per E-Mail sind in vielen Fällen, wie z. B. die Kündigung einen Arbeitsplatzes, unwirksam.
 
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